Abfindungsrechner
Nutzen Sie unseren Abfindungrechner, um Ihre potentielle Abfindungssumme berechnen zu lassen und erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Abfindungshöhe und Versteuerung der Abfindung.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie ganz einfach Ihre potentielle Abfindungshöhe berechnen lassen. Dafür benötigen Sie zwei Daten: die Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit (ab 6 Monaten erfolgt eine Aufrundung auf volle Jahre) und Ihr derzeitiges monatliches Bruttogehalt.
Mögliche Abfindung hier berechnen:
Fragen zu unserem Abfindungsrechner:
- Kündigung mit Sozialauswahl (sogenannte „Sozialplanabfindung“)
- Betriebsbedingte Kündigung gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz
- Nachteilsausgleichs-Abfindung gem. § 113 Betriebsverfassungsgesetz
- Gerichtlich verneinte Wirksamkeit der Kündigung (Unzumutbarkeits-Abfindung)
Sollte keine der genannten Fälle auf Ihre Situation zutreffen, handelt es sich beim errechneten Ergebnis lediglich um eine nicht verbindliche Faustregel zur Ermittlung der Abfindungshöhe. Nach wie vor bleibt die Summe von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig.
Schritt für Schritt zu Ihrer Abfindung
- Vorinformationsphase: Berechnen Sie Ihren ungefähren Abfindungsanspruch mithilfe des Abfindungsrechners von WBS.LEGAL. Dabei gehen wir mindestens von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus.
- Verhandlungsphase: Unternehmen wollen das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden und bieten deshalb einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Sie können dementsprechend mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.
- Finalisierungsphase: Lassen Sie sich in den Verhandlungen nicht unter Druck setzen und treffen Sie nur durchdachte Entscheidungen. Schalten Sie lieber früh einen Anwalt ein und wägen Sie Ihre Optionen ab. Übrigens: ein kostenloses Erstgespräch mit uns kann bereits viel Klarheit schaffen.
„Eine Abfindung kann den Verlust des Arbeitsplatzes nicht ausgleichen. Sie kann jedoch dazu beitragen, die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen und Belastungen abzumildern und den Grundstein für eine neue berufliche Zukunft zu legen.“
Christian Solmecke, Rechtsanwalt & Partner bei WBS.LEGAL
Wir unterstützen Sie beim Erstreiten Ihrer Abfindung
Jahrelange Erfahrung
Der Bereich Abfindung ist schon seit sehr langer Zeit einer unserer Schwerpunktbereiche, in welchem wir tausende Mandanten vertreten haben und auch aktuell vertreten. Zudem haben wir extra für Sie spezialisierte Anwälte ausgebildet.
Schnelle Lösung
Durch diese Spezialisierung kennen wir uns nicht nur bestens aus, sondern auch alle richtigen Ansprechpartner für Ihren Fall. Die Angelegenheit wird also in der Regel schnell für Sie aus der Welt geschafft!
Kostenlose Nutzung
Genauso wie auch unser Abfindungsrechner ist unser Erstgespräch für Sie immer kostenlos – einfach auf den Button klicken, die Spalten des Rechners und anschließend das Formular unverbindlich ausfüllen und direkt eine erste Rückmeldung und Einschätzung bekommen!
Wie berechne ich eine Abfindung?
- Die Abfindungshöhe lässt sich mit folgender Formel berechnen:
0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €. - Falls Sie mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt ab 6 Monaten eine Aufrundung auf ein Jahr.
- Der Faktor 0,5 bedeutet hierbei ein halber Bruttomonats-Verdienst pro Beschäftigungsjahr als Orientierung. Dies ist allerdings nur als Richtwert zu verstehen.
Abfindungshöhe: Was ist üblich?
In den meisten Fällen gilt eine Abfindung in Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr als angemessen. Die Höhe der Abfindung hängt aber von vielen Faktoren ab, z. B. von der Länge der Betriebszugehörigkeit, Branche, Größe des Unternehmens und Lage der Verhandlungssituation. Wird Ihnen betriebsbedingt gekündigt, dann ist die Gefahr, dass die Kündigung ggf. nicht rechtmäßig ist, höher, als bei einer verhaltensbedingten Kündigung, bei denen Sie das zuvor abgemahnte Verhalten tatsächlich an den Tag gelegt und dadurch die Kündigung selbst verursacht haben. Je wahrscheinlicher es ist, dass die ausgesprochene Kündigung rechtswidrig sein könnte, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen und die Verhandlungen über eine Abfindung von ihm führen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, werden Sie während der kostenfreien Erstberatung über die Kosten einer möglichen Mandatierung informiert. Rufen Sie uns einfach an!
Abfindung versteuern
Grundsätzlich müssen für die erhaltene Abfindung durch den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Versteuert werden muss die Summe jedoch schon. Dabei wird die Abfindung selbst mit der Fünftel-Regelung besteuert. Das bedeutet, dass die Abfindung so behandelt wird, als würde sie in fünf Teilbeträge unterteilt und dann fünf Jahre lang ausbezahlt, auch wenn sie in der Realität direkt ausgezahlt wird.
Wie das funktioniert, einmal hier kompakt zusammengefasst:
- Abfindungssumme durch 5 teilen (sog. „Fünftel-Regelung“)
- Ergebnis dem Jahreseinkommen hinzurechnen
- Einkommenssteuer dieses neuen Jahreseinkommens ermitteln
- Einkommenssteuer des Jahreseinkommens ohne Abfindung ermitteln
- Differenz der beiden Steuerhöhen mit 5 multiplizieren: et voilà!
Verlieren Sie nicht Ihren Anspruch – Wir helfen Ihnen
Sie möchten nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erstreiten? In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen spielt der Faktor Zeit eine sehr große Rolle – schnelles Handeln ist erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – telefonisch, persönlich oder digital.
Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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