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Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Riesiges Facebook-Datenleck

Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz

6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. Die Kanzlei WBS berät Sie gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten.

Wir helfen Ihnen, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!

Im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck könnten Nutzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Unsere Erstberatung ist kostenfrei!

1.

Prüfen Sie mit Ihrer Handynummer, ob Sie betroffen sind. Bitte mit +49 beginnen.

2.

Ja? Dann füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus.

3.

Wir schauen uns Ihren Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.

4.

Die Erstberatung ist für Sie natürlich kostenfrei.

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer im Internationalen Format an, beginnend mit +49, ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen.

Hintergrund: Was ist passiert?

Facebook Datenleak

Am Osterwochenende wurden viele Facebook-Nutzer von einer besorgniserregenden Nachricht überrascht. In einem Hackerforum sind 533 Millionen Daten von Facebook-Usern aufgetaucht. Unter den Betroffenen sollen auch 6 Millionen Nutzer aus Deutschland sein. Durch die veröffentlichten Mail-Adressen und Telefonnummern gibt es zurzeit wieder ein vermehrtes Aufkommen von betrügerischen Spam-Nachrichten.

Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Geschädigte konnten bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit regelmäßig Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe geltend machen. Natürlich hängt der Erfolg Ihrer Schadensersatzforderung und die genaue Höhe Ihres individuellen Schadensersatzanspruchs infolge der Facebook-Datenpanne stets vom Einzelfall ab. Wir werden jedoch alles versuchen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Hier können Sie durch Eingabe Ihrer Telefonnummer überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne außerdem die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Facebook die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Facebook sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein. Facebook hat sich bezüglich seiner Meldepflichten bereits damit rausgeredet, dass es nach der ersten Veröffentlichung von Daten 2019 sofort nachgebessert habe.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.

Seit über dreißig Jahren berät die Kanzlei WBS.LEGAL Unternehmen, Akteure der Kreativwirtschaft und Privatpersonen in vielen Rechtsbereichen. So sind wir inzwischen auch auf das IT- und Internetrecht, den Datenschutz, E-Commerce, das Wettbewerbs-, Marken-, Arbeits- und Verkehrsrecht spezialisiert. Mit Sitz im Herzen von Köln agieren wir bundesweit.

Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten im Datenschutzrecht berät Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und Handlungsmöglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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