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Facebook hat Deine Daten auf dem Gewissen: Verliere nicht Deine Chance auf 1.000€ Schadensersatz.

Jetzt Handynummer eingeben und sofort herausfinden, ob Deine Nummer vom Datenleck betroffen ist:

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer im Internationalen Format an, beginnend mit +49, ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen.

Wir helfen dir, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!

  1. Prüfe mit deiner Handynummer, ob du betroffen bist. Bitte mit +49 beginnen.
  2. Ja? Dann fülle das Formular mit den nötigen Daten aus.
  3. Wir schauen uns deinen Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
  4. Die Erstberatung ist für dich natürlich kostenfrei.


Hintergrund: Was ist passiert?

6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Bist auch du vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melde dich bei uns. Die Kanzlei WBS berät dich gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten.

Hier kannst du durch Eingabe deiner Telefonnummer überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne außerdem die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Facebook die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Facebook sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein. Facebook hat sich bezüglich seiner Meldepflichten bereits damit rausgeredet, dass es nach der ersten Veröffentlichung von Daten 2019 sofort nachgebessert habe.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.
Das Gesetz gibt keinen eindeutigen Betrag für Datenschutzverstöße vor. Das heißt, dass wir als Anwälte den Betrag grundsätzlich zunächst nach eigenem ermessen frei wählen können. Auch wenn andere Kanzleien im Netz teilweise mit bis zu 5.000€ werben, (die noch nie erzielt wurden) haben wir aufgrund vergleichbarer Verstöße und der dabei erzielten Schadensersatzzahlungen eine Summe von 1.000€ als angemessen festgelegt. Dies wird mittlerweile auch durch unserer zahlreichen bereits erstrittenen Urteile bestätigt. Sie wollen sich selbst ein Bild von unseren Erfolgen machen? Das können Sie ganz einfach hier nachlesen.