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Achtung: Verliere nicht deinen Anspruch

Zum 31.12.2024 droht die Verjährung der Ansprüche Betroffener des Datenlecks bei Facebook. Zögere nicht deine Schadensersatzansprüche von bis zu 1.000 € geltend zu machen, bevor die Zeit abgelaufen ist!

Verliere nicht deine Chance auf 1.000€ Schadensersatz – Facebook / Meta hat deine Daten auf dem Gewissen!

Jetzt Handynummer eingeben und sofort zeigt der Checker Dir an, ob du betroffen bist:

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer im Internationalen Format an, beginnend mit +49, ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen.

Hinweis: Wir verwenden deine Mobilfunknummer zur Überprüfung, ob du von dem Facebook-Datenleak betroffen bist. Der Abgleich deiner Mobilfunknummer erfolgt auf unserem Server. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unmittelbar nach dem Abgleich und Ausspielung des Ergebnisses an dich, wird deine Mobilfunknummer bei uns gelöscht. Die Verarbeitung ist im Rahmen unserer Vertragserfüllung erforderlich, da die beauftragte Überprüfung sonst nicht möglich ist, Art. 6 (1) lit. b DS-GVO.

Wir helfen dir, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!

  1. Prüfe mit deiner Handynummer, ob du betroffen bist. Bitte mit +49 beginnen.
  2. Ja? Dann fülle das Formular mit den nötigen Daten aus.
  3. Wir schauen uns deinen Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
  4. Die Erstberatung ist für dich natürlich kostenfrei.

So geht’s nach der Einsendung weiter

Mails checken

Du bekommst eine E-Mail von uns – prüfe also dein Postfach.

Fragebogen ausfüllen

Du füllst den mitgeschickten Mandantenfragebogen aus und sendest ihn an uns zurück.

Prüfung abwarten

Wir prüfen deine Angaben und setzen das erforderliche Schreiben an Facebook auf.



Hintergrund: Was ist passiert?

6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Bist auch du vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melde dich bei uns. Die Kanzlei WBS berät dich gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten.


Beispiele aktueller Erfolge unserer über 15.000 Mandanten

600 € Schadensersatz

Facebook wurde vom LG Stuttgart verurteilt, an unseren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2022 zu zahlen. (Urteil vom 22.06.2023)

700 € Schadensersatz

Facebook wurde nach unserem Verlangen per Urteil vom LG Chemnitz verurteilt, an unseren Mandanten 700,00 € nebst Zinsen seit dem 18.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. (Urteil vom 19.06.2023)

1000 € Schadensersatz

Das Gericht folgte unserem Antrag vollumfänglich und verurteilte Facebook daraufhin per Urteil zur Zahlung von 1.000,00 € nebst Zinsen seit dem 22.07.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. (Versäumnisurteil)

Hier kannst du durch Eingabe deiner Telefonnummer überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne außerdem die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Facebook die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Facebook sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein. Facebook hat sich bezüglich seiner Meldepflichten bereits damit rausgeredet, dass es nach der ersten Veröffentlichung von Daten 2019 sofort nachgebessert habe.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.
Ja, wir konnten bereits etliche Urteile gegen Facebook für unserer Mandanten erstreiten. Hier finden Sie eine Übersicht mit den konkreten Urteilen, die wir regelmäßig aktualisieren.
Das Gesetz gibt keinen eindeutigen Betrag für Datenschutzverstöße vor. Das heißt, dass wir als Anwälte den Betrag grundsätzlich zunächst nach eigenem Ermessen frei wählen können. Auch wenn andere Kanzleien im Netz teilweise mit bis zu 5.000€ werben, (die noch nie erzielt wurden) haben wir aufgrund vergleichbarer Verstöße und der dabei erzielten Schadensersatzzahlungen eine Summe von 1.000€ als angemessen festgelegt. Dies wird mittlerweile auch durch unserer zahlreichen bereits erstrittenen Urteile bestätigt. Sie wollen sich selbst ein Bild von unseren Erfolgen machen? Das können Sie ganz einfach hier nachlesen.