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Höhe der Abfindung berechnen

Abfindungsrechner

Wie berechne ich eine Abfindung?

  • Die Abfindungshöhe lässt sich mit folgender Formel berechnen:
    0,5 x Dauer der Betriebs­zugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €.
  • Falls Sie mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt ab 6 Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr.
  • Der Faktor 0,5 bedeutet hierbei ein halber Bruttomonats-Verdienst pro Beschäftigungsjahr als Orientierung. Dies ist allerdings nur als Richtwert zu verstehen.

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Abfindung berechnen

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie ganz einfach Ihre potentielle Abfindungshöhe berechnen lassen. Dafür benötigen Sie zwei Daten: die Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit (ab 6 Monaten erfolgt eine Aufrundung auf volle Jahre) und Ihr derzeitiges monatliches Bruttogehalt. Hier einfach ausrechnen lassen:

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Dies und weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie in unserem Ratgeber.

Mehr erfahren

Achtung: Nicht in jedem Fall stellt das Ergebnis der Berechnung eine Verbindlichkeit dar. Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Zahlung der errechneten Abfindungshöhe besteht nur in diesen Ausnahmefällen:

  • Kündigung mit Sozialauswahl (sogenannte „Sozialplanabfindung“)
  • Betriebsbedingte Kündigung gem. §1a Kündigungsschutzgesetz
  • Nachteilsausgleichs-Abfindung gem. §113 Betriebsverfassungsgesetz
  • Gerichtlich verneinte Wirksamkeit der Kündigung (Unzumutbarkeits-Abfindung)

Sollte keine der genannten Fälle auf Ihre Situation zutreffen, handelt es sich beim errechneten Ergebnis lediglich um eine nicht verbindliche Faustregel zur Ermittlung der Abfindungshöhe. Nach wie vor bleibt die Summe von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig.

Fragen zu unserem Abfindungsrechner:

Wie funktioniert ein Abfindungsrechner?
Unser Abfindungsrechner ist ein Online-Tool, das dazu dient, die Höhe einer Abfindung binnen weniger Sekunden zu berechnen. Sie geben einfach die Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie ihr durchschnittliches Monatsbruttogehalt an – fertig. Von uns erhalten Sie direkt eine Einschätzung über die Höhe der Abfindung.

Ist ein Abfindungsrechner verbindlich?
Nein, ein Abfindungsrechner ist nicht verbindlich. Er dient lediglich dazu, eine grobe Orientierung über die mögliche Höhe der Abfindung zu geben. Die tatsächliche Höhe der Abfindung wird in der Regel im Rahmen von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Wir unterstützen Sie aber gerne dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Wann steht mir eine Abfindung zu?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. In der Regel handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung zur Vorbeugung einer Kündigungsschutzklage.

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Abfindungshöhe: Was ist üblich?

In den meisten Fällen gilt eine Abfindung in Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr als angemessen. Die Höhe der Abfindung hängt aber von vielen Faktoren ab, z. B. von der Länge der Betriebszugehörigkeit, Branche, Größe des Unternehmens und Lage der Verhandlungssituation. Wird Ihnen betriebsbedingt gekündigt, dann ist die Gefahr, dass die Kündigung ggf. nicht rechtmäßig ist, höher, als bei einer verhaltensbedingten Kündigung, bei denen Sie das zuvor abgemahnte Verhalten tatsächlich an den Tag gelegt und dadurch die Kündigung selbst verursacht haben. Je wahrscheinlicher es ist, dass die ausgesprochene Kündigung rechtswidrig sein könnte, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen und die Verhandlungen über eine Abfindung von ihm führen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, werden Sie während der kostenfreien Erstberatung über die Kosten einer möglichen Mandatierung informiert. Rufen Sie uns einfach an!


Abfindung versteuern

Grundsätzlich müssen für die erhaltene Abfindung durch den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Versteuert werden muss die Summe jedoch schon. Dabei wird die Abfindung selbst mit der Fünftel-Regelung besteuert. Das bedeutet, dass die Abfindung so behandelt wird, als würde sie in fünf Teilbeträge unterteilt und dann fünf Jahre lang ausbezahlt, auch wenn sie in der Realität direkt ausgezahlt wird.

Wie das funktioniert, einmal hier kompakt zusammengefasst:

  • Abfindungssumme durch 5 teilen (sog. „Fünftel-Regelung“)
  • Ergebnis dem Jahreseinkommen hinzurechnen
  • Einkommenssteuer dieses neuen Jahreseinkommens ermitteln
  • Einkommenssteuer des Jahreseinkommens ohne Abfindung ermitteln
  • Differenz der beiden Steuerhöhen mit 5 multiplizieren: et voilà!

Wir helfen Ihnen

Sie möchten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erstreiten? Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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