Derzeit erreichen uns etliche Anfragen von Betroffenen, die eine Filesharing-Abmahnung per E-Mail erhalten haben. Absender soll “Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert“ aus Berlin sein. Doch Achtung: Hierbei handelt es sich um Fake-Abmahnungen! Wir raten allen Betroffenen dringend dazu, kein Geld zu überweisen und nicht auf Links in der E-Mail zu klicken. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch!
Aktuell werden massiv Spam-E-Mails mit einer Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung versendet. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie illegal einen Film heruntergeladen haben sollen.
Seit dem 07.08.2023 meldeten sich zahlreiche betroffene Personen bei uns, die eine solche Fake-E-Mail erhalten haben. Der Name des Rechtanwaltes Dr. Matthias Losert (Strausberger Platz 6, 10243 Berlin) wird hierbei von Kriminellen missbraucht, um Betroffene zu einer Zahlung zu veranlassen. Mit Blick auf die Vielzahl der allein bei uns eingegangen Meldungen, ist davon auszugehen, dass eine massive Abmahnwelle im Gange ist.
Mittlerweile ist von Seiten des „echten“ Rechtsanwalts Dr. Matthias Losert bestätigt worden, dass es sich bei den E-Mails um gefälschte betrügerische Spam-Nachrichten handelt und diese nicht von ihm stammen. Der Vorfall sei bereits bei der Polizei und Anwaltskammer angezeigt worden. Rechtsanwalt Losert informiert auf seiner Webseite inzwischen auch darüber. Dort finden Sie als Betrugsopfer auch das Aktenzeichen der Polizei, unter dem Strafanzeige erstatten werden kann (Hier klicken, um zu seinem Artikel zu gelangen).
Sollten Sie ebenfalls eine solche E-Mail erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Wichtig: Öffnen Sie weder Anhänge noch Links! Rechtsanwalt Christian Solmecke rät Betroffenen außerdem, keinesfalls den in der E-Mail genannten Forderungen nachzukommen!
So sieht die Fake-Abmahnung aus. Klicken Sie auf den folgenden Link:
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Die Fake-Abmahnung
Die uns vorliegenden gefälschten Abmahnungen enthalten zwar allesamt eine persönliche Anrede und auch das eingefügte Kanzlei-Logo sieht echt aus. Ungeschulte Betroffene können die E-Mail daher durchaus für echt halten, weshalb es uns ein Anliegen ist, dass Sie richtig reagieren und die E-Mail einfach löschen. Die gefälschte Abmahnung strotzt zudem nur so von Fehlern, die jedoch nicht jeder erkennen kann. Hier daher einige Beispiele:
1. Abgemahnt wird niemals das “Herunterladen eines Films”
In dem Schreiben wird Bezug genommen auf eine festgestellte Urheberrechtsverletzung durch das illegale Herunterladen eines geschützten Films. Hier zeigt sich bereits, dass die kriminellen Betrüger den Vorgang bei echten Filesharing-Fällen überhaupt nicht verstanden haben. Beim Filesharing nämlich wird nicht das Herunterladen (so wie hier suggeriert) sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken (wie einem Film) in einer Tauschbörse abgemahnt. Der reine Download wird nicht abgemahnt! Bereits daran kann man hier erkennen, dass sich die Kriminellen nicht auskennen und es sich um einen Fake handelt. Die Kriminellen haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, den Anschein einer echten Abmahnung zu wahren.
2. Pauschale Zahlungsaufforderungen sind rechtswidrig
Im Schreiben werden die Betroffenen weiterhin dazu aufgefordert, „zur Deckelung des entstandenen Schadens durch die Urheberrechtsverletzung sowie der entstandenen Kosten für die Ermittlung und die außergerichtliche Verfolgung des Verstoßes“ einen pauschalen Betrag in Höhe von 450 Euro zu begleichen. Hier wird überhaupt nicht näher aufgeschlüsselt, warum genau es zu einer Summe von 450 Euro kommt. Gemäß § 97a des Urheberrechtsgesetzes aber hat eine Abmahnung in klarer und verständlicher Weise geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln. Dies aber geschieht hier nicht und wäre rechtswidrig! Ein solcher Fehler unterläuft selbst Abmahnkanzleien in der Regel nicht. Zahlen Sie daher keinesfalls den geforderten Betrag!
3. Link zur “Verifizierung” keinesfalls anklicken
Als nächstes enthält die E-Mail die Aufforderung sich über einen Internetlink als Anschlussinhaber zu verifizieren. Hier beginnt es nun, völlig absurd zu werden und wir untermauern an dieser Stelle unseren dringenden Ratschlag, keinesfalls auf den Link zu klicken! Wir haben es hier mit Betrügern zu tun.
4. Unterschiedliche Domains und keine vorangegangene Abmahnung
Auch die angegebene Webadresse mit der “.com” domain ist nicht die Webadresse, die sich über die Google-Suche finden lässt. Diese wird mit der domain “.de” angegeben. Ganz zu Schweigen davon hat selbstverständlich keiner der betroffenen Personen zuvor jemals eine Abmahnung erhalten.
5. Filesharing-Abmahnungen werden niemals per E-Mail versendet
Nicht zuletzt der Umstand, dass Betroffene eine E-Mail-Abmahnung erhalten haben, zeigt schon, dass es sich um einen Berugsversuch handelt. Dazu muss man den Vorgang kennen, bis es überhaupt zu einer Abmahnung kommt. Bis es zu einer echten Filesharing-Abmahnung kommt, wird zunächst durch einen Dienstleister die IP-Adresse von einem Computer ermittelt, welcher urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. einen Film) bereitstellt. Im nächsten Schritt beantragen Rechtsanwälte für ihre Mandanten (Rechteinhaber) auf Grund einer so festgestellten Urheberrechtsverletzung beim Landgericht einen richterlichen Beschluss, um eine Auskunft über die Bestands- und Verkehrsdaten und die Informationen zum Anschlussinhaber bei dem jeweiligen Provider (z.B. Telekom, Vodafone etc.) einzuholen. Mit diesem Schreiben erlaubt das Gericht dem Provider, die Anschlussdaten des Anschlussinhabers an die Rechtsanwaltskanzlei weiterzugeben. So kommen die Rechtsanwälte an Namen und Adressen der Betroffenen, nicht aber an deren E-Mail-Adresse. Daher werden echte Filesharing-Abmahnungen bislang nie an eine E-Mail-Adresse gesendet, sondern werden postalisch zugestellt.
Wir hoffen, dass möglichst viele Betroffene nun erkannt haben, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt und Betroffene die E-Mail im Idealfall einfach umgehend löschen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist zu tun. Wenn Sie mehr über echte Filesharing-Abmahnungen erfahren wollen, so empfehlen wir Ihnen unsere Info-Seite unter Filesharing Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!.