Gerade mal drei Wochen ist es her seitdem der BGH (Urteil vom 16.07.2009; Az. I ZR 140/07) entschieden hat, dass auch in Preissuchmaschinen die Versandkosten angegeben werden müssen und schon läuft der Abmahnzirkus an.
Die erste Abmahnwelle hat bereits eine Vielzahl von Online-Händlern, die ihre Angebote über die Produktsuche Google-Base anzeigen lassen und keine Angaben zu den Versandkosten enthalten, erwischt.
Wer mahnt ab?
Der erste, der anscheinend eine vermeintlich lukrative Einnahmequelle witterte, ist der? Computer-Händler Thomas Löffler aus Gera, der sich durch die ebenfalls in Gera ansässige Rechtsanwaltskanzlei Arens & Kordel vertreten lässt.
Die Kanzlei mahnt die Online-Händler unter Hinweis auf das aktuelle BGH-Urteil wegen fehlender Versandkosten ab und setzt dabei einen übertriebenen Streitwert von 25.000 € an. Das vorrangige Interesse wird auch in diesem Fall wohl eher der Gebührenerzielung gelten, denn ein solch überzogener Streitwert beschert Anwaltskosten von über 1.000 € pro Abmahnung. Die Rechtsprechung hat in Fällen fehlender Versandkostenangaben bisher Streitwerte von maximal 10.000 € als angemessen akzeptiert.
Weiter ist auffällig, dass die Abmahnfrist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen ist. Hierdurch soll der Abgemahnte in der Regel nur wenig Zeit haben um sich rechtlich beraten zu lassen.
Auch vom angegebenen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei (Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht) her deutet alles auf ein reines Gebührenerzielungsinteresse und nicht auf ein Interesse zur Herstellung der Wettbewerbsordnung hin.
Google reagiert auf Abmahnwelle
Nun hat auch Google auf die neue Abmahnwelle reagiert und ein „Versand”-Attribut zur Verfügung gestellt, durch das Online-Händler auch Angaben zu den Versandkosten machen und so ihr Abmahnrisiko senken können. Hierzu veröffentlichte Google am 06.08.2009:
„Angesichts der am 16. Juli verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen, und um Käufern genauere Preisinformationen anzuzeigen, freuen wir Ihnen mitzuteilen, dass das „Versand”-Attribut jetzt auch für Händler in Deutschland zur Verfügung steht. Das „Versand”-Attribut ermöglicht Ihnen, Versandwerte für Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben. Weitere Informationen zur Formatierung des „Versand”-Attributes finden Sie in folgendem Hilfe-Center-Artikel.
Wir werden ein Update dieses Blogs bekannt geben, sobald wir anfangen Versandinformationen in den Suchergebnissen der Google Produktsuche anzuzeigen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend, das „Versand”-Attribut allen Ihren Artikeln hinzuzufügen. Stellen Sie auch sicher, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.”