Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Abzocke durch Online-Coaches

Jetzt Geld zurück fordern!
Sie möchten einen Coaching Vertrag kündigen, Geld zurück oder wollen raus aus dem Vertrag? Wir kämpfen für Ihre Rechte!


Ich möchte einen Coaching Vertrag kündigen
Ich möchte erstmal mehr erfahren
  • Kostenlose Erstberatung
  • Langjährige Erfahrung
  • Bundesweit

  • Hervorragend 4.8
  • 3500+ Bewertungen Google

Schnelle Kommunikation: Ich kümmere mich schnellstmöglich um Ihre Anliegen.

Kundenzufriedenheit: 98% zufriedene Mandantenbewertungen

Hohe Erfolgschancen: Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Markenrecht.

YouTube Video: Anwalt Christian Solmecke erklärt, wie Sie Ihr Geld wiederbekommen!

Unseriöse Coaching-Verträge – so bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Selbsternannte Erfolgscoaches versprechen Ihnen den Weg zu Erfolg, Reichtum und persönlichem Glück – doch oft sind diese Versprechungen zu gut, um wahr zu sein. Was tun, wenn Sie sich in einem Coaching-Vertrag wiederfinden, der nicht hält, was er verspricht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich aus einem solchen Vertrag lösen können und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihr Geld zurückzufordern.

Mit unserer Hilfe können Sie Ihren bestehenden Coaching Vertrag ganz einfach kündigen.

1. Informationen übermitteln

Füllen Sie das Formular mit den benötigten Daten aus. Es dauert nur eine Minute.

2. Vertrag prüfen lassen

Unsere Experten analysieren Ihren Coaching-Vertrag kostenfrei und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

3. Rückerstattung erhalten

Wir leiten die nötigen Schritte ein, um Ihre gezahlten Beiträge zurück zu fordern.

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!

Coaching (Weiterleitung GR)

Sie sind auf unseriöse Online-Coachings reingefallen? Wir vermitteln Sie kostenfrei mit einem fachkundigen Experten!

Max. Dateigröße: 2 GB.

Urteile im Überblick

Hier finden Sie eine Auswahl aktueller Urteile, die unsere Partnerkanzlei erfolgreich erstritten hat. Diese Liste ist nur ein kleiner Ausschnitt – es gibt viele weitere Urteile, auch gegen andere Anbieter. Lassen Sie sich von diesen Ergebnissen ermutigen, Ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen unfaire Verträge zur Wehr zu setzen.

Klage abgewiesen: Kein Anspruch auf Coaching-Honorar i.H.v. 7.140,00 Euro der Helfenstein Consulting GmbH

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat am 18. Dezember 2024 die Berufung der Helfenstein Consulting GmbH zurückgewiesen. Der Betroffene ist daher nicht verpflichtet, den geforderten Betrag zu zahlen. Die Entscheidung beruht auf der rechtlichen Beurteilung des Vertrags als Fernunterricht im Sinne des FernUSG, für den der Coaching-Anbieter gemäß § 12 FernUSG nicht die erforderliche Zulassung besaß, wodurch der Vertrag als nichtig angesehen wurde. Das UrteiI ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2024, Az. 2 U 123/24).

Klage abgewiesen: Kein Anspruch auf Coaching-Honorar i.H.v. 3.927,00 Euro der Signature Vision GmbH (Moritz Becker Academy)

Das Amtsgericht (AG) Landau in der Pfalz hat mit Urteil vom 4. Dezember 2024 die Klage der TeamFaktor NW GmbH, die als Zessionar der Signature Vision GmbH auftrat, abgewiesen. Grund für die Entscheidung war die Nichtigkeit des Coaching-Vertrags aufgrund der fehlenden Zulassung der Klägerin gemäß § 12 FernUSG. Der Betroffene ist somit nicht verpflichtet, das Coaching-Honorar in Höhe von 3.927,00 Euro zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Amtsgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 04.12.2024, Az. 6 C 126/24).

NV Business Consulting GmbH – Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 5.800,00 Euro

Das Landgericht Bochum hat die NV Business Consulting GmbH mit Urteil vom 3. Dezember 2024 dazu verurteilt, dem Betroffenen das Coaching-Honorar in Höhe von 5.800,00 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Das Gericht urteilte, dass der Coaching-Vertrag aufgrund der fehlenden Zulassung der Beklagten nach § 12 FernUSG nichtig ist. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Bochum, Urteil vom 03.12.2024, Az. I-3 O 101/24).

Helfenstein Consulting GmbH – Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 7.140,00 Euro

Das Landgericht (LG) Stade hat die Helfenstein Consulting GmbH mit Urteil vom 20. November 2024 dazu verurteilt, dem Betroffenen das Coaching-Honorar in Höhe von 7.140,00 Euro nebst Zinsen zurückzuerstatten. Das Gericht urteilte, dass der Coaching-Vertrag aufgrund der fehlenden Zulassung der Beklagten nach § 12 FernUSG nichtig ist. Die Kosten des Rechtsstreits musste die Beklagte tragen. Das UrteiI ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. (LG Stade, Urteil vom 20.11.2024, Az. 3 O 137/24).

N8 Media Group GmbH – Rückzahlung des Coaching-Honorars i.H.v. 14.245,02 Euro

Das Landgericht Göttingen hat die N8 Media Group GmbH mit Urteil vom 8. November 2024 dazu verurteilt, dem Betroffenen das gesamte Coaching-Honorar in Höhe von 14.245,02 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Der Coaching-Vertrag wurde für nichtig erklärt, da der Anbieter keine Zulassung gemäß § 12 FernUSG besaß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Göttingen, Urteil vom 08.11.2024, Az. 4 O 130/24).

„Der Fall einer Verbraucherin mit einem Coaching-Vertrag von über 30.000 € zeigte, dass derartige Verträge mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vor Gericht als sittenwidrig angesehen werden. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.“

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

In aller Kürze

Ein Coaching-Vertrag kann in der Regel gekündigt werden, wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, wie z. B. die versprochenen Leistungen nicht erbracht werden. Auch bei unklaren Vertragsbedingungen oder wenn der Coaching-Anbieter seine vertraglichen Pflichten wiederholt verletzt, haben Sie unter Umständen das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Bei der Kündigung eines Coaching-Vertrags müssen Sie in der Regel die im Vertrag angegebenen Fristen und formellen Anforderungen einhalten. Dies kann eine schriftliche Kündigung oder die Verwendung eines bestimmten Formulars beinhalten. Es ist auch wichtig, die Vereinbarungen zur Kündigungsfrist zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie den Vertrag fristgerecht beenden.
Es ist nicht zwingend erforderlich, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen Coaching-Vertrag zu kündigen. Es kann jedoch hilfreich sein, sich rechtlichen Rat zu holen, wenn die Vertragsbedingungen unklar sind oder der Anbieter sich weigert, den Vertrag zu beenden. Unsere Experten können Ihnen helfen, die Kündigung korrekt und sicher durchzuführen.

Was versteht man unter Online-Coaching?

Online-Coaching ist eine persönliche Beratung, die darauf abzielt, konkrete Ziele zu erreichen – sei es die Steigerung von Umsätzen oder die Förderung der eigenen Motivation. Es wird in unterschiedlichen Formaten angeboten, von Einzel- bis Gruppenberatungen, bei denen der Coach klare Leitlinien setzt und das Ziel vorgibt.

Doch gerade in der heutigen Zeit ist die Vielfalt an Coaches im Internet kaum noch zu überblicken. Während einige den Traum vom perfekten Körper oder von finanzieller Freiheit innerhalb kürzester Zeit versprechen, fällt es Interessenten zunehmend schwer, seriöse Anbieter von zweifelhaften Angeboten zu unterscheiden. Deshalb kommt es immer wieder zu Abschlüssen, die man im Nachhinein gerne rückgängig machen würde. Zum Glück lassen sich die meisten Coaching-Verträge kündigen.

Wann kann ich einen Coaching-Vertrag kündigen?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie einen Coaching-Vertrag kündigen oder widerrufen können. Abhängig von den spezifischen Umständen gibt es verschiedene rechtliche Angriffspunkte, die Sie mit Unterstützung unserer Partnerkanzlei geltend machen können:

  • Widerrufsrecht bei Fernkommunikationsverträgen: Wenn Sie den Coaching-Vertrag als Verbraucher per Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Vertrag) abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Falls Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert sich diese Frist um ein weiteres Jahr.
  • Kündigung bei Einhaltung der Fristen: Eine Kündigung des Coaching-Vertrags ist auch möglich, sofern Sie die im Vertrag vereinbarten Fristen und Bedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere Verträge, bei denen eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
  • Vertrag wegen Wuchers oder Sittenwidrigkeit anfechten: Wenn das Angebot und die tatsächlich erbrachte Leistung in einem deutlichen Missverhältnis stehen, kann der Vertrag unter Umständen aufgrund von Wucher oder Sittenwidrigkeit als nichtig betrachtet werden.
  • Nichtigkeit des Vertrags bei fehlender Zulassung: Ein Coaching-Vertrag kann ebenfalls nichtig sein, wenn der Coach keine Zulassung gemäß § 12 FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) hat. Laut dem FernUSG müssen Anbieter von Fernunterricht (darunter fallen auch Coaching-Programme) eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht besitzen. Ein Urteil des OLG Celle vom 01.03.2024 (Az. 3 U 85/22) betonte, dass ohne diese Zulassung der Vertrag ungültig ist.
  • Schadensersatz bei Nichterfüllung: Wenn der Coach seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und können bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Diese rechtlichen Grundlagen bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich gegen einen Coaching-Vertrag zur Wehr zu setzen. Wenn Sie unsicher sind, ob einer dieser Punkte auf Ihren Fall zutrifft, steht Ihnen unsere Partnerkanzlei zur Seite, um die besten Schritte für Sie einzuleiten.

Wie kündige ich meinen Coaching-Vertrag?

Die Kündigung eines Coaching-Vertrags sollte schriftlich erfolgen und die vertraglich vereinbarten Fristen beachten. Je nach Vertrag sind bestimmte Formalien zu erfüllen, wie z. B. die Angabe eines Kündigungsgrundes oder die Einhaltung einer spezifischen Form. Achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig zu versenden und eine Bestätigung des Anbieters anzufordern. Falls der Vertrag keine Möglichkeit zur einfachen Kündigung bietet, stehen Ihnen je nach Sachlage rechtliche Schritte offen, die wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei für Sie prüfen können.

Was muss ich bei der Kündigung meines Coaching-Vertrags beachten?

Die Kündigung eines Coaching-Vertrags erfordert einige wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass alles korrekt und rechtswirksam abläuft:

  1. Fristen und Bedingungen prüfen: Überprüfen Sie den Vertrag auf vereinbarte Kündigungsfristen und -bedingungen. Achten Sie auf spezielle Klauseln, die für eine ordnungsgemäße Kündigung erfüllt sein müssen.
  2. Schriftliche Kündigung: Die meisten Coaching-Verträge erfordern eine schriftliche Kündigung, sei es per E-Mail oder per Post. Achten Sie darauf, die Kündigung fristgerecht zu verschicken und eine Bestätigung vom Anbieter zu erhalten.
  3. Widerrufsrecht nutzen: Falls Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen – auch ohne Angabe von Gründen.

Holen Sie sich rechtliche Hilfe ins Boot

Sollten Sie auf Probleme stoßen oder Unsicherheiten bei der Kündigung haben, kann es hilfreich sein, sich rechtliche Unterstützung zu holen. Unsere Experten und die Partnerkanzlei stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass die Kündigung korrekt durchgeführt wird und Sie Ihre Ansprüche, wie z. B. eine Rückerstattung, geltend machen können.

So funktioniert’s

Der Kündigungsprozess ist unkompliziert und folgt nur wenigen Schritten:

  • Formular ausfüllen: Geben Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihrem Vertrag. Das dauert nur eine Minute.
  • Vertrag prüfen lassen: Wir prüfen Ihren Vertrag und zeigen Ihnen alle verfügbaren Optionen auf.
  • Rückerstattung einfordern: Wir leiten die nötigen Schritte ein, um Ihre gezahlten Beträge zurückzufordern und den Vertrag zu beenden.

Mit unserer Unterstützung wird die Kündigung eines Coaching-Vertrags schnell und einfach.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für die Kündigung eines Coaching-Vertrags können je nach Vertrag unterschiedlich sein. Bei einem Widerrufsrecht, das oft bei Online-Verträgen gilt, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sollte dieser Zeitraum bereits abgelaufen sein, müssen Sie die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist beachten. In manchen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine Nichterfüllung der Leistungen vorliegen. Es ist wichtig, alle relevanten Fristen genau zu prüfen, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach der Kündigung des Coaching-Vertrags ist es wichtig, eine Bestätigung vom Anbieter zu erhalten, um sicherzustellen, dass der Vertrag wirklich beendet wurde. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben und die versprochenen Leistungen nicht erfüllt worden sein, können Sie im nächsten Schritt Ihre gezahlten Beträge zurückfordern. Wenn der Coach seine vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, stehen Ihnen unter Umständen rechtliche Mittel zur Verfügung, um eine Rückzahlung der bereits gezahlten Summe zu erhalten. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihr Geld zurückzubekommen.


„Viele Coaching-Verträge sind in auf verschiedene Weise rechtlich angreifbar. Lassen Sie von meinen Experten prüfen, ob in Ihrem das Fall Widerrufsrecht greift, Sittenwidrigkeit vorliegt oder sogar Schadensersatzansprüche beim Coach bestehen.“

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Schnelle Kommunikation: Ich kümmere mich schnellstmöglich um Ihre Anliegen.

Kundenzufriedenheit: 98% zufriedene Mandantenbewertungen

Hohe Erfolgschancen: Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Markenrecht.