6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. Die Kanzlei WBS berät Sie gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten. Zahlreiche Urteile zeigen bereits, dass es sich lohnt und die Gerichte unseren Mandanten Schadensersatzsummen zusprechen. Im folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand:

Facebook hat Ihre Daten auf dem Gewissen: Verlieren Sie nicht Ihre Chance auf 1.000€ Schadensersatz. Jetzt Handynummer eingeben und sofort herausfinden, ob Ihre Nummer vom Datenleck betroffen ist:

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer im Internationalen Format an, beginnend mit +49, ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen.

Im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck könnten Nutzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir versuchen, 1.000€ für jeden unserer Mandanten zu holen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Unsere Erstberatung ist kostenfrei!

Wir helfen dir, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!

  1. Prüfen Sie mit Ihrer Handynummer, ob Sie betroffen sind. Bitte mit +49 beginnen.
  2. Ja? Dann füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus.
  3. Wir schauen uns Ihren Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
  4. Die Erstberatung ist für Sie natürlich kostenfrei.


Erfolgreiche Urteile im Facebook-Datenskandal

Dass ein Vorgehen gegen Facebook erfolgversprechend ist, zeigen die folgenden sich mehrenden erfolgreichen Urteile, die wir für unsere Mandanten erstritten haben. Die Liste updaten wir regelmäßig. Ein Überblick:

  • Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 350 Euro Schadensersatz zu (LG Ulm, Urteil vom 09.02.2024, Az. 4 O 244/22)

Das Landgericht Ulm hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 350 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 01.02.2024, Az. 3 O 85/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 29.01.2024, Az. 18 O 231/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 29.01.2024, Az. 18 O 230/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Bayreuth spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (LG Bayreuth, Urteil vom 29.01.2024, Az. 31 O 365/23)

Das Landgericht Bayreuth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 100 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 15.01.2024, Az. 13 O 90/23)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Dortmund spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Dortmund, Urteil vom 11.01.2024, Az. 4 O 148/22)

Das Landgericht Dortmund hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 08.01.2024, Az. 3 O 79/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 04.01.2024, Az. 8 O 192/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.12.2023, Az. 10 O 2039/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.12.2023, Az. 10 O 4186/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2023, Az. 10 O 1922/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Wiesbaden spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Wiesbaden, Urteil vom 21.12.2023, Az. 3 O 195/23)

Das Landgericht Wiesbaden hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 354,62 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.12.2023, Az. 10 O 468/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.12.2023, Az. 10 O 285/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 19.12.2023, Az. 15 O 205/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 O 2800/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 O 2823/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 15 O 147/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 15 O 73/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 15 O 146/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 15 O 158/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € tragen.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 05.12.2023, Az. 3 O 54/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Aachen spricht unserem Mandanten 150 Euro Schadensersatz zu (LG Aachen, Urteil vom 30.11.2023, Az. 12 O 100/23)

Das Landgericht Aachen hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 150 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 18 O 108/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 18 O 198/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 179/22)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Lübeck spricht unserem Mandanten in einem weiteren Fall 500 Euro Schadensersatz zu (LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2023, Az. 15 O 158/23)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Lüneburg spricht unserem Mandanten in einem weiteren Fall 300 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 04.12.2023, Az. 3 O 45/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Stuttgart spricht unserem Mandanten in einem weiteren Fall 200 Euro Schadensersatz zu (LG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2023, Az. 29 O 210/23)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 200 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Hannover spricht unserem Mandanten in einem weiteren Fall 500 Euro Schadensersatz zu (LG Hannover, Urteil vom 20.11.2023, Az. 13 O 88/23)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten in einem weiteren Fall 300 Euro Schadensersatz zu (LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 24.11.2023, Az. 8 O 116/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (LG Lüneburg, Urteil vom 04.12.2023, Az. 3 O 53/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten 800 Euro Schadensersatz zu (LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 24.11.2023, Az. 8 O 124/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 800 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Nürnberg Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 21.11.2023, Az. 10 O 3710/22)

Das Landgericht Nürnberg Fürth hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Ulm spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Ulm, Urteil vom 11.10.2023, Az. 4 O 173/23)

Das Landgericht Ulm hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • LG Itzehoe spricht Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (LG Itzehoe, Urteil vom 18.10.2023, Az. 10 O 48/23)

Das Landgericht Itzehoe hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Das Landgericht Stuttgart hat einem unserer Mandanten 200 Euro Schadensersatz zugesprochen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2023, Az. 52 O 14/23)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook dazu verurteilt, an unseren Mandanten 200 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht auch in diesem Verfahren unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2023, Az. 10 O 133/23)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook erneut dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht einem weiteren Mandanten unserer Kanzlei 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2023, Az. 10 O 2852/22)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook erneut dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Nürnberg-Fürth unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.10.2023, Az. 10 O 1510/22)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.10.2023, Az. 10 O 3248/22)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 250 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Nürnberg-Fürth unserem Mandanten erneut 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.10.2023, Az. 10 O 3586/22)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook dazu verurteilt, 250 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Nürnberg-Fürth spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.10.2023, Az. 10 O 3026/22)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 29.06.2022.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 16.10.2023, Az. 18 O 60/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Dabei vertritt das Gericht die Auffassung, dass bereits der Kontrollverlust über die Daten einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Die Kammer übersieht dabei nicht die nunmehr wohl anderslautende Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 15.8.2023, Az. 7 U 19/23), sondern schließt sich dieser aktiv nicht an.


  • 300 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Lüneburg (Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 193/22)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 03.01.2023.


  • Das Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten erneut 300 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 180/22)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Lüneburg unserem Mandanten erneut 300 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 9/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 01.02.2023.


  • Erneut spricht das Landgericht Lüneburg unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 3/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Das Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.10.2023, Az. 3 O 17/23)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Göttingen spricht unserem Mandanten 400 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Göttingen, Urteil vom 29.09.2023, Az. 10 O 41/22)

Das Landgericht Göttingen hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 400 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 14.08.2022.


  • Ebenfalls 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Hof unserem Mandanten zu (Urteil vom 29.09.2023, Az. 33 O 99/22)

Das Landgericht Hof hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Hannover (Urteil vom 28.09.2023, Az. 13 O 63/23)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 26.04.2023.


  • Das Landgericht Wiesbaden spricht unserem Mandanten 600 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 21.09.2023, Az. 3 O 50/23)

Das Landgericht Wiesbaden hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 600 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 03.03.2023 zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Bayreuth spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bayreuth, Urteil vom 21.09.2023, Az. 31 O 312/23)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Bayreuth Facebook dazu verurteilt, 100 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 20.09.2023, Az. 8 O 23/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 200 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau (Urteil vom 20.09.2023, Az. 8 O 28/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 200 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Freiburg im Breisgau unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 20.09.2023, Az. 8 O 32/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 100 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 20.09.2023, Az. 8 O 20/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Freiburg im Breisgau unserem Mandanten erneut 300 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 15.09.2023, Az. 8 O 10/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • 300 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau (Urteil vom 15.09.2023, Az. 8 O 14/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Freiburg im Breisgau spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Freiburg im Breisgau, Urteil vom 14.09.2023, Az. 8 O 9/23)

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 24.11.2022.


  • 300 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Aachen (Urteil vom 14.09.2023, Az. 12 O 354/22)

Das Landgericht Aachen hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Trotz Urteil des OLG Hamm: 400 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Paderborn (Urteil vom 04.09.2023, Az. 4 O 100/23)

Das Landgericht (LG) Paderborn hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 400 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Das Erstaunliche an diesem Urteil ist: Es liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, welches am 15.08.2023 (Az. 7 U 19/23) entschieden hatte, dass Facebook zwar gegen die DSGVO verstoßen habe, unser Mandant aber mangels ausreichender „persönlicher bzw. psychologischer Beeinträchtigungen“ keinen immateriellen Schadensersatz geltend machen könne. Uns ist das Urteil des OLG Hamm am 1. September mitgeteilt worden. Die Gegenseite hatte das LG Paderborn am 23.08.2023 sogar noch explizit darauf hingewiesen. Dennoch hat das LG Paderborn abweichend entschieden, also gegen die nächsthöhere Instanz! Das zeigt: Nicht einmal die dem OLG Hamm untergeordneten Gerichte halten sich an diese – unserer Meinung nach juristisch inkorrekte – Entscheidung. Unsere Stellungnahme zum Urteil des OLG Hamm finden Sie hier: WBS.LEGAL ordnet das Urteil des OLG Hamm richtig ein


  • 1000 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Verden (Landgericht Verden, Urteil vom 01.09.2023, Az. 2 O 115/22)

Das Landgericht Verden hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 1000 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Paderborn, Urteil vom 25.08.2023, Az. 3 O 236/22)

Das Landgericht Paderborn hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Duisburg spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Duisburg, Urteil vom 24.08.2023, Az. 8 O 86/22)

Das Landgericht Duisburg hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 250 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 28.06.2022.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2023, Az. 13 O 1/23)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Erfurt spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.08.2023, Az. 3 O 580/22 (2))

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Erfurt Facebook dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 48/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, 500 Euro immateriellen Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 89/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten erneut 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 157/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 12.10.2022.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 96/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 81/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Hannover Facebook dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Bonn spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bonn, Urteil vom 08.08.2023, Az. 13 O 245/22)

Das Landgericht Bonn verurteilte Facebook, 250 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 25.01.2023.


  • 1000 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. (Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 04.08.2023, Az. 2-27 O 194/22)

Im Facebook-Datenskandal hat das Landgericht Frankfurt a.M. unserem Mandanten 1000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die zahlreichen Urteile der vergangenen Monate sprechen inzwischen eine deutliche Sprache: Wer von einem Datenleck betroffen ist, dem stehen auch Ansprüche auf Schadensersatz zu!


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Berlin unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2023, Az. 8 O 77/22)

Das Landgericht Berlin hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 400 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 03.08.2023, Az. 54 O 8/23)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Stuttgart Facebook dazu verurteilt, 400 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 1000 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Berlin unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Berlin, Urteil vom 28.07.2023, Az. 14 O 149/22)

Das Landgericht Berlin verurteilte Facebook dazu, 1000 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Unserem Mandanten ist im Zusammenhang mit dem Scraping-Vorfall ein nach Art. 82 DSGVO ersatzfähiger – immaterieller – Schaden entstanden, für den die Verstöße von Seiten Facebook gegen die DSGVO kausal waren. Das Landgericht Berlin ging hier weit über die Beträge hinaus, welche von anderen Gerichten häufig in diesem Zusammenhang zuerkannt wurden.


  • Auch das Landgericht Chemnitz spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Chemnitz, Urteil vom 28.07.2023, Az. 1 O 878/22)

Das Landgericht Chemnitz hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Bayreuth spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bayreuth, Urteil vom 26.07.2023, Az. 31 O 276/22)

Das Landgericht Bayreuth hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 100 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Ravensburg unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Ravensburg, Urteil vom 26.07.2023, Az. 5 O 100/22)

Das Landgericht Ravensburg verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Hannover unseren Mandanten 2x 500 Euro Schadensersatz (Landgericht Hannover, Urteil vom 24.07.2023, Az. 13 O 63/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 2x 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an zwei Eheleute zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 13.07.2023, Az. 13 O 80/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 06.08.2022.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten in einem weiteren Verfahren 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 13.07.2023, Az. 13 O 62/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 400 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 06.07.2023, Az. 46 O 343/22)

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Facebook, 400 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 02.12.2022.


  • Auch das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 03.07.2023, Az. 13 O 177/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 21.12.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Bonn spricht unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bonn, Urteil vom 30.06.2023, Az. 10 O 257/22)

Das Landgericht Bonn verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Siegen unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Siegen, Urteil vom 30.06.2023, Az. 5 O 169/22)

Das Landgericht Siegen hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Siegen spricht unserem Mandanten ebenfalls 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Siegen, Urteil vom 30.06.2023, Az. 5 O 188/22)

Das Landgericht Siegen verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 07.10.2022.


  • Auch das Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 29.06.2023, Az. 4 O 261/22)

Das Landgericht Ulm hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 20.09.2022 zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 29.06.2023, Az. 13 O 17/23)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Hannover Facebook dazu verurteilt, 100 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Ulm unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 26.06.2023, Az. 4 O 7/23)

Das Landgericht Ulm hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 23.01.2023 zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten in einem weiteren Verfahren 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 22.06.2023, Az. 13 O 139/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 03.11.2022.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 22.06.2023, Az. 13 O 77/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 22.06.2023, Az. 13 O 89/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen verurteilte das Landgericht Hannover Facebook dazu, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Bayreuth spricht unserem Mandanten erneut 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bayreuth, Urteil vom 22.06.2023, Az. 31 O 40/23)

Das Landgericht Bayreuth hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 100 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 14.02.2023 zu zahlen.


  • Auch das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 22.06.2023, Az. 13 O 85/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen hat das Landgericht Hannover Facebook dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten erneut 600 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.06.2023, Az. 54 O 60/22)

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Facebook, 600 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 16.08.2022.


  • 600 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.06.2023, Az. 54 O 56/22)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 600 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 23.08.2022 zu zahlen.


  • Das Landgericht Bayreuth spricht unserem Mandanten 100 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bayreuth, Urteil vom 22.06.2023, Az. 31 O 326/22)

Das Landgericht Bayreuth verurteilte Facebook, 100 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 16.09.2022.


  • Auch das Landgericht Heidelberg spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 20.06.2023, Az. 7 O 3/23)

Das Landgericht Heidelberg verurteilte Facebook, 250 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Stendal spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stendal, Urteil vom 20.06.2023, Az. 23 O 193/22)

Das Landgericht Stendal hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 21.10.2022 zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Ulm unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz (Landgericht Ulm, Urteil vom 20.06.2023, Az. 4 O 187/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen verurteilte das Landgericht Ulm Facebook dazu, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 20.06.2023, Az. 4 O 380/22)

Das Landgericht UIm hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 11.01.2023 zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Hamburg unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.06.2023, Az. 325 O 56/22)

Das Landgericht Hamburg hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Chemnitz spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Chemnitz, Urteil vom 19.06.2023, Az. 1 O 746/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen verurteilte das Landgericht Chemnitz Facebook dazu, 300 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Hamburg unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.06.2023, Az. 325 O 111/22)

Das Landgericht Hamburg verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 06.05.2022.


  • Auch das Landgericht Chemnitz spricht unserem Mandanten 700 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Chemnitz, Urteil vom 19.06.2023, Az. 1 O 845/22)

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen verurteilte das Landgericht Chemnitz Facebook dazu, 700 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 1000 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Ingolstadt unserem Mandanten im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 16.06.2023, Az. 85 O 1810/22)

Wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verurteilte das Landgericht Ingolstadt Facebook dazu, 1000 Euro immateriellen Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Damit ging das Landgericht Ingolstadt über die Beträge hinaus, welche von anderen Gerichten häufig in diesem Zusammenhang zuerkannt wurden. Maßgeblich für die vorliegende Entscheidung waren die besonderen Auswirkungen des Scraping-Vorfalls auf Seiten unseres Mandanten und sein Verhalten im Nachgang. Konkret führte das Gericht aus, dass unser Mandant im Zeitraum zwischen 2021 und 2022 teilweise fast täglich belästigende Telefonanrufe erhalten habe. Hinzu kamen belästigende E-Mails. Diese Belästigungen gingen dabei so weit, dass sich unser Mandant schließlich eine neue Telefonnummer besorgt habe, um zukünftig keine dieser unerwünschten Anrufe mehr zu erhalten.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 15.06.2023, Az. 13 O 90/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 23.07.2022 zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 15.06.2023, Az. 13 O 69/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Duisburg spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Duisburg, Urteil vom 15.06.2023, Az. 8 O 87/22)

Das Landgericht Duisburg hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 250 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Erfurt unserem Mandanten zu (Landgericht Erfurt, Urteil vom 09.06.2023, Az. 3 O 348/22)

Das Landgericht Erfurt hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 08.06.2023, Az. 13 O 58/22)

Facebook wurde vom Landgericht Hannover verurteilt 500 Euro nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Hannover spricht unserem Mandanten in einem weiteren Verfahren ebenfalls 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 08.06.2023, Az. 13 O 94/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 06.08.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 08.06.2023, Az. 13 O 84/22)

Das Landgericht Hannover hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Hannover unserem Mandanten zu (Landgericht Hannover, Urteil vom 08.06.2023, Az. 13 O 83/22)

Das Landgericht Hannover verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 18.08.2022.


  • Auch das Landgericht Bonn spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Bonn, Urteil vom 07.06.2023, Az. 13 O 126/22)

Das Landgericht Bonn verurteilte Facebook, 250 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 30.11.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Halle spricht unserem Mandanten 400 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Halle, Urteil vom 05.06.2023, Az. 4 O 250/22)

Facebook wurde vom Landgericht Halle verurteilt 400 Euro nebst Zinsen seit 21.09.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Hagen spricht unserem Mandanten 350 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Hagen, Urteil vom 31.05.2023, Az. 6 O 65/22)

Facebook wurde vom Landgericht Hagen verurteilt 350 Euro nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Fall spricht das Landgericht Paderborn unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (Landgericht Paderborn, Urteil vom 26.05.2023, Az. 3 O 307/22)

Das Landgericht Paderborn verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 09.11.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 1000 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 26.05.2023, Az. 24 O 65/22)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook dazu verurteilt, 1000 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Das Gericht stellte fest, dass Facebook mehrfach gegen die DSGVO verstoßen und dadurch einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unseres Mandanten ermöglicht und begünstigt hat. In rechtlicher Hinsicht nimmt das Gericht Bezug auf die Ausführungen des LG Paderborn (Urt. v. 19.12.2022, Az. 2 O 236/22), welchem ein in wesentlichen Teilen identischer, im Übrigen jedenfalls vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.


  • Das Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 143/22)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro zu (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 74/22)

Das Landgericht Lübeck verurteilte Facebook, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 24.06.2022 zu zahlen.


  • Wieder spricht das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten 300 Euro zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 25.05.2023, Az. 51 O 75/22)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 300 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Erneut gab es am Landgericht Stuttgart 300 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.05.2023, Az. 51 O 76/22)

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Facebook, 300 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 30.07.2022.


  • Das Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 109/22)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Erneut wurde Facebook am Landgericht Lübeck zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz verurteilt (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 126/22)

Das Landgericht Lübeck verurteilte Facebook, 500 Euro immateriellen Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • In einem weiteren Verfahren am Landgericht Lübeck wurde Facebook ebenfalls zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz verurteilt (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 132/22)

Facebook wurde vom Landgericht Lübeck verurteilt 500 Euro nebst Zinsen seit 31.08.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Erneut gab es 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vom Landgericht Lübeck (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 107/22)

Das Landgericht Lübeck hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen.


  • Das Landgericht Lübeck spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, Az. 15 O 105/22)

Das Landgericht Lübeck verurteilte Facebook, 500 Euro immateriellen Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 800 Euro spricht das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.05.2023, Az. 8 O 16/23)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 800 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Zur Überzeugung des Gerichts konnte der Mandant glaubhaft darlegen, dass er in Folge des Datenverlustes fast täglich – tag und nachts – von unerwünschten Anrufern kontaktiert wird. Da er hierdurch nicht mehr unbefangen Anrufe entgegennehmen kann, ist er in der Nutzung seines Mobiltelefons eingeschränkt, was eine besondere Belastung darstellt und damit den Schadensersatz in Höhe von 800 Euro rechtfertigt.


  • Auch das Landgericht Chemnitz spricht unserem Mandanten 250 Euro zu (Landgericht Chemnitz, Urteil vom 16.05.2023, Az. 1 O 757/22)

Das Landgericht Chemnitz verurteilte Facebook, an unseren Mandanten 250 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 28.07.2022 zu zahlen.


  • Erneut spricht das Landgericht Ulm unserem Mandanten 300 Euro zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 25.05.2023, Az. 4 O 118/22)

Das Landgericht Ulm verurteilte Facebook, 300 Euro immateriellen Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 400 Euro zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 25.05.2023, Az. 4 O 124/22)

Facebook wurde vom Landgericht Ulm verurteilt 400 Euro nebst Zinsen seit 17.05.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Ebenfalls 400 Euro spricht das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.05.2023, Az. 8 O 38/23)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 400 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Zur Zahlung von 400 Euro Schadensersatz wurde Facebook am Landgericht Trier verurteilt (Landgericht Trier, Urteil vom 16.05.2023, Az. 3 O 137/23)

Das Landgericht Trier verurteilte Facebook, 400 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 10.11.2022 an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Erneut gab es 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten am Landgericht Stuttgart (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2023, Az. 15 O 148/22)

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Facebook, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen. Nebst Zinsen seit dem 21.12.2022.


  • Das Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11.05.2023, Az. 15 O 149/22)

Das Landgericht Stuttgart hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Ebenfalls 300 Euro spricht das Landgericht Lüneburg einem weiteren Mandanten zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 09.05.2023, Az. 3 O 119/22)

Das LG Lüneburg verurteilte Facebook, an unseren Mandanten 300 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 30.08.2022 zu zahlen.


  • 300 Euro Schadensersatz spricht das Landgericht Lüneburg unserem Mandanten zu (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 09.05.2023, Az. 3 O 151/22)

Facebook wurde vom LG Lüneburg verurteilt 300 Euro an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Das Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 350 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Ulm, Urteil vom 04.05.2023, Az. 4 O 115/22)

Das LG Ulm hat Facebook verurteilt, an unseren Mandanten 350 Euro immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen seit 26.04.2023 zu zahlen.


  • Erneut 500 Euro Schadensersatz am Landgericht Paderborn (Landgericht Paderborn, Urteil vom 02.05.2023, Az. 2 O 406/22)

Das Landgericht Paderborn hat erneut einem unserer Mandanten 500 Euro Schadensersatz zugesprochen.


  • Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 600 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.04.2023, Az. 54 O 9/23)

Auch das Landgericht Stuttgart hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 600 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Landgericht München spricht in einem weiteren Fall unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz im Facebook-Datenleck-Skandal zu (LG München, Urteil vom 20.04.2023, Az. 15 O 6231/22)

Das Landgericht München hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • Landgericht München spricht unserem Mandanten 600 Euro Schadensersatz zu (LG München, Urteil vom 20.04.2023, Az. 15 O 4507/22)

Das Landgericht München hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 600 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Schadensersatz für unseren Mandanten auch vor dem Amtsgericht München (AG München, Urteil vom 11.04.2023, Az. 142 C 14677/22)

Das Amtsgericht München hat Facebook aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße dazu verurteilt, 500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen.


  • 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten! LG Paderborn urteilt erneut klar und deutlich (LG Paderborn, 31.03.2023, Az. 2 O 308/22)

Das Urteil aus Paderborn ist eindeutig: Facebook wird im Datenleck-Skandal verurteilt, 500 Euro nebst Zinsen an unseren Mandanten zu zahlen. Die auf dieser Seite inzwischen zahlreich aufgeführten Urteile zeigen, dass es sich lohnt, sein Recht durchzusetzen.


  • Erneut erkennt das Landgericht Heidelberg 250 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten an (LG Heidelberg, 31.03.2023, 7 O 14/22)

Schon wieder konnten wir bei dem Landgericht Heidelberg 250 Euro für unseren Mandanten erreichen. Wieder zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.


  • Landgericht Heidelberg spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (LG Heidelberg, 31.03.2023, 7 O 10/22)

Das Landgericht Heidelberg sah einen Schadensersatz von 250 Euro als angemessen an und hat diesen unserem Mandanten zugesprochen. Dazu kommen noch Zinsen und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.


  • 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Siegen (AG Siegen, 30.03.2023, Az. 14 C 624/22)

Vor dem Amtsgericht Siegen wurden unserem Mandanten einen Schadensersatz von 500 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Auch hier musste Facebook die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen.


  • Landgericht Bonn erkennt 250 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten an (LG Bonn, 29.03.2023, Az. 13 O 125/22)

Auch in Bonn wurde nun anerkannt, dass Betroffenen im Facebook-Datenskandal Schadensersatz zusteht. Unserem Mandanten wurden 500 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2022 zugesprochen. Darüber hinaus sind auch die vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten zu bezahlen.


  • Amtsgericht Kleve verurteilt Facebook dazu, 500 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zu zahlen (AG Kleve, 24.03.2023, Az. 36 C 44/22)

Vor dem Amtsgericht Kleve konnten wir Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für unseren Mandanten erreichen. Hinzu kommen auch hier Zinsen.


  • Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 600 Euro Schadensersatz zu (LG Stuttgart, 28.03.2023, Az. 54 O 165/22)

Das Landgericht Stuttgart hat unserem Mandanten im Facebook-Datenskandal 600 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die Entwicklung hin zu höheren Schadensersatzzahlungen sollte alle Betroffenen animieren, sich zu wehren und ihr Recht durchzusetzen.


  • 500 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. (LG Frankfurt a.M., 21.03.2023, Az. 2-18 O 114/22)

Im Facebook-Datenskandal hat das Landgericht Frankfurt a.M. unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die zahlreichen Urteile der vergangenen Monate sprechen inzwischen eine deutliche Sprache: Wer von einem Datenleck betroffen ist, dem stehen auch Ansprüche auf Schadensersatz zu!


  • Das Landgericht Chemnitz spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 20.03.2023, Az. 1 O 429/22)

Auch in Chemnitz kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass Betroffenen im Facebook-Datenskandal Schadensersatz zusteht. Unserem Mandanten wurden in diesem Verfahren 500 Euro zugesprochen.


  • Landgericht Trier spricht weiterem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 17.03.2023, Az. 2 O 116/22)

Das Landgericht Trier bestätigte auch in diesem Fall den Schadensersatzanspruch für unseren Mandanten und sprach ihm 500 Euro zu.


  • Landgericht Trier spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 17.03.2023, Az. 2 O 99/22)

Das Landgericht Trier bestätigte den Schadensersatzanspruch für unseren Mandanten in einem weiteren Fall und sprach ihm 500 Euro zu.


  • In einem weiteren Fall spricht das Landgericht Trier einem unserer Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Landgericht Trier, Urteil vom 17.03.2023, Az. 2 O 50/22)

Gleich in mehreren Fällen sprach das Landgericht Trier am 17.03. unseren Mandanten jeweils 500 Euro Schadensersatz zu.


  • Das Landgericht Karlsruhe bestätigt Schadensersatzanspruch und spricht 300 Euro zu (LG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2023, 4 O 108/22)

Ein weiteres erfreuliche Urteil im Facebook-Skandal. Das Landgericht Karlsruhe spricht unserem Mandanten 300 Euro zu.


Landgericht Berlin spricht unserem Mandanten 250 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 14.03.2023, Az. 56 O 75/22)

Ein wichtiges Urteil, denn nun spricht auch das Landgericht Berlin Betroffenen Schadensersatz zu! Dies sollte Betroffenen aus der Region Mut machen!


  • Auch das Landgericht Stuttgart spricht einem Mandanten unserer Kanzlei 1000 Euro Schadensersatz zu (Beschluss vom 28.02.2023, Az. 3 O 220/22)

Das Landgericht Stuttgart kam in seinem aktuellen Beschluss zu dem Ergebnis, dass unser Mandant einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf Ersatz immateriellen Schadens in Höhe von 1.000,00 € gegen Facebook hat. Er ist als Inhaber seines Facebook-Profils von einem Scraping-Vorfall betroffen und es liegen seitens Facebooks gleich mehrere Verstöße gegen die DSGVO vor, welche in diesem Zusammenhang auch zur Auslösung einer entsprechenden Schadensersatzpflicht geeignet sind.


  • 1000 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten! Erfreuliches neues Urteil des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 24.02.2023, Az. 3 O 220/22)

Unserem Mandanten steht gegen Facebook ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € aus Artikel 82 Abs. 1 DSGVO zu. Nach dieser Vorschrift hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Nach Überzeugung des Gerichts hat Facebook als Verantwortlicher gleich gegen mehrere Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung verstoßen.


  • Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 350 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 20.02.2023, Az. 4 O 190/22)

Das LG Paderborn hat unserem Mandanten 350 Euro Schadensersatz zugesprochen. Facebook muss außerdem alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind bzw. noch entstehen werden.


  • Landgericht Ulm spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 16.02.2023, Az. 4 O 86/22)

Hier wurden unserem Mandanten durch das LG Ulm 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Facebook muss außerdem alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind bzw. noch entstehen werden.


  • Das Landgericht Stuttgart spricht Betroffenem 1000 Euro Schadensersatz zu (Urt. v. 26.01.2023, Az. 24 O 52/22)

Die sich mehrenden Datenleck-Urteile geben aktuell eine klare Richtung vor: Die Gerichte sind auf Seiten der Verbraucher, wenn es um Datenschutzverstöße von Unternehmen geht und sprechen Betroffenen Schadensersatz zu. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Facebook aktuell dazu, an unseren Mandanten die vollen geforderten 1000 Euro Schadensersatz nebst Zinsen seit dem 08.06.2022 zu zahlen. Dabei schließt es sich in rechtlicher Hinsicht größtenteils der Rechtsauffassung des LG Paderborn an, das unseren Mandanten 500 Euro zugesprochen hatte. Allerdings entspricht das LG Stuttgart hier in vollem Umfang unserer Klageforderung von 1000 Euro – allein wegen des Kontrollverlusts über die eigenen Daten, wie von uns vorgetragen.


  • Landgericht Stuttgart spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 26.01.2023, Az. 53 O 95/22)

Hier wurden unserem Mandanten durch das LG Stuttgart 300 Euro Schadensersatz zugesprochen. Facebook muss außerdem alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind bzw. noch entstehen werden.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 24.01.2022, Az. 3 O 74/22)

Das LG Lüneburg hat unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zugesprochen. Facebook muss außerdem alle weiteren materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 24.01.2022, Az. 3 O 81/22)

Auch hier wurden unserem Mandanten durch das LG 300 Euro Schadensersatz zugesprochen. Facebook muss außerdem alle weiteren materiellen Schäden ersetzen, die unserem Mandanten durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 24.01.2022, Az. 3 O 82/22)

Facebook wurde verurteilt, an unseren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2022 zu zahlen. Facebook muss zudem alle weiteren materiellen Schäden ersetzen, die unser Mandant durch den unbefugten Zugriff Dritter, der nach Aussage Facebooks im Jahr 2019 erfolgte, auf seine bei Facebook hinterlegte Telefonnummer und auf die auf seinem Facebook-Profil öffentlich einsehbaren Daten, entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Facebook wurde zudem verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu tragen.


  • 300 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten (Urteil vom 24.01.2022, Az. 3 O 37/22)

Das Landgericht Lüneburg hat unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zugesprochen, da jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter hat. Diese Voraussetzungen sah das Gericht als erfüllt an. Zudem muss Facebook die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen sowie alle weiteren materiellen Schäden ersetzen.


  • Landgericht Lüneburg spricht unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 24.01.2023, Az. 3 O 83/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Lüneburg Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Die Richter sind zu der Überzeugung gelangt, dass Facebook gegen die ihr gemäß Artikel 25 DSGVO auferlegte Obliegenheit
verstoßen hat, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechte unseres Mandanten und seiner personenbezogenen Daten zu schützen und sprachen unserem Mandanten 300 Euro Schadensersatz zu.


  • Landgericht Lüneburg spricht weiterem Mandanten Schadensersatz zu (Urt. v. 24.01.2023, Az. 3 O 116/22)

Das Landgericht Lüneburg hat Facebook in einem weiteren Verfahren zum massiven Datenleck zur Zahlung von 300 Euro Schadensersatz verurteilt.


Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 19.12.2022, Az. 2 O 212/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Paderborn Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Wir beantragten, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 500,00 € nebst Zinsen seit dem 10.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Das Gericht hat seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass sich Facebook mehrere Verstöße gegen die DSGVO vorwerfen lassen muss, die einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unseres Mandanten ermöglicht und begünstigt haben. Hinzu kam, dass unser Mandant plausibel und glaubhaft den Erhalt von Anrufen und Phishing-SMS mit vermögensschädigen Inhalt geschildert hatte, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten im Internet standen. Das Gericht sah jedoch anders als wir eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes von 1000 Euro für angemessen, da das Gericht im Rahmen der persönlichen Anhörung unseres Mandanten keine besondere persönliche Betroffenheit feststellen konnte.

Wir sehen weiterhin einen Anspruch von mindestens 1000 Euro für angemessen und fordern diese Summe entsprechend auch künftig. Wir sind zuversichtlich, dass weitere Gerichte sich zeitnah unserer Ansicht voll anschließen werden! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


  • Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 19.12.2022, Az. 2 O 185/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Paderborn Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Wir beantragten, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 100,00 € nebst Zinsen seit dem 15.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinaus muss Facebook auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass sich Facebook mehrere Verstöße gegen die DSGVO vorwerfen lassen muss, die einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unserer Mandanten ermöglicht und begünstigt haben. Insbesondere bejahte das Gericht einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten aus Art. 13,14 DSGVO, da unser Mandant nicht hinreichend über die Zwecke der Verwendung seiner Mobilfunknummer für das von Facebook verwendete Contact-Import-Tool (CIT) aufgeklärt wurde.

Das Gericht sah jedoch eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes von 1000 Euro für angemessen, da es im Rahmen der persönlichen Anhörung unseres Mandanten keine besondere persönliche Betroffenheit feststellen konnte.

Wir sehen weiterhin einen Anspruch von mindestens 1000 Euro für angemessen und fordern diese Summe entsprechend auch künftig. Wir sind zuversichtlich, dass weitere Gerichte sich unserer Ansicht voll anschließen werden! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


  • Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 19.12.2022, Az. 2 O 236/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Paderborn Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Wir beantragten, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 500,00 € nebst Zinsen seit dem 01.09.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Erneut stellte das Gericht fest, dass Facebook mehrfach gegen die DSGVO verstoßen und dadurch einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unseres Mandanten ermöglicht und begünstigt hat. Weiterhin bejahte das LG, dass unser Mandat plausibel und glaubhaft den Erhalt von Anrufen und Phishing-SMS mit vermögensschädigen Inhalt geschildert hat, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten im Internet stehen.

Dennoch sah das Gericht eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes von 1000 Euro mangels persönlicher Betroffenheit unseres Mandaten für angemessen. Entgegen der Ansicht des LG Paderborns sehen wir weiterhin einen Anspruch von mindestens 1000 Euro für angemessen und fordern diese Summe entsprechend auch künftig. Wir sind zuversichtlich, dass weitere Gerichte sich unserer Ansicht voll anschließen werden! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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  • Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 19.12.2022, Az. 3 O 99/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Paderborn Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Wir beantragten, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 500,00 € nebst Zinsen seit dem 03.05.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Das Gericht hat seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass sich Facebook mehrere Verstöße gegen die DSGVO vorwerfen lassen muss, die einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unseres Mandanten ermöglicht und begünstigt haben. Weiterhin hat unser Mandant plausibel und glaubhaft den Erhalt von Anrufen und Phishing-SMS mit vermögensschädigen Inhalt geschildert, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten im Internet stehen.

Dennoch sah das Gericht eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes von 1000 Euro für gerechtfertigt, da es im Rahmen der persönlichen Anhörung unseres Mandanten keine besondere persönliche Betroffenheit feststellen konnte. Wir sehen weiterhin einen Anspruch von mindestens 1000 Euro für angemessen und fordern diese Summe entsprechend auch künftig. Wir sind zuversichtlich, dass weitere Gerichte sich unserer Ansicht voll anschließen werden! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


  • Landgericht Paderborn spricht unserem Mandanten 500 Euro Schadensersatz zu (Urteil vom 19.12.2022, Az. 3 O 193/22)

Für unseren Mandanten haben wir vor dem Landgericht (LG) Paderborn Ansprüche wegen Verstößen durch Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem massiven „Datenleck“ geltend gemacht. Wir beantragten, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 200,00 € nebst Zinsen seit dem 23.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Das Gericht hat seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass sich Facebook mehrere Verstöße gegen die DSGVO vorwerfen lassen muss, die einen sehr weitgehenden Kontrollverlust der personenbezogenen Daten unseres Mandanten ermöglicht und begünstigt haben.

Das Gericht sah jedoch eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes von 1000 Euro für angemessen, da das Gericht im Rahmen der persönlichen Anhörung unseres Mandanten keine besondere persönliche Betroffenheit feststellen konnte. Wir sehen weiterhin einen Anspruch von mindestens 1000 Euro für angemessen und fordern diese Summe entsprechend auch künftig. Wir sind zuversichtlich, dass weitere Gerichte sich unserer Ansicht voll anschließen werden! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


  • Facebook muss 1000 Euro Schadensersatz an unseren Mandanten zahlen (Landgericht Gießen, Versäumnisurteil, Az. 3 O 256/22)

Für unseren Mandanten beantragten wir vor dem Landgericht (LG) Gießen, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Facebook wurde daraufhin in einem Versäumnisurteil vom LG Gießen verurteilt, an unseren Mandanten 1.000,00 € nebst Zinsen seit dem 23.07.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinaus muss Facebook auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


  • 1000 Euro Schadensersatz für unseren Mandanten (LG Gießen, Versäumnisurteil, Az. 7 O 334/22)

Vor dem Landgericht (LG) Gießen beantragten wir, Facebook zu verurteilen, an unseren Mandanten immateriellen Schadensersatz in angemessener Höhe zu zahlen, mindestens jedoch 1.000 Euro. Das Gericht folgte unserem Antrag vollumfänglich und verurteilte Facebook daraufhin per Urteil zur Zahlung von 1.000,00 € nebst Zinsen seit dem 22.07.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus muss Facebook unserem Mandanten auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können. Facebook hatte sich gegen die Klage nicht verteidigt, so dass das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen hat. Die Entscheidung zeigt dennoch, dass die Chancen auf Schadensersatz ausgesprochen gut sind und es sich für Betroffene lohnt jetzt zu handeln. Denn das LG bestätigte erneut, dass Facebook im Zuge des „Datenlecks“ mehrfach gegen die DSGVO verstoßen hat und unserem Mandaten dadurch ein ersatzfähiger immaterieller Schaden entstanden ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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