Enpal-Vertrag zu teuer? Prüfen Sie Ihre Rechte!
Viele zahlen bei gemieteten Solaranlagen teilweise am Ende bis zu dem Doppelten des Werts – oft ohne es zu wissen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Vertrag rechtlich angreifbar ist und ob Sie Ihre Zahlungen senken oder ganz aussteigen können.
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Rechtsanwalt und Partner von WBS.LEGAL
Die Fakten im Überblick:
- Täuschendes Mietmodell: Enpal bietet Solaranlagen zur „Miete“ an – tatsächlich ähneln die Verträge oft einem Finanzierungsgeschäft über 20 Jahre. Am Ende bleibt meist nur die Wahl zwischen Kauf für 1 € oder teurem Rückbau.
- Hohe Gesamtkosten: Viele Kunden zahlen dadurch mehr als das Doppelte des tatsächlichen Anlagenwerts. In manchen Fällen summieren sich die Zahlungen auf über 67.000 € für Anlagen im Wert von rund 28.000 €.
- Versteckte Risiken: Nach unserer Einschätzung umgehen diese Verträge wichtige Verbraucherschutzvorschriften. Pflichtangaben zu Zinssatz und Gesamtkosten fehlen häufig – das kann sie rechtlich angreifbar machen.
- Ihre Rechte: Wer betroffen ist, kann unter Umständen Zinsen reduzieren, zu viel gezahltes Geld zurückfordern oder den Vertrag nachträglich widerrufen.
- Unser Service: In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij prüfen wir kostenlos, ob auch Ihr Vertrag fehlerhaft ist – und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Zahlungen dann ggf. senken oder sich ganz lösen können.
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- Füllen Sie das nachfolgende Formular aus – wir leiten Ihre Anfrage an die Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij weiter, die auf dieses Thema spezialisiert ist. Keine Sorge, das Absenden stellt noch keine Beauftragung dar.
- Innerhalb weniger Werktage meldet sich ein Team der Kanzlei bei Ihnen, um zu besprechen, welche Schritte möglich sind.
- Das Gespräch ist unverbindlich und hilft Ihnen einzuschätzen, ob und wie Sie gegen Ihren Vertrag vorgehen können.
→ Sie haben Fragen zum Formular? Vielleicht werden sie im FAQ beantwortet!
„Aus unserer anwaltlichen Praxis sehen wir, dass viele dieser sogenannten Mietverträge rechtlich eher als Finanzierungsgeschäfte einzuordnen sind. Oft fehlen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zu Zinsen und Gesamtkosten. Das eröffnet Betroffenen die Chance, ihre Zahlungen deutlich zu senken oder den Vertrag sogar rückabzuwickeln.“
Enpal: Vom Solar-Versprechen zum Marktführer
Enpal hat sich in den letzten Jahren zu einem der bekanntesten Anbieter für Photovoltaikanlagen in Deutschland entwickelt. Das Berliner Unternehmen wirbt mit dem Ziel, den Umstieg auf Solarenergie so einfach wie möglich zu machen – ohne Anschaffungskosten, ohne Aufwand, mit fester monatlicher Miete.
Das Geschäftsmodell klingt auf den ersten Blick überzeugend: Enpal installiert die Anlage, übernimmt Wartung, Versicherung und Reparaturen und verspricht so ein echtes „Rundum-sorglos-Paket“. Dafür schließen Kunden einen 20-jährigen Mietvertrag ab, der Planungssicherheit geben soll.
Doch hinter dem Erfolgsmodell steckt ein System, das für viele Hausbesitzer am Ende deutlich teurer wird, als erwartet – und in rechtlicher Hinsicht Fragen aufwirft.
Warum viele Enpal-Verträge zur Kostenfalle werden
Was auf den ersten Blick wie ein fairer Deal aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen häufig als teures Langzeitgeschäft. Wer seine Solaranlage bei Enpal mietet, zahlt monatlich zwar überschaubare Raten – über die gesamte Laufzeit summieren sich diese aber schnell zu einem Betrag, der den eigentlichen Wert der Anlage deutlich übersteigt, auch wenn man einen Teil der Zahlung für inbegriffene Wartung, Versicherung und Serviceleistungen uÄ abzieht.
🛡️ Ein Beispiel aus einer laufenden Klage:
Ein Kunde zahlt über 20 Jahre rund 67.000 Euro für eine Anlage, deren Verkehrswert bei etwa 32.000 Euro liegt. Selbst wenn man Wartung, Versicherung und Serviceleistungen berücksichtigt, bleibt ein Aufschlag von fast 35.000 Euro – eine Differenz, die kaum nachvollziehbar ist.
Viele Verbraucher erkennen das Problem erst, wenn es zu spät ist: Die Verträge laufen über zwei Jahrzehnte, eine vorzeitige Beendigung ist praktisch ausgeschlossen. Und selbst am Ende steht man vor der Wahl – die Anlage für 1 Euro zu übernehmen oder fast 3.000 Euro für den Rückbau zu zahlen. Realistisch bedeutet das: Man muss kaufen.
Hinzu kommt der psychologische Faktor: Enpal nutzt bei Vertragsabschlüssen oft Zeitdruck als Verkaufsstrategie. Aussagen wie „Nur heute gültig“ oder „Letzte Chance auf Fördervorteil“ verleiten viele dazu, zu unterschreiben, ohne den Vertrag im Detail zu prüfen
Auch Verbraucherschützer kritisieren die Konstruktion: Die Verträge seien komplex und schwer zu durchschauen, die tatsächlichen Gesamtkosten kaum erkennbar. Viele Kunden glauben, sie würden sparen – in Wahrheit zahlen sie jedoch langfristig deutlich drauf.
🛡️ Unsere Kooperationsanwälte von GR sehen darin klare rechtliche Angriffspunkte:
In vielen Fällen liegt aus juristischer Sicht kein echter Mietvertrag, sondern ein Finanzierungsmodell vor – mit weitreichenden Konsequenzen und der Möglichkeit, Zahlungen zu senken oder den Vertrag zu widerrufen.
Das rechtliche Problem: Mietvertrag oder Kreditvertrag?
Auf dem Papier handelt es sich bei Enpal-Verträgen um Mietmodelle mit Kaufoption. In der Praxis sehen viele Juristen das anders – und genau hier beginnt das eigentliche Problem.
Nach 20 Jahren Laufzeit steht in vielen Verträgen:
Sie können die Anlage entweder für 1 Euro übernehmen oder für rund 3.000 Euro abbauen lassen.
Aber mal ehrlich: Wer würde eine funktionierende Solaranlage, die noch viele Jahre Strom liefern kann, abbauen lassen und dafür fast 3.000 Euro bezahlen? Realistisch betrachtet bleibt keine echte Wahl. Die meisten übernehmen die Anlage dann wahrscheinlich.
Damit ist klar: Der Vertrag ist von Anfang an darauf angelegt, dass Sie Eigentümer werden. Das Ganze sieht also eher nach einem Ratenkauf bzw. Kreditvertrag aus – nicht nach einer Miete.
Warum das wichtig ist:
Für Kreditverträge gelten in Deutschland strenge Verbraucherschutzvorschriften (§§ 491 ff. BGB).
Dazu gehören u. a. Pflichtangaben zu:
- Gesamtkosten des Vertrags,
- effektivem Jahreszins und
- Sollzinssatz.
Diese Angaben fehlen in vielen Enpal-Verträgen komplett, weil sie ja offiziell keine Kreditverträge sind. Juristisch könnte das aber als Umgehung dieser Verbraucherschutzregeln gewertet werden (§ 512 BGB).
Die Folge: Es greifen die Vorschriften für Verbraucherdarlehen – mit zwei möglichen Vorteilen für Kunden:
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Option 1: Zinsen senken und Geld zurückfordern
Wenn Pflichtangaben fehlen, wird der Vertrag nach § 494 BGB zwar nicht automatisch unwirksam – aber:
Der vereinbarte Zinssatz reduziert sich auf den gesetzlichen Zins von 4 % jährlich.
Da die tatsächlichen Raten meist einem deutlich höheren Zins entsprechen (teils über 10 %), haben viele Kunden über Jahre zu viel gezahlt.
In einem Beispielvertrag ergab sich ein Überzins von rund 2.500 Euro in nur zwei Jahren – über die gesamte Laufzeit gerechnet also ein fünfstelliger Betrag.
Unsere Partnerkanzlei macht diese Zinsreduktion regelmäßig geltend. Kunden müssen dann nur noch den Betrag zahlen, der sich aus dem 4 %-Zins ergibt – alles darüber hinaus kann zurückgefordert werden!
In besonderen Fällen kann der überhöhte Zins sogar als sittenwidrig (§ 138 BGB) gelten. Dann wäre der Vertrag in diesem Teil nichtig, und die monatliche Zahlung könnte um bis zu 70 % reduziert werden.
Option 2: Vertrag komplett widerrufen
Wer aus dem Vertrag ganz aussteigen möchte, hat unter Umständen ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.
Normalerweise gilt für Verbraucherdarlehen eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese Frist beginnt aber nur dann zu laufen, wenn der Vertrag alle Pflichtangaben enthält. Fehlen sie, läuft die Frist niemals ab (§ 356b BGB).
Das bedeutet:
Sie könnten den Vertrag auch Jahre nach der Installation widerrufen.
In diesem Fall müsste Enpal die Anlage auf eigene Kosten entfernen und bereits gezahlte Beträge erstatten.
Lediglich den selbst verbrauchten Strom müssten Sie anrechnen lassen.
So unterstützen wir Sie
Wenn Sie einen Enpal-Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie damit nicht automatisch an überhöhte Zahlungen gebunden.
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij prüfen wir kostenlos, ob Ihr Vertrag rechtlich angreifbar ist und welche Optionen Sie haben – von der Zinsreduktion bis zum Widerruf des gesamten Vertrags.
Die Kanzlei analysiert Ihre Unterlagen individuell, erklärt Ihnen verständlich Ihre Möglichkeiten und begleitet Sie auf Wunsch bei den nächsten Schritten. So wissen Sie genau, ob und wie Sie sich gegen Ihren Vertrag wehren können – schnell, transparent und ohne Risiko.

Rechtliche Expertise
Die spezialisierten Anwälte prüfen täglich Energie- und Vertragsmodelle wie die von Enpal – mit Erfahrung aus hunderten Fällen rund um Photovoltaik und Verbraucherschutz.

Schnelle Einschätzung
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage eine Rückmeldung zu Ihren rechtlichen Optionen.

Individuelle Prüfung
Jeder Vertrag ist anders. Ihre Unterlagen werden persönlich analysiert, um Ihnen zu zeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Fall haben.

Kostenlose Ersteinschätzung
Die Prüfung ist komplett kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
