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Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie suchen einen Anwalt im Strafrecht?

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Unsere Strafverteidiger beraten und vertreten Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens.


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Mehr über unsere Expertise erfahren


  • langjährige Erfahrung in der Verteidigung komplexer Strafverfahren
  • Strategische Verteidigung von Anfang an
  • Bundesweit und 24 Stunden erreichbar

  • Hervorragend 4.8
  • 3500+ Bewertungen Google

Strafrechtliche Beratung – Unsere Schwerpunkte

Unsere Strafverteidiger beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmer und Führungskräfte in vielen Bereichen des Strafrechts. Wir begleiten Sie vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Dabei verfolgen wir ein klares Ziel: Ihre Rechte konsequent zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Allgemeines Strafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe entstehen oft plötzlich und betreffen Privatpersonen wie Unternehmer gleichermaßen. Frühzeitige rechtliche Unterstützung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und den weiteren Verlauf zu steuern.

Typische Fälle:
  • Vorladung oder Ermittlungsverfahren
  • Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
  • Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung
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Steuerstrafrecht

Steuerstrafverfahren betreffen häufig komplexe Sachverhalte und können erhebliche finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Neben Ermittlungen drohen auch Durchsuchungen und langfristige wirtschaftliche Auswirkungen.

Typische Fälle:
  • Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen
  • Durchsuchung durch Steuerfahndung
  • Vorwürfe gegen Unternehmer oder Geschäftsführer
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Internetstrafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe im digitalen Umfeld nehmen stetig zu und betreffen Privatpersonen wie Unternehmen. Ermittlungen basieren oft auf digitalen Spuren und erfordern eine gezielte rechtliche Bewertung.

Typische Fälle:
  • Betrug im Internet oder Onlinehandel
  • Urheberrechtsverletzungen und Filesharing
  • Datenmissbrauch und Computerbetrug
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Korruptionsstrafrecht

Korruptionsvorwürfe treffen Unternehmen und Führungskräfte oft unerwartet und mit erheblichen Folgen. Neben strafrechtlichen Sanktionen stehen häufig auch wirtschaftliche Schäden und Reputationsverluste im Raum.

Typische Fälle:
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
  • Untreue und wirtschaftliche Delikte
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Insolvenzstrafrecht

Insolvenzstrafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig in wirtschaftlichen Krisensituationen und betreffen vor allem Geschäftsführer und Unternehmer. Neben strafrechtlichen Konsequenzen stehen oft persönliche Haftungsrisiken im Fokus.

Typische Fälle:
  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott und Pflichtverletzungen
  • Ermittlungen nach Unternehmensinsolvenz
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Internationales Strafrecht

Internationale Strafverfahren sind oft komplex und betreffen mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig. Betroffene stehen vor besonderen Herausforderungen durch grenzüberschreitende Ermittlungen und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Typische Fälle:
  • Internationale Ermittlungsverfahren
  • Europäische Haftbefehle
  • Grenzüberschreitende Wirtschaftsstrafverfahren
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Vermögensstrafrecht

Vermögensdelikte betreffen häufig komplexe wirtschaftliche Sachverhalte und stehen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Neben strafrechtlichen Risiken drohen oft erhebliche finanzielle und unternehmerische Folgen.

Typische Fälle:
  • Betrug und Untreue
  • Geldwäsche und Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug
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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe können schnell entstehen und haben oft weitreichende Folgen für Beruf und Alltag. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen Punkte, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Typische Fälle:
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Compliance

Compliance-Verstöße können für Unternehmen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken verursachen. Eine frühzeitige Prüfung und klare Strukturen helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Typische Fälle:
  • Verstöße gegen interne Richtlinien
  • Organisations- und Aufsichtspflichten
  • Interne Untersuchungen
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Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Kontaktaufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen, um erste Details zu klären und Ihre Situation besser einzuordnen.

2.

Kostenloses Erstgespräch

Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, meldet sich einer unserer Anwälte persönlich bei Ihnen. In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wichtig: Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.

3.

Vertretung Ihres Falles

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Behörden und Gegenseiten. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und halten Sie jederzeit über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen direkt persönlich!

Kontaktieren Sie uns gerne direkt für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob und wie wir Sie optimal unterstützen können.

Das zeichnet uns aus:

Langjährige Erfahrung im Strafrecht:
Seit vielen Jahren spezialisiert auf Strafrecht und mit umfassender Erfahrung in der Verteidigung in komplexen Strafverfahren.

Engagement in der Strafverteidigung:
Langjähriges Vorstandsmitglied der Strafverteidigervereinigung NRW und aktiv in der Weiterentwicklung der Strafverteidigung.

Fachliche Vernetzung & Fortbildung:
Organisation zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht und kontinuierlicher Austausch mit anderen Strafverteidigern.

Häufig gestellte Fragen:

Erste Schritte bei strafrechtlichen Vorwürfen:

Eine Vorladung durch die Polizei verpflichtet Beschuldigte in der Regel nicht zum Erscheinen. Anders kann es sein, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt. Bevor Sie reagieren, kann es sinnvoll sein, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und die Situation prüfen zu lassen.
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Es kann sinnvoll sein, zunächst keine Aussage zu machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat. Erst wenn der Vorwurf und die Beweislage bekannt sind, lässt sich entscheiden, ob und wie eine Aussage sinnvoll ist.
Idealerweise so früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, den Vorwurf prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wenn Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie die Schreiben sorgfältig prüfen und Fristen beachten. Bevor Sie Stellung nehmen oder Angaben machen, kann es sinnvoll sein, einen Strafverteidiger einzuschalten.
Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Von diesem Recht sollte häufig Gebrauch gemacht werden, bis ein Strafverteidiger die Akte geprüft hat.

Ablauf eines Strafverfahrens:

Im Ermittlungsverfahren prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob ein strafbarer Verdacht besteht. Dabei werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und Unterlagen ausgewertet. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder Anklage erhoben wird.
Ja. Viele Strafverfahren werden bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt, etwa wegen mangelnden Tatverdachts oder gegen Auflagen. Eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann dazu beitragen, dass ein Verfahren gar nicht erst vor Gericht kommt.
Die Dauer eines Strafverfahrens kann stark variieren. Einige Verfahren werden innerhalb weniger Monate abgeschlossen, andere können sich über mehrere Jahre erstrecken. Entscheidend sind unter anderem die Komplexität des Falls und die Beweislage.
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, entscheidet das Gericht zunächst, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Erst danach kommt es zur Hauptverhandlung, in der der Sachverhalt vor Gericht geprüft wird.
In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und die rechtlichen Argumente von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgetragen. Am Ende entscheidet das Gericht über Schuld oder Freispruch.

Besondere Situationen im Strafverfahren:

Bei einer Hausdurchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine spontanen Aussagen zu machen. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig ist und welche Schritte sinnvoll sind.
Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe vorliegen, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob gegen die Haftentscheidung vorgegangen werden kann.
Bei der Vermögensabschöpfung kann der Staat Vermögenswerte einziehen, die aus einer Straftat stammen sollen. Dies kann zum Beispiel Geld, Immobilien oder andere Vermögensgegenstände betreffen.
Die möglichen Strafen hängen vom jeweiligen Vorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab. Sie reichen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Ja. Gegen ein Urteil kann je nach Verfahren Berufung oder Revision eingelegt werden. Dabei wird überprüft, ob das Urteil rechtlich korrekt zustande gekommen ist.