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Jetzt Widerrufsjoker einsetzen

Kreditvertrag widerrufen

Kreditverträge – egal ob zur Anschaffung von Immobilien, Fahrzeugen oder Elektronik-Artikeln – müssen zum Schutz von Verbrauchern mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist ausgestattet sein. Die Krux dabei: Die Widerrufsfrist für die meisten Verträge hat nie zu laufen begonnen. Das entschied der EuGH in einem Urteil vom 09. September 2021. Deswegen können Verbraucher ihre Kreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen. Nutzen Sie diese Chance!

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Ist Ihr Kreditvertrag widerrufbar?

Lassen Sie von uns kostenlos prüfen, ob Ihr Kreditvertrag vom Widerrufsjoker Gebrauch machen kann. Einfach die Daten ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen.

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Welche Art von Kreditvertrag möchten Sie widerrufen lassen?

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellt mit seinem sensationellen Urteil vom September 2021 das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht auf den Kopf. Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Alles zum Widerrufsjoker in aller Kürze

Alle Kreditverträge sind widerrufbar. Was heißt das für mich? Alle Fragen zum Widerrufsjoker kompakt.

Enthält ein Kreditvertrag nicht alle Pflichtangaben gemäß §492 Abs. 2 BGB , kann er aufgrund bisher nicht verstrichener Widerrufsfrist dauerhaft widerrufen werden. Es muss jedoch geprüft werden, ob der jeweils vorliegende Kreditvertrag unter die Regelung fällt. (Am besten einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen oder unseren Schnell-Check machen!)
Der Widerruf eines Kreditvertrages kann vor allem dann lukrativ sein, wenn sich die Konditionen mittlerweile anders darstellen – dies ist besonders bei langfristigen Verträgen der Fall. Beispiel Immobilien-Darlehensvertrag: ein zehnjähriger Baukredit ist mittlerweile bereits ab 0,8 statt beispielsweise 3,6 Prozent Kreditzins zu haben.
Verbraucher müssen damit rechnen, dass ihr eingereichter Widerruf bei der Bank zunächst einmal nicht akzeptiert und stringent zurückgewiesen wird. In der Folge wird man darlegen müssen, warum man die Pflichten des Kreditgebers verletzt sieht. Hierzu sollte ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die Erfolgsaussichten deutlich zu erhöhen.

So profitieren Sie vom EuGH-Urteil

Niedrigzinsen nach Umschuldung

Sie haben einen Immobilienkredit nach dem 10. Juni 2010 mit einem hohen Zinssatz abgeschlossen und wollen gerne von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren

Dann ärgern Sie sich nicht, sondern werden Sie aktiv. Widerrufen Sie Ihren teuren aktuellen Immobilienkreditvertrag und schulden Sie zu einem neuen günstigeren Darlehen um. So sparen Sie schnell tausende Euro.

Vorfälligkeitsentschädigung entfällt

Wer seinen teuren Immobilienkreditvertrag vor Auslaufen der Zinsbindung ablösen oder umschulden will, der muss seiner Bank in der Regel eine zumeist nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung sparen Sie sich, wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen. Ziehen Sie jetzt den Widerrufsjoker und sparen Sie Ihr Geld.

Autokredit widerrufen = Raten zurück

Nicht zuletzt durch die Corona-Krise werden die monatlichen Autofinanzierungsraten für viele Verbraucher zur Last und übersteigen das vorhandene Budget.

Wenn auch Sie vorzeitig aus ihrem Leasingvertrag aussteigen wollen, dann widerrufen Sie problemlos ihren Vertrag. Die Folge: Sie geben Ihr Auto an die Bank zurück und erhalten alle bisher gezahlten Raten inklusive der Anzahlung zurück.

Forward-Darlehen: Nichtabnahmeentschädigung entfällt

Wer sein Forward-Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, der muss eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen. Sie können diese „Strafzahlung“ für den nicht ausgezahlten Kredit vermeiden!

Nutzen Sie den Widerrufsjoker. Die Folge eines erfolgreichen Widerrufs: Ihre Bank hat keinen Anspruch auf Zahlung der Nichtabnahmeentschädigung.

Hintergrund: Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung

Update vom 09. September 2021: Der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) hat heute Rechtsgeschichte geschrieben – und dem Bundesgerichthof (BGH) die wohl größte Klatsche in seinem Bestehen erteilt. Was das höchste deutsche Zivilgericht ärgern wird, darüber können sich Verbraucher umso mehr freuen: Laut EuGH wurden in vielen privaten Darlehensverträgen unklare Angaben gemacht. Die Folge: Die Widerrufsfrist für diese Verträge hat nie zu laufen begonnen. Deswegen können Verbraucher ihre Kreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen (Az.: C-33/20C-155/20C-187/20). Nutzen Sie diese Chance!

Gemäß §355 Abs. 2 BGB besteht im Rahmen eines Verbrauchervertrags die Pflicht zur Einräumung einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.

„ Sie (die Widerrufsfrist) beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.“

§355 Abs. 2 BGB

Bei Darlehensverträgen beginnt die Frist jedoch nicht mit Vertragsschluss, sondern regelmäßig erst dann, wenn dem Darlehensnehmer alle sogenannten Pflichtangaben zugegangen sind, die dem Verbraucher gemäß §492 Abs. 2 BGB zur Verfügung gestellt werden müssen. Und hier liegt das Problem des sogenannten „Kaskadenverweises“. Oftmals weisen Kreditgeber lediglich auf den genannten Paragraphen hin. Dieser wiederum erhält jedoch weitere Rechtsnormen. Ein Verbraucher müsste sich durch mehrere Gesetzestexte wälzen, um wirklich einen vollständigen Überblick zu erhalten. Laut Europäischem Gerichtshof ist dies Verbrauchern jedoch nicht zumutbar.

„Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“ 

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter Aktenzeichen C-66/19

Welche Kreditverträge sind betroffen?

Betroffen kann erst einmal jeder Verbraucherkreditvertrag sein. Lukrativ erscheint der Widerruf aber vor allem in den Bereichen Immobilien- und Baufinanzierung, sowie Autokredit- und Leasingverträge.

Bei Autokrediten dürfte der Stichtag der 14.06.2010 sein. Die meisten Verträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, enthalten den beanstandeten – und für ungültig erklärten – Kaskadenverweis. Bei Immobilienverträgen liegen die betroffenen Verträge vor allem im Zeitraum zwischen Juni 2010 und März 2016. Verbraucher sollten ihren Vertrag jedoch immer individuell prüfen lassen. Insgesamt dürften so laut Expertenschätzungen europaweit Millionen von Darlehensverträgen mit einem Volumen von bis zu 1,5 Billionen Euro betroffen sein.

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Was passiert nach dem Kreditvertrag-Widerruf?

Ist der Widerruf wirksam erfolgt, muss der Darlehensvertrag so rückabgewickelt werden, als hätte er nie bestanden. Am Beispiel von Automobil-Krediten sieht das dann so aus, dass die bisher gezahlten Raten und Anzahlungen zurückgezahlt und im Gegenzug das Fahrzeug zurückgegeben wird. Für die zwischenzeitliche Nutzung kann dann – je nach Vertrag – eine Nutzungsentschädigung vom Verbraucher verlangt werden. Diese fällt jedoch häufig niedriger aus als die gezahlten Kreditraten.

Bei Immobilienverträgen bieten die Finanzierer meist den Wechsel auf günstigere Konditionen an, um Kunden nicht gänzlich zu verlieren und den hohen Aufwand der Rückabwicklung zu vermeiden. So hatte der Bankkunde, dessen Widerruf gerichtlich verhandelt wurde und Ausgangspunkt für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war, ursprünglich zu einem Darlehenszins von 3,6% abgeschlossen. Mittlerweile würde er durchschnittlich eher 0,8% erhalten – eine deutliche Vergünstigung im Vergleich zu vorher. Sie haben mithilfe des Widerrufsjoker dank des verbraucherfreundlichen Urteils des EuGH also die Möglichkeit, wirklich Geld zu sparen. Melden Sie sich kostenfrei bei uns wir prüfen auch Ihren Kreditvertrag.

Wie stehen die Chancen beim Widerrufsjoker? Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Mit dem durch das Europäische Gerichtshof gesprochene Urteil, dürfte das lange Zeit uneinheitliche Vorgehen von Gerichten nun final vereinheitlicht worden sein. Die Chancen für Verbraucher wurden so deutlich erhöht.

Oft ist es jedoch so, dass Banken den Widerruf zunächst einmal nicht akzeptieren wollen und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Viele Verbraucher schrecken aufgrund hoher Verfahrenskosten dann hiervor zurück. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen erst dann, wenn der Widerruf von der Bank nach dem ersten Anschreiben nicht akzeptiert wird. Dies muss jedoch immer im Einzelfall mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden. Das können wir aber gerne für Sie übernehmen. Dazu oder zu sämtlichen anderen Fragen rund um Verbraucherdarlehen können Sie uns jederzeit kostenlos unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) anrufen.