Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Mit kostenloser Erstberatung

Arbeitsrecht-Anwälte von WBS.LEGAL

Die Arbeitsrechtsanwälte von WBS.LEGAL unterstützen in allen Fragen und Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Kaum ein anderes Rechtsgebiet stützt sich in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen so sehr auf das individuelle Argumentieren und das Vermitteln der eigenen Ausgangslage wie das Arbeitsrecht. Der anwaltlichen Tätigkeit kommt hier in besonderer Weise eine große Bedeutung zu – mehr über die Tätigkeitsbereiche und Lösungsansätze finden Sie auf dieser Seite.

Das Beste: Unsere Erstberatung ist kostenlos! Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) und wir helfen Ihnen gerne.

Wie können wir Ihnen helfen?

Erfahren Sie, welche Bereiche unsere Anwälte im Arbeitsrecht abdecken oder rufen Sie einfach direkt an. Wir unterstützen Sie gerne!

Michael Beuger

  • Rechtsanwalt

Arbeitsrecht, Bau- & Immobilienrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Lebensmittelrecht.

Sandra Schiffgen

  • Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Reiserecht, Strafrecht, Verkehrsrecht.

Interessante Videos zum Thema Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche eines Anwalts im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Deutschland unterteilt sich im Wesentlichen in zwei verschiedene Bereiche – das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht.

Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich mit Rechten und Pflichten, die sich auf die Arbeitnehmerschaft als Gesamtheit beziehen, zum Beispiel Tarifparteien oder Betriebsräte.

In der Praxis spielt das Individualarbeitsrecht jedoch bereits rein zahlenmäßig die größere Rolle. Hier geht es um das jeweilige konkrete Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Typische Tätigkeitsfelder sind daher in der Praxis:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Vertretungen im Rahmen von Kündigungsschutzklagen
  • Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen wie Abfindungen oder Aufhebungsverträgen
  • Beratung im Falle von Abmahnungen
  • Prüfung individueller Handlungsoptionen

Unser Leistungsspektrum für Arbeitnehmer umfasst insbesondere:

Unser Leistungsspektrum für Arbeitgeber umfasst insbesondere:

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Dass eine Kündigung ausschließlich nach vorausgegangener Abmahnung erfolgen kann, ist eines der größten verbreiteten Rechtsirrtümer. Bei personen- und betriebsbedingten Kündigungen spielen Abmahnungen keine Rolle. Lediglich bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung in der Regel Voraussetzung. 
Kurz: nein. Ein gesetzlich begründeter Anspruch besteht nicht. In der Praxis stellen sich Verhandlungen dazu vereinfacht so dar: Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer wehrt sich dagegen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Im Rahmen eines Vergleichs einigen sich die beiden Parteien dann auf das Akzeptieren der Kündigung im Gegenzug zu einer Zahlung einer individuell vereinbarten Abfindungssumme. Dies kann jedoch natürlich schon vorab außergerichtlich geschehen.
Vorgeschrieben ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht, jedoch sollte stets durch einen erfahrenen Juristen abgeklärt werden, welche Rechte und Rechtsmittel jeweils im Einzelfall zur Verfügung stehen könnten. Gerade weil die Fristen im Arbeitsrecht – zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen – relativ knapp bemessen sind, sollte man sich frühzeitig beraten lassen und mögliche Alternativen klären. Die Kosten für eine Vertretung übernimmt regelmäßig – falls vorhanden – die jeweilige Rechtsschutzversicherung.

Sie haben ein rechtliches Problem? Wir helfen weiter!

Profitieren Sie von unserer professionellen Einschätzung: Beantworten Sie einige Fragen in der Abfrage und wir überprüfen Ihr Anliegen, um festzustellen, ob in Ihrem Fall Handlungsbedarf besteht.

Wir sind bekannt aus