Eine Spielzeughändlerin verkaufte eine kleine Holzratsche ohne CE-Kennzeichen. Obwohl sie das Produkt als Fanartikel bezeichnete, wertete das VG Stuttgart die Ratsche als Spielzeug. Weil die vorgeschriebenen Angaben fehlten, durfte das Produkt nicht verkauft werden. Spielwaren dürfen in der EU nur mit CE-Kennzeichen verkauft werden. Eine Händlerin bot dennoch eine … „Kein Spielzeug“ im Spielwarengeschäft: Händlerin verkauft „Fanartikel“ ohne CE-Kennzeichen – und muss zahlen weiterlesen
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