Wird eine Person als „Gollum“ bezeichnet, so kann dies beleidigend sein und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dies hat das LG München I entschieden.

Neben Beleidigungen wie Idiot, Trottel oder Depp werden Leute gerne auch durch Vergleiche mit fiktiven Charakteren beleidigt. Doch Beleidigungen wie “Pumuckl”, “Ihr Schlümpfe” oder auch “Gollum” können teuer werden. Das Landgericht (LG) München I hat nun entschieden, dass die Bezeichnung als „Gollum“ geeignet sei, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzugreifen, weshalb eine verschwörungstheoretische Bürgerbewegung es unterlassen müsse, einen renommierten Biologen entsprechend zu bezeichnen (Beschluss vom 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22).

Die Verschwörungstheoretiker verteilten in der Öffentlichkeit einen Flyer, in welchem sie den Wissenschaftler als „Gollum“ betitelten. „Gollum“ ist ein fiktiver Charakter und einer der Hauptbösewichte aus den Werken „Der Hobbit“ und „Der Herr der Ringe“ des Schriftstellers J.R.R. Tolkien. Laut Gericht sei „Gollum“ ein nicht positiv besetztes Wesen, welches angesichts der vom Autor zugeschriebenen optischen und charakterlichen Eigenschaften überwiegend negativ konnotiert sei.

Diese Meinungsäußerung sei daher aufgrund der negativen Attribute des Charakters „Gollum“ eine nicht mehr sachbezogene Herabsetzung des Wissenschaftlers. Zudem kam das LG München I zu dem Ergebnis, dass die Benennung als „Gollum“ eine unwahre Tatsachenbehauptung darstelle, zumindest wenn durch die Bezeichnung als „Gollum“ ausgedrückt werden solle, dass der Wissenschaftler keine entsprechende wissenschaftliche Bildung habe. Eine solche habe dieser jedoch hinreichend nachgewiesen.

Auch sei die Äußerung nicht als Satire einzuordnen, da weder ein Missstand angeprangert noch ein Widerspruch zwischen Anspruch und Realität aufgedeckt werde, so das Gericht. Der Biologe dürfe daher nicht weiter so benannt werden.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

Türkischer Gollum-Fall, Pumuckl und Schlümpfe

Ein weiterer „Gollum“-Fall ereignete sich vor einigen Jahren übrigens bereits in der Türkei. Weil ein Türke den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit der Filmfigur Gollum verglichen hatte, wurde dieser seinerzeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Und nach einem Streit unter Fußballfans in Regensburg hatte die Polizei im Mai 2012 mehrere Platzverweise ausgesprochen. Zu der Polizistin hatte ein 27-jährige Mann, der zuvor die Partie des späteren Zweitliga-Aufsteigers Jahn Regensburg gegen Carl-Zeiss-Jena besucht hatte, dabei gesagt: “Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?”. Da der Fußballfan zuvor bereits zwei Strafbefehle wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizisten erhalten hatte, wurde er vom Amtsgericht (AG) Regensburg zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem durfte er für sieben Monaten kein Fußballspiel der Ersten oder Zweiten Bundesliga besuchen.

Ebenso ist die Anrede “Schlumpf” für einen Polizeibeamten nach einem Urteil des LG Münchens eine strafbare Beleidigung. Die Richter entschieden seinerzeit, dass der Vergleich ein Ausdruck der Missachtung sei, und verurteilten einen 34 Jahre alten Schlosser zu einer Geldstrafe von damals noch 1250 Mark. Der Mann war aufgrund einer Anzeige wegen Landfriedensbruchs von drei Beamten betrunken zur Personalienfeststellung auf das Revier gebracht worden. “Was seid denn ihr für Schlümpfe?” hatte er die Polizisten daraufhin angesprochen.

Eine ganz andere Dimension hatten die Beleidigungen gegen Renate Künast, die In Social Media-Kommentaren als “Pädophilen-Trulla”, “Sondermüll” und “Drecks Fotze” beschimpft wurde.

tsp