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Ohne Anwalt geht es nicht

Einvernehmliche Scheidung

Geht eine Ehe in die Brüche, wird das oft unangenehm und teuer – eine einvernehmliche Scheidung bietet in dieser Situation Vorteile. Sie ist in der Regel schneller abgeschlossen und deutlich günstiger als eine strittige Scheidung, allerdings ist auch diese Variante nicht ohne einen Anwalt möglich. Dieser Artikel verschafft einen Überblick über Ablauf, Besonderheiten und Vorteile der einvernehmlichen Scheidung.

Auf einen Blick

  • Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn sich die Eheleute über alle Rahmenbedingungen einig sind.
  • Vor dem Scheidungsantrag muss ein Trennungsjahr erfolgt sein.
  • Eine einvernehmliche Scheidung läuft deutlich schneller und kostengünstiger ab als eine strittige Scheidung.
  • Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung herrscht Anwaltspflicht.

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Besonderheiten der einvernehmlichen Scheidung

Wie eine Scheidung abzulaufen hat, regeln die Paragraphen 1564 bis 1586b des BGB. Man unterscheidet zwischen einer einvernehmlichen und einer strittigen Scheidung. Sind sich beide Ehepartner einig darüber, dass sie eine Scheidung wünschen, haben sich über die Rahmenbedingungen sowie Vermögensaufteilung verständigt und wissen ggf. auch, wie die gemeinsamen Kinder in Zukunft betreut werden sollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Oft gibt es allerdings Konflikte um diese Themen – dann ist von einer strittigen Scheidung die Rede.

Eine einvernehmliche Scheidung läuft meist schneller ab als eine strittige Scheidung, außerdem ist es die weniger konfliktbehaftete Variante. Vor allem, wenn das Ehepaar Kinder hat, wird oft versucht, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, da sie emotional weniger belastend ist. Ein weiterer Vorteil: Das Ehepaar muss nur einen Fachanwalt engagieren. So können die Ehepartner allerdings keine eigenen Anträge einreichen, es sollte also wirklich Einigkeit über alle von der Scheidung betroffenen Themen herrschen.

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Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Der Prozess der einvernehmlichen Scheidung beginnt mit dem Trennungsjahr. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Scheidung ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt haben. Das bedeutet, dass ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist oder zumindest in einem separaten Bereich gelebt hat. Wichtig ist dabei, dass die Lebensbereiche klar voneinander abgetrennt sind: Wenn die Ehepartner weiterhin gemeinsam kochen, waschen oder essen, gilt die Zeit nicht als Trennungsjahr.  

Ist das Jahr abgeschlossen, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Das geschieht durch einen Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Familiengericht. Wenn Sie an diesem Punkt noch keinen Anwalt engagiert haben, können Sie sich gerne an das Team von WILDE BEUGER SOLMECKE wenden.

Im Anschluss muss das Ehepaar die Gerichtskosten bezahlen, erst danach beginnt die Bearbeitung des Antrags durch das Gericht. Der Scheidungsantrag wird nun dem Ehegatten, der den Antrag nicht eingereicht hat, zugestellt. Stimmt diese Person der Scheidung zu, kann sie einvernehmlich durchgeführt werden. Es kommt zu einem Scheidungstermin am Familiengericht. Hierbei wird der Scheidungsbeschluss durch einen Richter verkündet.

Der gesamte Prozess der einvernehmlichen Scheidung dauert – nach Ablauf des Trennungsjahrs – etwa vier bis sechs Monate. In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass die einvernehmliche Scheidung in einem bis drei Monaten vollzogen ist. Eine strittige Scheidung hingegen kann sich in Härtefällen sogar über Jahre hinziehen.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Eine Scheidung kann teuer werden – vor allem, wenn es Streitpunkte zwischen den Ehepartnern gibt, beide einen Anwalt engagieren und sich das Verfahren lange hinzieht. Eine einvernehmliche Scheidung ist die günstigere Variante, doch auch hier fallen Gerichts- und Anwaltskosten an.

Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Die Gerichtskosten liegen etwa zwischen 200 und 400 Euro. Es ist in einigen Fällen möglich, dass Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht, dann ist die Scheidung für die betreffende Person nicht mit Kosten verbunden.

Besteht Einigkeit über die Rahmenbedingungen der Scheidung und wollen die Eheleute keine eigenen Anträge mehr einreichen, muss nur ein Anwalt engagiert werden. Die Kosten für diesen variieren, sie liegen im Schnitt zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Wer diese Kosten trägt, muss zwischen den Ehepartnern vereinbart werden.

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Wir helfen weiter

Auch wenn sich die Eheleute über alle Aspekte der Scheidung einig sind: Bei Scheidungen gilt Anwaltszwang, ohne anwaltliche Vertretung geht es also nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es möglich, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Dieser kann die Interessen beider Ehepartner vertreten, bespricht mit ihnen zusammen die Regelungen zum Sorgerecht, zur Vermögensaufteilung usw.

Ein Fachanwalt für Familienrecht unterstützt bei einer einvernehmlichen Scheidung in folgenden Punkten: Er verfasst oder überprüft den Scheidungsantrag. Er berät beide Parteien zu Unterhaltsvereinbarungen, zur Vermögensaufteilung und zu Sorgerechtsregelungen, falls die Eheleute gemeinsame Kinder haben. Sollte nach Verkündung des Scheidungsurteils Berufung eingelegt werden, übernimmt auch das der Anwalt.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt sind, der Ihre einvernehmliche Scheidung begleitet, melden Sie sich gerne bei den kompetenten Anwälten von WILDE BEUGER SOLMECKE – wir beraten Sie gerne zunächst unverbindlich und begleiten Sie dann durch den gesamten Prozess der einvernehmlichen Scheidung.

Das sagen unsere Mandanten

In aller Kürze

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über alle Punkte der Scheidung – wie Vermögensaufteilung, Sorgerechtsregelungen etc. – einig. Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen die Partner mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt haben.
Nach Abschluss des Trennungsjahrs reicht ein Ehepartner den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Sind die Gerichtskosten bezahlt, wird der Antrag geprüft und später verkündet ein Richter den Scheidungsbeschluss.
Bei einer Scheidung herrscht Anwaltszwang, es muss also ein Fachanwalt für Familienrecht engagiert werden. Im Gegensatz zur strittigen Scheidung reicht es aber, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt engagiert, der dann die Interessen beider Seiten vertritt.