Der Vorsitzende des Betriebsrats von Amazon in Winsen/Luhe wurde gekündigt, weil er, statt zu einer Fortbildung zu fahren, zu einem privaten Treffen ging. Zurecht, sagt das LAG Niedersachsen.

Wer sich zu einer Fortbildung auf Firmenkosten anmeldet, diese dann aber nicht wahrnimmt, sondern lieber private Termine macht, riskiert, gekündigt zu werden – auch, wenn man im Betriebsrat sitzt. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen im Falle der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Detlev Börs von Amazon in Winsen/Luhe (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 28.02.2024, Az. 13 TaBV 40/23).

Der Betriebsratsvorsitzende war für einen Fortbildungskongress in Bonn angemeldet. Kostenpunkt für Amazon: Rund 2.000€. Doch statt an dem Kongress teilzunehmen, verbrachte er den Tag mit seiner Ex-Frau in Düsseldorf, übernachtete schließlich sogar bei ihr. Amazon kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis. Amazon warf dem Vorsitzenden vor, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Betriebsratsmitglieder genießen allerdings gemäß § 15 des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besonderen Kündigungsschutz. Nach § 103 KSchG muss zudem der Betriebsrat der Kündigung zustimmen. Diese erforderliche Zustimmung erteilte dieser jedoch nicht, das Arbeitsgericht Lüneburg hatte sie auf Antrag Amazons sodann aber erstinstanzlich ersetzt.

Das LAG Niedersachsen bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Lüneburg, welches die Kündigung ebenfalls als rechtmäßig ansah. Amazon und der Betriebsratsvorsitzende hätten nach der Verhandlung einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Nach Anhörung des Betriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war das LAG hinreichend von dem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und davon, dass dieser aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertige überzeugt.

tke