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Aktueller Bußgeldkatalog

Der deutsche Bußgeldkatalog, insbesondere die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Am 28. April 2020 ist eine Änderung des Bußgeldkataloges in Kraft getreten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie einem Verstoß gegen Halt- und Parkverbote gibt es nun höhere Bußgelder. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier.

Der vollständige Bußgeldkatalog, der sog. Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, findet sich auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Die folgende Übersicht zeigt einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, sortiert nach den Themenbereichen. Die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätze erhöhen sich, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und Irrtümer vorbehalten. Sollten Sie einen zweifelhaften Bußgeldbescheid erhalten, hilft unser Team von erfahrenden Rechtsanwälten.

Der Abstandsverstoß

Die Abstandsmessung bzw. -unterschreitung stellt neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Rotlichtverstoß die am meisten geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

Für den einzelnen Betroffenen kann eine Abstandsmessung und ein damit einhergehender Abstandsverstoß deswegen von großer Bedeutung sein, weil bei einer erheblichen Abstandsunterschreitung ein Fahrverbot verhängt werden kann.

In der Straßenverkehrsordnung ist nicht geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird.

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Abstand weniger alsBußgeldPunkteMonat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes751
4/10 des halben Tachowertes1001
3/10 des halben Tachowertes1601
2/10 des halben Tachowertes2401
1/10 des halben Tachowertes3201

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 1
4/10 des halben Tachowertes 100 1
3/10 des halben Tachowertes 160 2 1
2/10 des halben Tachowertes 240 2 2
1/10 des halben Tachowertes 320 2 3

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100 1
4/10 des halben Tachowertes 180 1
3/10 des halben Tachowertes 240 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400 2 3

Der Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr stellen eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten sich gegen ein verhängtes Bußgeld zur Wehr zu setzen.


Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw & andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

Überschreitung (km/h) Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 1030
11-1550
16-2070
21-25115 1
26-30
180 1
31-4026021
41-5040021
51-6056022
61-7070023
über 7080023

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw & andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

Überschreitung (km/h) Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 1020
11-1540
16-2060
21-25100 1
26-30
1501
31-402001
41-5032021
51-6048021
61-7060022
über 7070023

Rotlichtverstöße

Noch schnell Gas geben bevor die Ampel auf Rot schaltet – das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wer über eine Ampel fährt, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Für die Ermittlung der Rotlichtverstöße werden verschiedene Messgeräte eingesetzt. Fehler bei der Messung sind da nicht selten.

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Ampel bei „Rot“ überfahren 90 1
mit Gefährdung 200 2 1
mit Sachbeschädigung 240 2 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren 200 2 1
mit Gefährdung 320 2 1
mit Sachbeschädigung 360 2 1

Bußgelder und Fahrverbote werden – was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen und unterschätzen – auch bei vermeintlich einfachen Verkehrsverstößen durch Nicht-beachten der Vorfahrt oder dem rechtswidrigen Wenden auf der Fahrbahn verhängt. 


Verkehrsverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt 75 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn 200 2 1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 70 1
Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt 75 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn 200 2 1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 70 1

Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen

Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner SOS-Verkehrsrecht zusammen. SOS-Verkehrsrecht hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.

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Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot

Rechtsfahrgebot nicht eingehalten Bußgeld Punkte
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 1
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 1

Rechtswidriges Überholen

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
– mit Sachbeschädigung
35
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100 1
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80 1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
– dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
– Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
– der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt
150 1
mit Gefährdung 250 2 1
mit Sachbeschädigung 300 2 1
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 120 1
mit Gefährdung 200 2 1
mit Sachbeschädigung 240 2 1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 1

Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln

Verstoß Bußgeld Punkte
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren 10
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert 25
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 1
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 1
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 70 1

Alkohol am Steuer

Sich betrunken ans Steuer setzen ist kein Kavaliersdelikt. Für Autofahrer unter 21 Jahren oder Fahrer in ihrer Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld i.H.v. € 250 und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet, in der Probezeit wird zusätzlich die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Aber auch auf erfahrende Autofahrer können bei einem Alkoholgehalt von 0,3 bis 0,5 Promille im Blut im Fall eines Unfalls oder bei Anzeichen von Fahrunsicherheit Strafen in Form von Bußgeldern, Punkten, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen drohen.

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
0,5 Promillegrenze überschritten
..beim ersten Mal 500 2 1
..beim zweiten Mal 1000 2 3
..ab dem dritten Mal 1500 2 3
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Mal eben schnell rechts heranfahren und kurz halten, kann teuer werden. Hier ein Überblick über die einzelnen Verstöße und die Konsequenzen:


Halten & Parken

Verstoß Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
Halteverbot missachtet 20
In zweiter Reihe gehalten 55
– mit Behinderung 70
Nicht platzsparend geparkt 10
Parkverbot missachtet, an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt 35
– länger als eine Stunde oder mit Behinderung 55
In zweiter Reihe geparkt 55
– mit Behinderung 80
– wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 80 1
In Feuerwehrzufahrt geparkt 55
in Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100 1
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55
Höchstparkdauer überschritten:
– bis 30 Minuten 20
– bis 1 Stunde 25
– bis 2 Stunden 30
– bis 3 Stunden 35
– länger als 3 Stunden 40

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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