Der Vorsitzende des Deutschen Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), kündigte auf einer Veranstaltung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) am 21. September 2011 einen Gesetzentwurf für ein Internet-Verbot bei Urheberrechtsverstößen durch Internetnutzer an. Die Neuigkeit ist bei den Vertretern der Musikindustrie auf großen Beifall gestossen.

Bei wiederholten Urheberrechtsverstössen durch Internetnutzer, die Abmahnungen zur Folge haben, will Siegfried Kauder Internetprovider verpflichten, ihre Endkunden abzumahnen. Bei einem weiteren Verstoß soll dann der Internetzugang des jeweiligen Nutzers gesperrt werden können. Der Vorschlag Kauders beruht auf dem Vorbild Frankreichs.

Dort heißt das Modell „Loi Hadopi“ und sperrt den Internetzugang des Nutzers dann, wenn dieser zweifach abgemahnt worden ist und ein drittes Mal erwischt wird. Ein Richter muss im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens dann darüber entscheiden, wie die Sperre durchzuführen ist. Auch Geld- und Freiheitsstrafe sind bei dem französischen Modell möglich, Grundlage ist das „Internetsperrgesetz“.

Laut Kauder soll das neue Modell für Deutschland, das in etwa acht Wochen als Entwurf vorliegen soll, verhindern, dass das Strafrecht zum Einsatz kommt, wenn es darum geht, Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Nähere Informationen, etwa darüber, wer bestimmte Internetseiten als unerlaubt kennzeichnet und wie der Abruf der Seiten erkennbar sein soll, sind nicht bekannt.

Natürlich gibt es auch Gegenstimmen. Kritiker, wie etwa Markus Beckedahl von der „Digital Gesellschaft“ sehen in dem Vorschlag vor allem eine nur halbe Lösung – vielmehr solle man das Urheberrecht in der Tiefe modernisieren und einen sinnvollen Interessenausgleich zwischen Urheber und Nutzer schaffen, statt die Rechtsdurchsetzung über den Weg der Internetsperre zu privatisieren. Ungeklärt und nicht einschätzbar bleiben bei der Two-Strike-Lösung derzeit die zahlreichen Fallvarianten: was ist z. B., wenn ein Nutzer einer Familie quer schlägt und in der Konsequenz der Internetanschluss, der von der ganzen Familie genutzt wird, plötzlich lahm liegt? Dies sei, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums für „Zeit Online“ verfassungsrechtlich bedenklich.

Dennoch besteht grundsätzlich Handlungsbedarf: so gibt es in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits Lösungen. In Italien wird das „One-Strike-Modell“ favorisiert und soll auch eingeführt werden. Demnach plane man, schon früher über den Provider den Internetanschluss zu sperren; der Gesetzentwurf auf Vorschlag Berlusconis sieht bestimmte Filtersysteme zur Nutzung für die Netzbetreiber vor.

In den USA ist in diesem Zusammenhang die so genannte „Three-Strike“ Lösung bekannt, nach der bei einem dritten Verstoß gegen ein Gesetz eine deutlich schärfere Strafe für den Nutzer droht, als vor dem dritten Verstoß.

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