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Was muss ich bei der Berechnung der Personenzahl von 10 beachten?

Die Berechnung der Personenzahl von 10 ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung, ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen muss oder nicht. Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Berechnung der Personenzahl von 10 zu beachten sind:

  • Mitarbeiterzahl: Die Personenzahl bezieht sich auf die Anzahl der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten oder Zugriff darauf haben, in die Berechnung einbezogen werden müssen.
  • Regelmäßigkeit: Die Personenzahl bezieht sich auf die regelmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Das bedeutet, dass auch Personen, die gelegentlich personenbezogene Daten verarbeiten, in die Berechnung einbezogen werden müssen, wenn sie dies regelmäßig tun.
  • Vollzeitäquivalente: Die Personenzahl kann auch in Vollzeitäquivalenten berechnet werden. Das bedeutet, dass Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte entsprechend der Anzahl der Stunden, die sie pro Woche arbeiten, in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden.
  • Konzernstruktur: Bei der Berechnung der Personenzahl muss die gesamte Konzernstruktur berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, bei der Berechnung der Personenzahl einbezogen werden müssen.
  • Prüfung durch Datenschutzbehörde: Die Datenschutzbehörde kann die Personenzahl prüfen und gegebenenfalls abweichende Entscheidungen treffen. Es ist daher wichtig, dass die Personenzahl korrekt berechnet und dokumentiert wird.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die Personenzahl von 10 sorgfältig berechnen, um festzustellen, ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird oder nicht. Wenn Unternehmen unsicher sind, ob sie einen DSB benötigen, sollten sie sich von einem Datenschutzexperten beraten lassen.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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