Meta, der Konzern hinter Instagram und Facebook, steht wegen seiner umfassenden Datensammlung massiv in der Kritik. Das Unternehmen spioniert und überwacht Nutzer bei nahezu jedem Schritt im Internet und in Apps. Die dabei gewonnenen Daten werden gespeichert, analysiert und zu Werbezwecken an Dritte weitergereicht. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar, wie zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen. Wenn auch Sie betroffen sind, haben Sie jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten – schnell und unkompliziert.

Sind Sie einer der rund 50 Millionen deutschen Nutzer von Facebook und/oder Instagram? Wenn ja, sind auch Sie von den jüngsten Enthüllungen betroffen. Meta, unter der Führung von Mark Zuckerberg, steht seit Langem unter Beschuss wegen seiner umstrittenen Datenschutzpraktiken. Nicht erst seit dem Cambridge Analytica-Skandal wird deutlich: Metas Profitinteressen stehen über allem – selbst über den Grundrechten seiner Nutzer. Aktuell läuft in den USA eine Milliardenklage gegen Facebook, die erneut aufzeigt, wie aggressiv Meta seine Datensammlung vorantreibt.
Wie genau Meta Ihre Daten sammelt und was das für Sie bedeutet:
Die neuen Enthüllungen zeigen, dass Meta systematisch nahezu jeden Ihrer Online-Schritte überwacht, oft unbemerkt und selbst wenn Sie gar nicht angemeldet sind. Jeder Klick, jede Suche, jeder Online-Kauf – Meta trackt und speichert Ihr Nutzerverhalten automatisiert auf Servern in unsicheren Drittstaaten wie den USA. Diese Daten werden analysiert, ausgewertet und weltweit an Dritte weitergegeben. Ein Milliardengeschäft, das vor allem für zielgerichtete, personalisierte Werbung genutzt wird.
Diese umfassende Überwachung verstößt jedoch klar gegen geltendes Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene haben die höchsten Gerichte dies bereits mehrfach bestätigt und ein deutliches Signal gesendet: Wer Datenschutz missachtet, riskiert empfindliche Strafen.
So hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2023 in einem wichtigen Urteil klargestellt, dass die nahezu unbegrenzte Datensammlung des Konzerns Meta einen erheblichen immateriellen Schaden für Nutzer darstellt (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2023, Rechtssache C-252/21). Im November 2024 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) im Facebook-Datenskandal, dass bereits der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (BGH, Urteil vom 18.11.2024, Az. VI ZR 10/24). Genau das hatte der EuGH ebenfalls zuvor gegen Meta entschieden (EuGH, Urteil vom 4.10.2024, Rechtssache C-200/23).
Zuletzt sprach das Landgericht (LG) Leipzig einem Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zu, da Meta dessen Daten ohne Erlaubnis gesammelt, übertragen und ausgewertet hatte (Urteil vom 4. Juli 2025, Az. 05 O 2351/23). Auch das LG Leipzig bestätigte, dass bereits die abstrakte Gefahr eines „Total-Profilings“ durch Meta und das Gefühl ständiger Überwachung einen ersatzfähigen Schaden von betroffenen Nutzern begründen.
Ihre Chance auf Entschädigung – Sie haben die Wahl!
Jede Person, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist, kann von dem Verantwortlichen Schadensersatz verlangen. Das bedeutet in diesem Fall, dass die betroffene Person Geld bekommt. Auch Ihnen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen Meta zustehen.
Sie haben die Wahl:
- Ihren Anspruch direkt verkaufen: Sie können Ihren Anspruch für 50 Euro verkaufen – schnell, unkompliziert und ohne Kosten für Sie. Das Geld können Sie behalten, selbst wenn die Durchsetzung der Ansprüche später nicht erfolgreich sein sollte.
- Selbst vor Gericht ziehen: Alternativ können Sie gemeinsam mit den Anwälten unseres Partners Privacy ReClaim Ihren Anspruch selbst gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil.
Melden Sie sich jetzt bei Privacy ReClaim an!

Nutzen Sie Facebook oder Instagram? Jetzt 50 € sichern!
Unser Partner PrivacyReclaim kämpft gegen den fragwürdigen Umgang des Social-Media-Giganten Meta mit Ihren Daten. Durch den Verkauf Ihrer Ansprüche erhalten Sie direkt 50 Euro - das Risiko trägt allein PrivacyReclaim.
Was wird Meta vorgeworfen?
Meta Platforms, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, betreibt seit Jahren ein Tracking-System, das tiefer in die Privatsphäre eingreift, als Ihnen als Nutzer bewusst ist. Herzstück dieser Praxis sind die sogenannten „Meta Business Tools“.
Diese von Meta entwickelten Tools werden von einer erheblichen Zahl der reichweitenstärksten deutschen Websites und Apps eingesetzt. Die Bandbreite reicht von Nachrichtenportalen (u. a. Spiegel, FAZ, Bild) über Online-Shops und Reiseportale (u. a. Otto, Zalando, Tripadvisor, HolidayCheck, Eventim) bis hin zu medizinischen Informations- und Beratungsangeboten (u. a. Doc Morris, apotheken.de, shop-apotheke.de) sowie Dating- und Erotikplattformen (Parship, Amorelie, Orion, Lovescout24.de). Sogar besonders sensible Dienste, beispielsweise für Krebsprävention oder Sterbehilfe, nutzen die Tools. Als Nutzer wird man so nahezu komplett ausspioniert.
Bei jedem Aufruf einer solchen Website oder App übermittelt das dort implementierte Tracking-Skript Ereignis- und Nutzungsdaten, darunter Klickpfade, Suchbegriffe, Kaufvorgänge und Verweildauer, an Meta. Dies geschieht sogar dann, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Ihr Facebook- oder Instagram-Konto eingeloggt sind. Die erhobenen Daten werden ohne wirksame Einwilligung auf Servern in den USA gespeichert, zu detaillierten Persönlichkeitsprofilen verknüpft, an Dritte weitergegeben und für hochpersonalisierte Werbung genutzt.
Meta missachtet geltendes Recht
Für Meta ist dies ein „normaler“ Vorgang. Der Konzern rechtfertigt die umfangreiche Erhebung und Weitergabe dieser sensiblen Nutzerinformationen seit jeher damit, dass er nur so ein ganzheitliches Produkt anbieten und fortlaufend optimieren könne.
Dieser Ansicht hat – wie bereits zuvor erwähnt – der EuGH jedoch bereits 2023 eine Absage erteilt. In dem Verfahren vor dem EuGH ging es ebenfalls um die „Meta Business Tools“.
Zuvor hatte das Bundeskartellamt (BKartA) klargestellt, dass wirtschaftliche Ziele eines Unternehmens wie Meta nicht Vorrang vor dem Grundrecht der Nutzer auf Datensicherheit genießen dürfen, und Meta die Verarbeitung der Daten ohne Einwilligung der Nutzer untersagt (Bundeskartellamt, Beschluss vom 6. Februar 2019, Az. B6-22/16).
Meta ignoriert jedoch seither die Vorgaben und hält sich weiterhin nicht an den europäischen und deutschen Grundrechtsschutz. Dabei ist eines der Hauptziele des europäischen und deutschen Grundrechtsschutzes ausdrücklich, die grenzenlose Sammlung personenbezogener Informationen zu unterbinden. Ein Ziel, welches Meta trotz wiederholter Beanstandungen und trotz einer im Mai 2023 durch die EU verhängten Rekordgeldbuße von 1,2 Milliarden Euro weiterhin völlig missachtet.
Die bisherigen Sanktionen zeigen daher offenbar leider keine abschreckende Wirkung. Dies dürfte primär an den enormen Gewinnen liegen, die Meta mit diesem rechtswidrigen Geschäftsmodell erwirtschaftet. So erzielte Meta bereits 2021 Gewinne von rund 115 Milliarden US-Dollar. Diese jährlichen Gewinne übersteigen augenscheinlich bei Weitem die finanziellen Risiken.
Doch als Nutzer sind Sie diesem System nicht hilflos ausgeliefert. Zahlreiche deutsche Gerichte haben betroffenen Facebook- und Instagram-Nutzern inzwischen Schadensersatz zugesprochen.
Urteile mit Signalwirkung – Strikte Folgen für Verstöße
Für bundesweites Aufsehen hatte zuletzt das Urteil des Landgerichts Leipzig gesorgt. Dieses hat einem Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, da Meta seine Daten ohne Erlaubnis gesammelt, weltweit übertragen und ausgewertet hat (LG Leipzig, Urteil vom 4. Juli 2025, Az. 05 O 2351/23).
Das Besondere: Das LG Leipzig hat – anders als die meisten anderen Gerichte bislang – auf eine Anhörung des Nutzers verzichtet. Eine Anhörung des Nutzers hätte keine weiteren Erkenntnisse gebracht, die über die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gefühls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgehen. Das LG Leipzig betonte ausdrücklich, dass bereits die abstrakte Gefahr eines „Total-Profilings“ und das Gefühl ständiger Überwachung einen ersatzfähigen Schaden begründen würden.
Damit folgte das LG Leipzig der oben aufgeführten Linie des EuGH, der das Ausmaß der Meta-Datenverarbeitung als „potenziell unbegrenzt“ bezeichnet hatte. Laut Art. 82 DSGVO haben Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz, der sich grundsätzlich auch vor jedem deutschen Landgericht einklagen lässt.
Um dies zu veranschaulichen, führte das LG Leipzig auch konkrete Beispiele auf: Wenn Nutzer etwa eine Nachrichtenseite oder einen Online-Shop besuchen, in den ein Facebook-Pixel integriert ist, hinterlassen sie automatisch digitale Fußabdrücke, die Meta ihnen individuell zuordnen kann. Ob Produkte angesehen, Artikel gelesen oder Videos angeschaut werden, Meta sammelt diese Informationen und erstellt detaillierte Profile jedes einzelnen Nutters. Genau diese Praxis hat das LG Leipzig als erheblichen Datenschutzverstoß eingestuft und dem betroffenen Kläger Schadenersatz zugesprochen.
Das LG Leipzig bewertet dabei den Umfang und die Intensität der Datensammlung durch Meta als besonders gravierend. Jeder einzelne Nutzer werde quasi rund um die Uhr verfolgt, sobald er das Internet benutzt. Dies erfolge ohne Transparenz oder Einverständnis und verstoße eklatant gegen die DSGVO.
Um die Tragweite dieses Urteils vollständig zu erfassen, lohnt sich ein Blick auf das Geschäftsmodell von Meta, denn der Großteil der enormen Gewinne des Unternehmens wird mit personalisierter Werbung erzielt. Ein einziger Datensatz, den Meta zu einem umfassenden Nutzerprofil zusammenführt, ist äußerst wertvoll. Meta erwirtschaftet 97 % seines Umsatzes mit personalisierter Werbung. Für das LG Leipzig ist daher klar: Ein wirksamer Schadensersatz muss spürbar sein. Ein hoher Nutzen für Meta führt somit zu einer hohen Entschädigung für betroffene Nutzer.
Auch das LG Berlin II hat gleich in sechs Fällen Betroffenen jeweils 2000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Hier können Sie die Urteile einsehen:
- LG Berlin II, Az. 39 O 56/24
- LG Berlin II, Az. 39 O 57/24
- LG Berlin II, Az. 39 O 67/24
- LG Berlin II, Az. 39 O 97/24
- LG Berlin II, Az. 39 O 184/24
- LG Berlin II, Az. 39 O 218/24
Darum Privacy ReClaim! Anmelden und schnell zu Ihrem Recht kommen
Die Verfahren des LG Leipzig und anderer Gerichte zeigen eindrucksvoll, dass sich rechtliche Schritte gegen Meta lohnen können. Auch wenn es sich bislang lediglich um erstinstanzliche Urteile handelt, verdeutlichen sie, dass Gerichte den Datenschutz der Nutzer zunehmend ernst nehmen und dass bereits heute Schadensersatz in vierstelliger Höhe zugesprochen wird.
Erfahrungsgemäß legt Meta gegen solche Entscheidungen jedoch Berufung ein, denn der Konzern scheut eine Klärung vor den Oberlandesgerichten und gegebenenfalls dem BGH nicht. Das bedeutet: Wer klagt, braucht womöglich einen langen Atem. Mehrere Instanzen können sich über Jahre hinziehen, und die Prozesskosten steigen mit der Höhe des eingeklagten Schadensersatzes. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte man deshalb sorgfältig abwägen, ob man dieses finanzielle Risiko tragen möchte.
Gleichzeitig liegt hier auch eine Chance: In ähnlich gelagerten Fällen, etwa dem „Facebook‑Datenskandal“, hat der BGH in unserem Verfahren prinzipiell bestätigt, dass schon der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Schadensersatzanspruch begründet. Während in jenem Verfahren „nur“ 100 Euro zugesprochen wurden, können bei systematischen Datenschutzverletzungen Schadensersatzsummen von 5.000 Euro oder mehr realistisch sein.
Sie haben also die Wahl: Wenn Sie das Kosten- und Zeitrisiko einer Klage scheuen, bietet Ihnen unser Partner Privacy ReClaim an, Ihnen Ihren Anspruch abzukaufen. Sie erhalten sofort 50 Euro – schnell, unkompliziert und komplett ohne Verfahrenskosten.
Entscheiden Sie sich hingegen für den Klageweg, führen Sie das Verfahren mit den sehr renommierten und erfahrenen Partneranwälten von Privacy ReClaim. Diese begleiten Sie durch alle Instanzen. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dabei auf der sicheren Seite.
In jedem Fall gilt: Jeder Monat, den Sie zögern, verlängert lediglich den Zeitraum, in dem Meta Ihr digitales Leben auswertet.

Nutzen Sie Facebook oder Instagram? Jetzt 50 € sichern!
Unser Partner PrivacyReclaim kämpft gegen den fragwürdigen Umgang des Social-Media-Giganten Meta mit Ihren Daten. Durch den Verkauf Ihrer Ansprüche erhalten Sie direkt 50 Euro - das Risiko trägt allein PrivacyReclaim.
FAQ
Bin ich wirklich anspruchsberechtigt, wenn ich Facebook oder Instagram kaum nutze?
Ja. Schon das bloße Bestehen eines Kontos genügt, weil Meta Sie über die Business Tools seitenübergreifend erkennt. Ein Login ist nicht erforderlich.
Was kostet mich die Teilnahme bei Privacy ReClaim?
Wenn Sie sich für einen Anspruchskauf entscheiden, erhalten Sie dafür sofort 50 Euro und können das Geld auf jeden Fall behalten – egal ob die Durchsetzung der Ansprüche später erfolgreich ist oder nicht.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre potenziellen Ansprüche zusammen mit der Partnerkanzlei selbst durchzusetzen, übernimmt die Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung (sofern sie solche Verfahren abdeckt und eine sog. „Deckungszusage“ erteilt), oder Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt. Wie hoch sie im Einzelfall sind, hängt vom sogenannten Streitwert ab, also der Höhe des Schadensersatzanspruchs.
Was ist ein Anspruchsabkauf?
Bei einem Anspruchskauf verkaufen Sie Ihre potenziellen Ansprüche an Privacy ReClaim. Das heißt, Sie übertragen Ihre potenziellen Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen. Im Gegenzug erhalten Sie von Privacy ReClaim dafür direkt 50 Euro. Sie bekommen also Geld dafür, dass Sie Ihre möglichen Ansprüche gegen Meta an Privacy ReClaim verkaufst. Das Geld können Sie behalten, selbst wenn Privacy ReClaim später beider Durchsetzung der Ansprüchenicht erfolgreich sein sollte. Ist die Anspruchsdurchsetzung hingegen erfolgreich, erhält Privacy ReClaim eine Zahlung von Meta und kann dadurch seine Kosten decken (z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.) und den Rest behalten.
Wie lange dauert die Durchsetzung meines möglichen Anspruchs?
Bei einem Anspruchskauf verkaufst du deine potenziellen Ansprüche an Privacy ReClaim. Das heißt, du überträgst deine potenziellen Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen. Im Gegenzug erhältst du von Privacy ReClaim dafür direkt 50 €. Du bekommst also Geld dafür, dass du deine möglichen Ansprüche gegen Google an Privacy ReClaim verkaufst. Das Geld kannst du behalten, selbst wenn Privacy ReClaim später bei der Durchsetzung der Ansprüche nicht erfolgreich sein sollte. Ist die Anspruchsdurchsetzung hingegen erfolgreich, erhält Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken (z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.) und den Rest behalten.
Wie viel Geld erhalte ich?
Beim Anspruchskauf zahlt Ihnen Privacy ReClaim 50 Euro als Kaufpreis. Das Geld erhalten Sie direkt und Sie können es behalten, selbst wenn Privacy ReClaim vor Gericht verlieren sollte. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre möglichen Ansprüche selbst durchzusetzen, können Sie voraussichtlich einen vierstelligen Betrag oder mehr, aber auch sehr viel weniger erhalten. Die Rechtsprechung ist hier sehr uneinheitlich.
Beispiele aus dem Facebook-datenleck-Skandal verdeutlichen das: Im Falle eines Datenlecks bei Facebook hat das LG Chemnitz einem Kläger 500,00 Euro zugesprochen. Das LG Mannheim hat in einem weiteren Fall einen Anspruch in Höhe von nur 50,00 Euro angenommen. Das OLG Saarbrücken dagegen hat in dem von ihm entschiedenen Fall einen Anspruch abgelehnt.