Wie Sie auf die Abmahnung der Anwälte richtig reagieren:
- Keine Zeit verstreichen lassen. Sie sollten direkt reagieren!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt, die von beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie diese NICHT einfach unterschrieben zurück. Sonst ergeben sich unter Umständen gravierende Nachteile.
- Holen Sie sich Hilfe vom spezialisierten Anwalt. Es lohnt sich! Tausende Abgemahnte konnten wir bereits zum richtigen Vorgehen gegen das Abmahnschreiben beraten und auch für Sie finden wir den richtigen Weg.
Kostenloser Erstkontakt
Medien- und Urheberrechtsexperte Christian Solmecke steht Ihnen beratend zur Seite. Er hilft Ihnen bei der Reaktion auf das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung der Kanzlei. Er und seine Kollegen übernehmen die gesamte außergerichtliche Vertretung für Sie und geben nicht nur eine angepasste Unterlassungserklärung für Sie ab. Das Ganze erhalten Sie zu einem fairen Pauschalpreis.
Um Ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen und mit dem Ziel, Sie vor unnötigem Ärger und Kosten zu bewahren, nutzen Sie jetzt den kostenlosen Erstkontakt. Rufen Sie uns hierzu jetzt einfach unter der 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Wir helfen Ihnen auch an einem Samstag oder Sonntag weiter! Alternativ können Sie das obenstehende Kontaktformular ausfüllen.
Häufig gestellt Fragen zu Filesharing-Abmahnungen
Mehrfachabmahnungen: Beim Download von mehreren Musik-, Film-, Spiele- oder Hörbuchdateien erwischt worden?
(The Annie Lennox Collection, Daniel Schuhmacher – The Album, German Top 100 Single Charts…)
Bei sog. „Chart-Containern” handelt es sich um gepackte Files, in denen bis zu 100 Titel verschiedener Rechteinhaber enthalten sind. Abgemahnt werden allerdings im Rahmen einer Abmahnung nicht mehrere Werke, die Kanzleien verschicken vielmehr für jeden Titel eine eigene Abmahnung. Derzeit häufen sich in unserer Kanzlei Abmahnungen der gleichen Kanzleien. Dabei sind Downloadzeit und IP-Adresse immer identisch. Lediglich die abgemahnten Musiktitel divergieren. Mit jeder Abmahnung sind erneut Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzansprüche verbunden! Deshalb sollte man spätestens nach Erhalt der ersten Abmahnung unbedingt aktiv werden.
Mit unserer Spezialpauschale schützen wir Sie gegen weitere Kosten durch Folgeabmahnungen. Hierin enthalten ist auch eine Vertretung bzgl. weiterer Filesharing-Abmahnungen, sofern in diesen Abmahnungen ein Urheberrechtsverstoß gerügt wird, der vor dem Zeitpunkt unserer Beauftragung liegt. Nutzen Sie den gratis Erstkontakt und schildern Sie uns Ihren Fall. Medien- und Urheberrechtsexperte Christian Solmecke steht Ihnen beratend zur Seite und findet die optimale Lösung für Sie.
Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an: 0221 / 9688 8131 86 (Beratung bundesweit)
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