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Filesharing Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben, bleiben Sie erst einmal ruhig und verfallen nicht in Panik! Sie sollten in keinem Fall unüberlegt die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben oder mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt treten, denn dies kann sich ggf. negativ auf Sie auswirken. Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich zuerst genau darüber informieren, wie Sie am besten vorgehen. Sind Sie beispielsweise lediglich Anschlussinhaber und haben die Tat nicht begangen, greifen für Sie andere gesetzliche Regelungen.

Was tun bei Filesharing Abmahnungen?

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Filesharing Abmahnungen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Filesharing Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Wichtig für Sie zu wissen: Sie sind mit einer Filesharing Abmahnung nicht allein. Filesharing Abmahnungen wurden in den letzten Jahren zu tausendfach verschickt.

Wir, die Kanzlei WBS.LEGAL, haben bereits über 70.000 Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, vertreten. Das Thema wird schon seit Jahren vor unterschiedlichen Gerichten diskutiert und verschiedene Urteile dazu werden gefällt. Die Urteile bezüglich Filesharing Abmahnungen sind dabei häufig nicht eindeutig und flächendeckend.

YouTube-Video: Abmahnung für Filesharing bekommen? – Was du auf keinen Fall machen solltest! | WBS - Die Experten
YouTube-Video: Abmahnung für Filesharing bekommen? – Was du auf keinen Fall machen solltest! | WBS – Die Experten

In einem von uns angestrebten Verfahren vor dem BGH am 06.10.2016 wurde die Hauptfrage – der Umfang der sekundären Darlegungslast – noch nicht abschließend geklärt. Je nach Gericht sind zum Thema Filesharing Abmahnungen unterschiedliche Urteile zu erwarten. Aufgrund der ständigen Aktualisierungen in diesem Gebiet ist es für Außenstehende oftmals unmöglich, sich einen vollständigen Überblick über die Thematik zu verschaffen.

Wichtig nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung:

✓ Unterschreiben Sie die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht!
✓ Bezahlen Sie nicht die im Schreiben geforderte Geldsumme!
✓ Treten Sie nicht mit der Abmahnkanzlei in Kontakt!
✓ Nutzen Sie das Angebot unserer kostenlosen Erstberatung!

Schauen Sie sich auch gerne unsere Filesharing Videos bei Youtube an. Dort erläutern wir die wichtigsten Fragen zum Thema Filesharing Abmahnung.

Wenn Sie abgemahnt wurden, bestehen in der Regel große Erfolgschancen, denn viele der Filesharing Abmahnungen sind juristisch angreifbar.

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es elementar, zunächst einmal die Ruhe zu bewahren, nichts vorschnell zu unterschreiben, keine übereilten Überweisungen zu tätigen und wohlüberlegt die für Sie richtigen Schritte einzuleiten. Strapazieren Sie Ihr Portemonnaie nicht unnötig! Dazu besteht kein Grund. Gemeinsam mit meinem erfahrenen Rechtsanwalts-Team habe ich mich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert. So haben wir in den vergangenen Jahren bereits rund 70.000 Betroffene im Filesharing vertreten. Nutzen Sie unsere Erfahrung und setzen Sie sich gemeinsam mit uns schnell, zielführend und effektiv zur Wehr.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Hier finden Sie unsere immer aktuelle Übersicht über die derzeit aktiven Abmahnkanzleien:

Frommer Legal (bis Juni 2021 Waldorf Frommer) aus München ist die wohl größte Filesharing-Abmahnkanzlei in Deutschland. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie alle wesentlichen Infos hier.

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IPPC LAW

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin erhalten? Dahinter steckt der bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian. Was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie hier.

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Daniel Sebastian

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin erhalten und wollen sich informieren, wie Sie damit umgehen sollen?  Alle wichtigen Infos erhalten Sie hier.

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Sarwari

Sie haben eine Yussof Sarwari Abmahnung aus Hamburg erhalten? Bewahren Sie Ruhe. Wir erläutern Ihnen, was zu tun ist, um sich bestmöglich zu verteidigen.

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Nimrod

Sie sind von der Berliner Kanzlei Nimrod abgemahnt worden? Wir erklären Ihnen, was Sie nun tun müssen, um sich rechtlich bestmöglich zu verteidigen.

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CSR

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen erhalten? Wir erläutern Ihnen, was jetzt zu tun ist, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten,

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.rka Rechtsanwälte

Wenn auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Wir erklären Ihnen, was Sie als nächstes tun sollten.

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Weitere Informationen über alle Abmahn-Kanzleien und unser Leistungsspektrum im Filesharing finden Sie hier:

Abmahnkanzleien

Welche Kanzleien mahnen derzeit ab? Was wird gefordert? Und was können Sie tun, um sich bestmöglich zu verteidigen? Alle Infos auch zu Urteilen und aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.

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Inkassounternehmen

Sie haben vor geraumer Zeit einmal eine Filesharing-Abmahnung erhalten und haben nun Post eines Inkasso-Unternehmens erhalten? Welche Inkasso-Unternehmen tätig sind und was Sie tun können, erfahren Sie hier.

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Unsere gewonnenen Verfahren

Wir haben in den vergangenen Jahren über 70.000 Betroffene gegen die Filesharing-Abmahnindustrie vertreten. Alle Infos zu unseren gewonnenen Filesharing-Verfahren, erhalten Sie hier.

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Was tun bei Filesharing Abmahnung – FAQ

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie keinesfalls in Panik. Die nachfolgenden FAQ von Rechtsanwalt Christian Solmecke geben präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Streaming

Vom Filesharing grundsätzlich zu unterscheiden ist das einfache Streaming von Filmen im Internet. Hier erfahren Sie, wann bzw. ob das Streaming aus dem Internet legal ist und welche Folgen möglicherweise drohen.

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Wir sind bekannt aus


Was ist Filesharing?

Filesharing bedeutet erstmal nichts weiter als das Tauschen von Dateien z.B. Musik, Videos, Software oder Fotos. Viele Nutzer verwenden dafür sogenannte Tauschbörsen, bei denen die Nutzer ihre Dateien meist nicht über einen zentralen Server, sondern direkt zwischen privaten Computern tauschen.

Im Internet gibt es verschiedene öffentliche Peer-to-Peer Netzwerke, welche umgangssprachlich häufig auch als „Tauschbörsen“ bezeichnet werden. Mit Hilfe dieser Tauschbörsen können Nutzer beliebige Dateien untereinander tauschen. Dabei kann gezielt nach bestimmten Dateien wie Bildern, Liedern oder Filmen gesucht werden. Auf Wunsch werden die Dateien dann direkt von anderen Nutzern heruntergeladen. Um einen möglichst schnellen Download zu ermöglichen, werden die Dateien dabei in viele Teile zerlegt und von vielen verschiedenen Nutzern heruntergeladen.

Schon während des Downloads werden Nutzer häufig selbst zum Anbieter. In der Regel werden auch Daten, die noch nicht komplett heruntergeladen wurden, bereits anderen Nutzern bereitgestellt. Somit werden bei vielen Tauschbörsen unbedarfte Nutzer häufig unbewusst zu Download-Anbietern.

Wichtig zu wissen:
Vom Filesharing grundsätzlich zu unterscheiden ist das einfache Streaming von Filmen im Internet. Bei diesem Verfahren wird die Mediendatei nicht dauerhaft auf der Festplatte des Nutzers gespeichert, sondern nur zur Darstellung auf dem heimischen Computer oder Fernseher zwischengespeichert.

Mehr Informationen zum Streaming finden Sie hier.

Ist Filesharing bzw. das Nutzen einer Tauschbörse illegal?

Filesharing ist grundsätzlich nicht illegal. Allerdings dürfen über die Tauschbörsen keine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet werden. Als urheberrechtlich geschützte Werke zählen häufig: Musikstücke, Hörbücher, Filme, Serien, E-Books und kommerzielle Software sowie Videospiele. Eine Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen o. Ä. ist illegal und kann durch die Rechteinhaber abgemahnt werden.

Was wird genau abgemahnt?

Beim Filesharing wird in der Regel nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse abgemahnt. Viele Nutzer sind sich Ihrer Schuld jedoch nicht bewusst, da Sie nicht wissen, dass sie bei den meisten Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig zum Anbieter werden. Wichtig für den weiteren Verlauf einer Filesharing Abmahnung ist jedoch, ob Sie lediglich der Anschlussinhaber oder Täter sind.

Filesharing Abmahnungen – Das sollten Sie beachten

Wie soll ich nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung reagieren?

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik. In keinem Fall sollten Sie die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Sie sollten weder schriftlich noch telefonisch mit der Abmahnkanzlei in Kontakt treten, da dies als Schuldeingeständnis gewertet und gegebenenfalls später gegen Sie verwendet werden kann. Lassen Sie sich daher von einem unserer erfahrenen Anwälte beraten.

 

Cover des Handbuchs Filesharing - Ein Leitfaden für Eltern

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung können Sie sich beispielsweise an die WILDE BEUGER SOLMECKE Filesharing-Hotline wenden. Dort beraten wir Sie bundesweit von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen, wie mit der Abmahnung am besten umzugehen ist und erarbeiten eine individuelle Handlungsempfehlung für Sie.

Wenn Sie abgemahnt wurden und sich einen grundsätzlichen Überblick über die Thematik der Filesharing Abmahnung verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies 74-seitiges eBook „Handbuch Filesharing“ (6 MB pdf). In diesem Werk ist alles enthalten, was Sie über Filesharing Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen wissen müssen.

Eine Unterschrift kann in einigen Fällen auch einem Schuldeingeständnis gleichkommen!

Bei den der Filesharing Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärungen handelt es sich meistens um eine Mustererklärung. Diese sollten Sie – selbst wenn Sie die Tat begangen haben – niemals ungeprüft unterschreiben. Mustererklärungen sind in der Praxis häufig zu weit gefasst, sodass eine Unterschrift schwerwiegende Folgen haben kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung lebenslang für Sie bindend ist.

Folgende Punkte einer Unterlassungserklärung können sich negativ für Sie auswirken:

• eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe
• die Zustimmung der Haftung auch für (zukünftige) Erfüllungsgehilfen
• eine Anerkennung von Ansprüchen auf Schadensersatz
• eine Übernahme der Anwaltskosten
• die Festlegung eines überzogenen Streitwertes

Liegt Ihrer Filesharing Abmahnung eine solche Unterlassungserklärung bei, sollten Sie sich von erfahrenen Anwälten beraten lassen.

Soll ich besser eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Im Internet wird Ihnen im Falle einer Filesharing Abmahnung auch von Anwälten häufig dazu geraten, eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung zu verwenden. Auf verschiedenen Webseiten finden Sie dazu zahlreiche Vorlagen. Wir raten jedoch zur Vorsicht! Fassen Sie die modifizierte Erklärung zu eng, wird diese von der Gegenseite ggf. nicht akzeptiert.

In diesem Fall kann die Abmahnkanzlei ein gerichtliches (Eil-) Verfahren gegen Sie einleiten, welches mit hohen Kosten verbunden ist. Fassen Sie die Unterlassungserklärung zu weit, kann dies schwerwiegende Folgen für Sie haben, da Sie an diese Erklärung gebunden sind. Für eine modifizierte Unterlassungserklärung ist professioneller juristischer Sachverstand sowie Erfahrung gefragt.

Kann eine Musterklageerwiderung bei einer Filesharing Abmahnung helfen?

Haben Sie schon eine Klage in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Klageerwiderungsschrift zu verfassen. Durch eine Klageerwiderung soll die Klage in der Regel entkräftet werden. Aber Vorsicht, eine Musterklageerwiderung sollte nur durch einen Anwalt verwendet und bei Gericht eingereicht werden, denn sie muss jedem Einzelfall individuell angepasst werden.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Filesharing

Neben der Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung beigefügt ist, sollen Sie häufig zusätzlich Ansprüche auf Schadensersatz anerkennen, die im Namen der Rechteinhaber erhoben werden. Dafür wird zunächst ein Streitwert festgelegt, der bei einem Film z.B. 700 € betragen kann. Dieser Streitwert wird auf Basis der Lizenzgebühren ermittelt, die Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie den Film in der von Ihnen veröffentlichten Form legal hätten lizenzieren wollen.

In diesem Schreiben finden Sie häufig den Hinweis, dass der geforderte Anspruch auf Schadensersatz aus Sicht der Rechteinhaber niedrig angesetzt wurde und dass es in der Vergangenheit Urteile gab, die wesentlich höhere Abmahnkosten vorsahen. Für eine friedliche Einigung sollen Sie daher nur 700 € zahlen, vorausgesetzt Sie halten sich an die vorgegebenen Fristen.

In einem nächsten Schritt wird der Gegenstandswert für die Unterlassung ermittelt, welcher für die Festlegung der Anwaltsgebühren wichtig ist. Der Gegenstandswert für die Unterlassung wurde vom Gesetzgeber im Zuge der Regulierung von Abmahnkosten auf maximal 1000 € für Privatpersonen festgesetzt. Aus der Summe von Ersatzanspruch und Gegenstandswert ergibt sich die zu zahlende Anwaltsgebühr, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt ist.

In unserem Beispiel kämen daher zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren von 215 € hinzu, womit Sie insgesamt eine Summe in Höhe von 915 € zahlen müssten.

Gut zu wissen: Haben Sie den Schaden nicht selbst verursacht, müssen Sie wenn überhaupt lediglich für Anwalts- und Ermittlungskosten aufkommen. Lassen Sie sich hier gerne von uns beraten!

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten, wenn Sie bereits eine Filesharing Abmahnung erhalten haben:

Die Filesharing Abmahnung ignorieren:

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung ist es, ratsam die Abmahnung nicht zu ignorieren. Die abmahnende Kanzlei möchte im Interesse beider Seiten eine außergerichtliche Einigung mit Ihnen treffen. Ignorieren Sie die Abmahnung, wird die Gegenpartei von seinem Mandanten, dem Rechteinhaber des urheberrechtlich geschützten Materials, dazu beauftragt, ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten. Dies ist für Sie mit erheblich höheren Kosten verbunden. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät Sie gerne und arbeitet für Sie ein bestmöglichstes Ergebnis heraus.

Auf Verjährung hoffen:

Filesharing: Wie lange kann abgemahnt werden?

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung hoffen viele Betroffene auf Verjährung. Bei Filesharing wird die Verjährungsfrist für eine erfolgte Abmahnung grundsätzlich gemäß den §§ 195199 BGB berechnet. Sie beginnt allerdings erst, wenn der Anspruchssteller Kenntnis vom Verstoß und den Umständen erlangt hat. Erfolgte ein Verstoß zum Beispiel am 14. August, fängt die Frist erst mit Ablauf des 31. Dezembers desselben Jahres zu laufen an. Der Anspruch verjährt nach dieser Zeit auch nur, wenn kein gerichtliches Verfahren eröffnet wurde, welches mit hohen Kosten verbunden ist. Die Verjährung kann auch kurz vor Ablauf gehemmt werden, indem ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. In der Regel erhalten Sie dann einen gelben Briefumschlag vom Gericht. Finden Sie diesen in Ihrem Briefkasten vor, müssen Sie umgehend reagieren, denn dem Mahnbescheid kann nur innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.

1. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz verjährt nach drei Jahren:

Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches werden insbesondere die anwaltlichen Gebühren, also die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzleien, von den Abgemahnten gefordert. Diese Aufwendungsersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Abmahnkanzleien können insofern nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist ihre eigenen Kosten nicht mehr gegenüber den Abgemahnten geltend machen (§ 102 Satz 1 UrhG in Verbindung mit §§ 195199 Abs. 1 BGB). Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn ein ergangener Mahnbescheid die Verjährungsfrist hemmt.

2. Anspruch auf Lizenzschadensersatz verjährt nach Ansicht des BGH nach 10 Jahren

Im Mai 2016 entschied der Bundesgerichtshof, entgegen unserer Ansicht und der Ansicht zahlreicher Juristen und Gerichte, dass der Schadensersatzanspruch auf Lizenzschaden erst nach 10 Jahren verjährt (BGH I ZR 48/15). Besonders bei aktuellen Abmahnungen macht der Lizenzschadensersatz den größten Anteil der geforderten Summe aus.

Eine Unterlassungserklärung selbst modifizieren oder eine Vorlage aus dem Internet verwenden

Im Internet werden Ihnen auf verschiedenen Webseiten kostenlos modifizierte Unterlassungserklärungen für den Fall einer Filesharing Abmahnung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung dieser ist allerdings problematisch, denn jeder Fall einer Filesharing Abmahnung muss individuell betrachtet werden. Eine Abänderung der Vorlage ohne juristischen Sachverstand, kann schwerwiegende Folgen für Sie haben. Eine falsch formulierte Unterlassungserklärung wird unter Umständen behandelt, als hätte es diese nicht gegeben. Der Rechteinhaber kann in diesem Fall von seinem Recht Gebrauch machen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht gegen Sie einzureichen.

Auch wenn Ihre modifizierte Vorlage von der abmahnenden Kanzlei akzeptiert wird, können weitere Probleme auftreten. Die abgegebene Unterlassungserklärung ist meist immer noch zu weit gefasst und für Sie ein Leben lang bindend. Außerdem schützt Sie eine akzeptierte Unterlassungserklärung nicht vor weiteren Filesharing Abmahnungen. Hierfür muss eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung verfasst werden. Erst mit dieser darf der Rechteinhaber Ihnen keine weiteren Abmahnungen in dieser Form mehr zusenden und Ihnen somit auch keine weiteren Abmahnkosten in Rechnung stellen.

Mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung treten

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung, bewahren Sie erst einmal Ruhe. Sie gehören zu einem von Tausenden Menschen in Deutschland, die abgemahnt wurden. In keinem Fall sollten Sie mit der Abmahnkanzlei in Kontakt treten, da jede Angabe zur Abmahnung, die Sie gegenüber der Gegenpartei machen, im Nachhinein ggf. gegen Sie verwendet werden kann.

Eine Anzahlung an den Rechteinhaber leisten (z.B. 150 €)

Sie sollten, nachdem Sie abgemahnt worden sind, ebenso auf keinen Fall eine Anzahlung an den Rechteinhaber leisten, ohne vorher professionelle juristische Rücksprache zu halten. In einigen Fällen kann eine Anzahlung als Schuldeingeständnis gewertet werden. Mit juristischer Hilfe können Sie meist die Höhe, der in der Abmahnung genannten Forderungen reduzieren. Kommen Sie selbst nicht als Verursacher in Frage, können Sie von Regelungen der Störerhaftung profitieren und müssen ggf. maximal die Anwaltskosten tragen.

Eingangsbereich der Kanzlei WBS mit Blick auf einen der Kanzlei-Flügel

Häufige Fragen zum Thema Filesharing-Abmahnung

Wenn Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unser Video zur aktuellen Lage im Filesharing sowie unsere beantworteten Fragen ans Herz legen.

Die Fragen, die uns am häufigsten zum Thema Abmahnung gestellt werden, haben wir hier in einem PDF zusammengestellt.

Der Filesharing Abmahnung liegt ein gerichtlicher Beschluss bei – wurde ich bereits verurteilt?

Bei einem gerichtlichen Gestattungsbeschluss handelt es sich um einen Beschluss, der Ihren Telefon- bzw. Internetanbieter dazu verpflichtet Ihre Kontaktdaten herauszugeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verurteilung ihrerseits!

Verlinkung auf YouTube-Video zum Thema "Aktuelle Lage im Filesharing"
YouTube-Video: Aktuelle Lage im Filesharing

Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Filesharing Abmahnungen?

In der Police der Rechtschutzversicherungen sind normalerweise keine Urheberrechtsstreitigkeiten enthalten, weshalb im Falle einer Filesharing Abmahnung keine Kosten übernommen werden. Die Mitarbeiter an den Hotlines der Rechtschutzversicherung verfügen häufig nicht über ausreichend Detailinformationen und raten Ihnen ggf. die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies sollten Sie aber in keinem Fall tun. Bei WBS erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung, jede weitere Betreuung erfolgt für eine faire Pauschalvergütung, wodurch Sie einen transparenten Überblick über die Anwaltskosten erhalten.

Lohnt sich nach Erhalt einer Abmahnung das Einschalten eines Anwalts?

Ja, nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung lohnt es sich auch unabhängig von der zu zahlenden Summe und eventuell hinzukommenden Gerichts- und Anwaltskosten, einen Anwalt zu kontaktieren. Viel wichtiger für Sie ist, dass Sie das Unterschreiben einer unvorteilhaften Unterlassungserklärung umgehen, da diese ein Leben lang bindend ist. Ein Anwalt kann Ihnen eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und Sie zusätzlich vor Folgeabmahnungen schützen. Dies kann notwendig sein, wenn Sie beispielsweise ganze Serienstaffeln oder Sammel-CDs heruntergeladen haben, da diese einzeln abgemahnt werden. Mit unserer Unterstützung können weitere Abmahnungen und Abmahnkosten ggf. vermieden werden. Bei WBS ist die Erstberatung kostenlos. Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für uns, zahlen Sie eine faire Pauschalvergütung.

Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Für ALG II bzw. Hartz IV Empfänger bietet der Staat eine sogenannte Beratungshilfe an. Bei Ihrem örtlichen Amtsgericht müssen Sie nachweisen, dass Sie sich selbst keinen Anwalt leisten können und einen Beratungshilfeschein beantragen. Haben Sie diesen erhalten, können Sie eine Kanzlei kontaktieren und sich einen Anwalt Ihrer Wahl suchen und mit dem Beratungshilfeschein bezahlen.

Wie setzen sich die Forderungen zusammen? Ist der Anspruch gerechtfertigt?

Zur Klärung der Frage, inwiefern der in der Abmahnung geforderte Anspruch gerechtfertigt ist, muss zuerst geprüft werden, ob Sie die Tat selbst begangen haben oder lediglich Anschlussinhaber sind. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich dazu in jedem Fall von einem Anwalt professionell beraten lassen.

Die in der Abmahnung genannten Kosten werden aus der Summe des Schadenersatzes und den Anwaltskosten berechnet. Für einen Film werden aktuell 700 € und bei TV-Serien 450 € pro Folge als Lizenzschaden gefordert. Die Anwaltskosten berechnen sich auf Basis des Gegenstandswertes, welcher bei Privatpersonen auf 1000 € festgelegt wurde. Vorausgesetzt Sie wurden nicht schon einmal abgemahnt und haben im Zuge dessen in der Vergangenheit noch keine Unterlassungserklärung für diesen Fall abgegeben. In unserem Beispiel kommen zu dem Lizenzschaden in Höhe von 700 € noch zusätzliche 215 € für Anwaltskosten hinzu, welche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden. Die Kosten hängen zusätzlich davon ab, ob Sie sich außerhalb des Gerichts mit der Gegenpartei einigen konnten, oder ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.

Hilft das Gesetz gegen Abmahnwahn?

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), umgangssprachlich auch Gesetz gegen Abmahnwahn genannt, beinhaltet, dass die Abmahnkosten für Privatpersonen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in der Regel auf 1000 € festgelegt werden. Ausgenommen sind dabei alle Fälle, die vor dem 09.10.2013 abgemahnt wurden. Auf Grundlage des Gesetzes werden die Anwaltskosten auf ca. 130 € festgesetzt. Allerdings sind zusätzlich die Anwaltskosten für die Forderungen auf Schadensersatz sowie die Schadensersatzzahlung selbst zu zahlen. Deshalb verstoßen Gesamtkosten in Höhe von 915 € oder mehr oftmals nicht gegen das Gesetz unseriöser Geschäftspraktiken.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Häufig wird es die Konstellationen geben, dass Eltern Anschlussinhaber sind, die Kinder jedoch die Tat begangen haben. In einer solchen Konstellation stellt sich die Frage, welche Pflichten Eltern möglicherweise im Vorfeld verletzt haben. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Eltern ihre Kinder bei der erstmaligen Internetnutzung umfassend belehren müssen. Danach ist eine weitere Belehrung in der Regel nicht notwendig, sofern die Kinder bei der Internetnutzung keine Auffälligkeiten zeigen. Optimalerweise sollte man diese Belehrung schriftlich festhalten.

Sofern die Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, volljährig sind oder sofern es sich um Ehegatten handelt, ist eine Belehrung überhaupt nicht notwendig.

Muss eine Filesharing Abmahnung per Einschreiben gesendet werden?

Nein. Die generische Partei muss lediglich nachweisen können, dass die Abmahnung versendet wurde. Haben Sie die Abmahnung nicht erhalten, sind Sie in der Pflicht dies nachzuweisen – und dies ist oft nicht möglich!

Können noch weitere Abmahnungen folgen?

Ja. Wenn in der Vergangenheit weitere urheberrechtlich geschützte Werke über Ihren Internetanschluss bzw. Filesharing-Programme heruntergeladen bzw. angeboten wurden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie weitere Abmahnungen erhalten. Das Problem dabei sind vor allem sogenannte Sammel-CDs, wie beispielsweise den Bravo Hits und das Herunterladen von mehreren Serienepisoden. Diese werden nämlich in der Regel einzeln abgemahnt. Durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung können weitere Abmahnungen möglicherweise vermieden werden. Lassen Sie sich dazu aber unbedingt professionell beraten.

So hilft WBS Ihnen bei einer Filesharing Abmahnung:

Die Anwälte der WILDE BEUGER SOLMECKE Kanzlei haben Ihren Fokus auf Filesharing Abmahnungen gelegt und in der Vergangenheit dank ihrer langjährigen Erfahrung über 70.000 Mandanten vertreten. Wir lassen Sie nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung nicht allein, sondern erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Urheberrechtsverletzungen und Unterstützung bei Filesharing Abmahnungen sind nur selten in der Police der Rechtsschutzversicherungen inbegriffen. Daher übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen keine Kosten, wenn Sie aufgrund von Filesharing abgemahnt wurden.

In einer kostenlosen Erstberatung können Sie sich einen Eindruck von uns verschaffen und erste Informationen zu Ihrem individuellen Fall einholen. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, gehen wir für eine faire Pauschalvergütung wie folgt vor:

Wie WBS Ihnen helfen kann:

✓ Wir fechten den exakten Verlauf des Ermittlungsverfahrens zunächst an und versuchen die Filesharing Abmahnung abzuwenden
✓ Wir prüfen, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben, oder ob Sie lediglich Anschlussinhaber sind und so für Sie Regelungen der Störerhaftung greifen
✓ Wir erstellen für Ihren Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung und unterbinden teure gerichtliche Eilverfahren
✓ Am wichtigsten für Sie: Wir verweigern für Sie die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatzkosten
✓ Auch bei weiteren Abmahnungen beraten wir Sie gern in Bezug auf eine vorbeugende Unterlassungserklärung
✓ Wenn nötig vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder füllen Sie unser Filesharing-Formular aus.

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