Dass über soziale Medien ein großer Einfluss auf die Nutzer der Plattformen ausgeübt werden kann, ist schon lange kein Geheimnis mehr. EU-Politiker sind daher aktuell besorgt, dass Russland und andere ausländische Nationen soziale Netzwerke für Propagandazwecke nutzen, um so die anstehenden EU-Wahlen zu manipulieren. Die Kommission überprüft nun, ob sich der Konzern Meta an die Vorgaben aus dem Digital Service Act gehalten hat.

Im Juni 2024 findet die Europawahl statt. Aktuell beschäftigen sich EU-Politiker damit, welcher Einfluss über soziale Netzwerke auf die Nutzer ausgeübt werden könnte. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta eingeleitet, da der Verdacht auf Verstöße gegen EU-Recht besteht.

In einer Erklärung teilte die Kommission nun mit, dass unter anderem untersucht werde, ob sich das US-Unternehmen bei politischer Werbung nicht an europäische Vorschriften gehalten habe. Hierfür wurden auf EU-Ebene Mechanismen eingeführt, um europäische Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen.

Nutzer müssen illegale Inhalte einfach melden können

Bei den nun in Rede stehenden Verstößen handelt es sich unter anderem darum, dass Meta die Verbreitung von irreführender Werbung und Desinformationskampagnen in der EU nicht ausreichend bekämpft habe. Außerdem geht die Kommission davon aus, dass Nutzer keine Beschwerdemöglichkeit haben, die den Anforderungen des EU-Rechts gerecht werde. Auch würde Meta Forschern nur unzureichenden Zugang zu Daten bereitstellen.

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Facebook, Google, X und weitere Plattformen müssen seit Einführung des Digital Service Act (DSA) sicherstellen, dass es Nutzern einfacher gemacht wird, illegale Inhalte zu melden. Dabei gelten für die großen Plattformen (beispielsweise Instagram) strengere Regeln als für die kleineren. Wenn die Plattformen Hass und Hetze nicht schnellstmöglich entfernen, drohen große Geldbußen.

Einfluss auf Wahlen soll vorgebeugt werden

Die Kommission hebt hervor, die Einleitung des Verfahrens würde lediglich der Prüfung eines Verdachts dienen – die vorläufige Einschätzung der Behörde solle kein endgültiges Ergebnis darstellen. Außerdem würden noch weiterhin Beweise durch beispielsweise Befragungen gesammelt werden. Darüber hinaus bestehe theoretisch die Möglichkeit, dass die EU-Kommission Zugeständnisse von Meta akzeptieren werde. Bereits im Oktober hatte die EU Facebook vor zu vielen manipulierten Inhalten auf der Plattform im Zusammenhang mit Wahlen gewarnt. Damals forderte der EU-Industriekommissar unverzüglich Einzelheiten über die Maßnahmen von Facebook. So sollten Fälschungen eingedämmt werden, insbesondere im Hinblick auf bevorstehende EU-Wahlen im Sommer.

In der EU herrscht die Ansicht vor, dass Russland versuchen will, Einfluss auf kommende Wahlen auszuüben. Belgien hatte erst kürzlich öffentlich bekannt gegeben, dass Geheimdienstinformationen darauf hindeuten würden, dass Versuche unternommen werden sollen, möglichst viele pro-russische Abgeordnete ins Europaparlament zu wählen.

Verfahren gegen TikTok

Bereits Verfahren ausgesetzt sehen sich TikTok und X. Bei TikTok geht es um die Frage, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. Auf X hingegen geht es um illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel. Nach einem Hinweis wurde X ein Fragenkatalog zugesandt, den der Konzern wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Das Verfahren gegen X wurde im Dezember eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen die Fälle nehmen und wie die Plattformen zur Verantwortung gezogen werden.

agr