Wer gegen die DSGVO verstößt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Die Abmahnkanzlei brandt.legal hat schon häufiger deswegen an Webseitenbetreiber überzogene Forderungen gestellt. Seit ein paar Tagen kommt es durch diese Kanzlei zu einer neuen Abmahnwelle. Wie können Betroffene reagieren und was ist überhaupt rechtmäßig?

Die Kanzlei brandt.legal (Friedrichstraße 95, 10117 Berlin) versendet aktuell Abmahnschreiben im Auftrag des Wieners Maximilian G., in denen Schadensersatzforderungen von 5000 Euro und Unterlassungsansprüche wegen eines schweren Datenschutzverstoßes geltend gemacht werden. Die betroffenen Unternehmen sollen an das Technologieunternehmen Klaviyo oder an das Unternehmen Mailchimp personenbezogene Daten in die USA übermittelt haben.

Sollten auch Sie mit Ihrem Unternehmen beim Email-Marketing auf die Marketing-Automatisierungsplattform Klaviyo oder auch Mailchimp zurückgreifen und aufgrund dieser Nutzung von der Kanzlei brandt.legal abgemahnt worden sein, verteidigen wir Sie gerne gegen die Abmahner. Wir kennen die Kanzlei bereits seit über 10 Jahren und haben zahlreiche Mandanten gegen diese verteidigt. Damals firmierte brandt.legal noch unter dem Namen „Baumgarten Brandt“ und mahnte in großem Stil im Bereich Filesharing ab.

Wichtiger Hinweis: Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und reagieren Sie angemessen. Unterschreiben Sie nichts voreilig und zahlen Sie keine Beträge! Lassen Sie die Abmahnung zunächst durch unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte im Datenschutzrecht prüfen.

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Was wird abgemahnt?

In den Schreiben der Kanzlei brandt.legal wird der Einsatz von US-amerikanischen Newsletter-Tools wie Klaviyo oder Mailchimp abgemahnt, da durch die Nutzung des Tools Daten in die USA übermittelt worden seien. Wenn sich eine Person auf einer Webseite für einen Newsletter anmeldet, die diese Programme nutzt, werden die Daten von Klaviyo oder Mailchimp verarbeitet und der Newsletter wird automatisch an die angegebene Adresse versendet.

Die Vorgehensweise des Abmahners scheint hier folgende zu sein: Der Mandant der Kanzlei brandt.legal meldet sich zunächst im ersten Schritt für einen Newsletter auf einer Webseite an. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt sodann durch Klaviyo oder Mailchimp automatisiert an ihn versendet.

Der Mandant der Kanzlei brandt.legal stellt dann gemäß Artikel 15 der DSGVO einen  Auskunftsanspruch, um Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Gemäß der DSGVO müssen Unternehmen auf Verlangen einer betroffenen Person eine Bestätigung darüber erteilen, ob man überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet. Sofern dies der Fall ist, steht dann ein weitergehendes Auskunftsrecht zu, hier vor allem über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden und über die Herkunft der Daten.

Sollte ihm dann mitgeteilt werden, dass seine Daten zum Versand von E-Mail-Newslettern an die Unternehmen Klaviyo oder Mailchimp, beide mit Sitz in den USA, übermittelt wurden, wird sodann brandt.legal aktiv. Der Mandant Maximilian G. ist nämlich der Rechtsauffassung, dass die Übermittlung seiner Daten rechtswidrig gewesen sei. Die Kanzlei macht daher aufgrund eines behaupteten unzulässigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Unterlassungsansprüche und angeblich aus der Verletzungshandlung resultierende Ansprüche auf Schadenersatz geltend.

Was wird gefordert?

Unterlassungserklärung

Der Mandant von brandt.legal macht einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der Weitergabe seiner Daten an Empfänger in USA geltend. Bereits durch den erstmaligen Verstoß bestehe ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung. Wie üblich liegt eine solche vorformulierte Erklärung den Abmahnungen bereits bei. Betroffene Unternehmen sollen sich durch Abgabe der Erklärung dazu verpflichten, jedwede Übermittlung personenbezogenen Daten des Betroffenen in Drittstaaten, insbesondere in die USA, zukünftig zu unterlassen. Bei einer künftigen Zuwiderhandlung werde eine Vertragsstrafe in Höhe von stolzen 5.100 € festgesetzt.

Schadensersatz + Anwaltsgebühren

Er behauptet, durch die Übermittlung der Daten in die USA habe er angeblich die Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten verloren, weshalb ihm ein immaterieller Schaden entstanden sei. Ihm stehe insofern ein Anspruch auf Schadensersatz zu. In der Abmahnung werden Beträge von 25.000 € genannt, die angeblich durch bereits ergangene Rechtsprechung für angemessen erachten worden sei. Gefordert wird in der Abmahnung dann aber eine Geldentschädigung von nicht unter 5.000 Euro.

Darüber hinaus werden dann auch noch Anwaltsgebühren von über 1700 Euro gefordert.

Sollten die Forderungen nicht umgehend erfüllt, würde man sodann den Fall der zuständigen Datenschutzbehörde melden. Dies könne von einer Gewerbeuntersagung bis zu Geldbußen von 20 Millionen Euro führen.

Nicht beantwortete Auskunftsschreiben

Seit einigen Tagen kommt es durch brandt.legal zudem zu einer neuen „Abmahnwelle“. Dieses Mal geht es um die in diesen Fällen gestellten Auskunftsanfragen, die nicht beantwortet wurden. Dieses Mal geht es um die in diesen Fällen gestellten Auskunftsanfragen, die nicht beantwortet wurden. Die Forderungen in den neuen Abmahnungen: 1000 Euro Schadensersatz und über 700 Euro Anwaltskosten. Wird der Betreiber einer Plattform aufgefordert Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Daten von der anfragenden Person gespeichert und verarbeitet wurden, muss darauf unverzüglich, mindestens aber innerhalb eines Monats reagiert werden. Sollte dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher ist allen geraten, diese Anfragen zwingend innerhalb eines Monats zu beantworten.

Dennoch: Auch in den neuen Abmahnungen geht die Kanzlei brandt.legal unserer Auffassung nach überzogen vor. Betroffene sollten auch hier dringend anwaltlichen Rat einholen.

WBS verteidigt Sie gegen die Abmahnungen

Wir raten Ihnen dringend dazu, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie keine Beträge! Lassen Sie aber auch nicht die Fristen verstreichen, sondern reagieren Sie angemessen und lassen Sie sich nicht von den hohen Summen und Androhungen abschrecken. Unser erfahrenes Team im Datenschutz hat schon etliche solcher Fälle übernommen und bearbeitet. In ähnlich gelagerten Fällen mussten Betroffene oftmals die geltend gemachten Ansprüche gar nicht oder zumindest nicht in voller Höhe zahlen.

Auch sollten Sie den Umfang der geforderten Unterlassungserklärung prüfen lassen. Oft verpflichten Sie sich weitreichend, obwohl keine Ansprüche bestehen. Melden Sie sich bei uns. Wir sind jederzeit für Sie da. Lassen Sie die Ansprüche gegen Sie nicht einfach so stehen, sondern setzen Sie sich zur Wehr und machen Sie Ihre Rechte geltend. Kontaktieren Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

lgü/tsp