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Coaching-Betrug erkennen – So schützen Sie sich erfolgreich

Die Coaching-Branche boomt – leider oft zum Nachteil der Kunden. Selbsternannte „Erfolgs-Coaches“ versprechen schnelle Erfolge und kassieren hohe Honorare. Immer mehr ehemalige Teilnehmer wehren sich: Klagen auf Rückzahlung der oft fünfstelligen Beträge, weil die versprochene Leistung ausblieb, wird zum Standard.

Zahlreiche Urteile bestätigen, dass viele dieser Verträge unwirksam sind. Trotzdem sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken. Mit dem richtigen Wissen und professioneller Hilfe können Sie sich erfolgreich wehren. WBS LEGAL zeigt Ihnen, wie Sie Anzeichen für Coaching-Abzocke erkennen, Ihre Rechte durchsetzen und ggf. Ihr Geld zurückholen können​.

Auf einen Blick

  • Warnsignale erkennen: Unrealistische Erfolgsgarantien und große Versprechungen sprechen für unseriöse Angebote​.
  • Vage Infos & Druck: Antworten auf Ihre Fragen bleiben oberflächlich, Referenzen fehlen und es wird unnötig Zeitdruck aufgebaut​. 
  • Vertragsdetails prüfen: Kein schriftlicher Vertrag, keine AGB oder Widerrufsbelehrung und unverhältnismäßige Preise sind kritische Punkte​. Der Coach liefert die bezahlte Leistung nicht (z.B. entfallen vereinbarte Termine oder Module) – Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
  • Rechte nutzen: Sie haben gesetzliche Mittel wie das Widerrufsrecht (§ 355 BGB), Kündigung und Anfechtung (§ 123 BGB) sowie Schutz vor sittenwidrigen Bedingungen (§ 138 BGB)​. Bei fehlender Fernunterrichts-Lizenz kann der Vertrag laut Gesetz von Anfang an (ex-tunc) unwirksam sein​.

Was ist Coaching-Betrug?

Ein Coaching soll Kunden helfen, persönliche oder berufliche Ziele zu erreichen (z.B. in Karriere, Finanzen oder Gesundheit). Seriöse Coaches beraten dabei fachkundig und liefern wertvolle Inhalte. Coaching-Betrug oder Coaching-Abzocke hingegen liegt vor, wenn der Anbieter bewusst täuscht: Er wirbt mit überzogenen Versprechen, kassiert hohe Gebühren, liefert aber keine wirkliche Gegenleistung. Ein typisches Szenario sind kostenpflichtige Online-Kurse (etwa zu Dropshipping oder Network-Marketing), für die unseriöse Anbieter oft Tausende Euro verlangen – am Ende besteht das Programm aus reiner „Phrasendrescherei“, die Erfolgsaussichten werden nicht erfüllt. 

Entscheidend ist der Unterschied zum „einfach nur“ schlechten Service. Ein schlechter Coach arbeitet vielleicht unprofessionell, aber ein Betrüger verfolgt ein System: Wie Anwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL erklärt, gibt es viele gute Coaches, deren Kunden zufrieden sind. Die Mandanten unserer Kanzlei sind hingegen fast ausnahmslos diejenigen, die sich „verarscht“ gefühlt haben​. Haben Sie auf Grund falscher Zusagen (z.B. „Geld-zurück-Garantie“ oder übertrieben hohe Gewinnversprechen) einen Vertrag abgeschlossen, spricht vieles für Betrug bzw. arglistige Täuschung. In Extremfällen kann auch strafrechtlicher Betrug (§ 263 StGB) vorliegen. Wichtig ist: Verstehen Sie „Coaching-Abzocke“ als betrügerisches Geschäftsmodell, nicht als gelegentlichen Mangel.

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Wann liegt ein Verstoß gegen das FernUSG vor?

Wie erkenne ich unseriöse Coaching-Angebote?

Es ist natürlich im Nachhinein leicht, einen unseriösen Coach zu erkennen, wenn die angebotene Leistung nicht erfüllt wird. Wie kann man aber vorher schon sicherstellen, dass das Angebot eines Coaches seriös ist? Diese Liste bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung der Merkmale, auf die man vorher achten sollte:

  • Unerfüllbare Versprechen: Vorsicht bei Werbeaussagen wie „sofort 100.000 €“ oder Garantien ohne Plan​. Fragen Sie nach Details: Seriöse Anbieter erläutern Ablauf und Konzept transparent​. Vage Auskünfte und abgedroschene Floskeln („Standardkonzept für alle Branchen“) sind Alarmzeichen.
  • Hoher Aufwand, keine Leistung: Wenn der Coach sofort hohe Vorauszahlungen verlangt, aber später kaum Inhalte liefert, ist das verdächtig. Lassen Sie sich nicht dazu drängen, „jetzt zu unterschreiben“. Unseriöse Coaches setzen Sie häufig unter Zeitdruck – etwa mit Deadlines und Sonderkonditionen –, damit Sie nicht weiter nachdenken​. Bleibt Ihre Nachfrage unbeantwortet oder schwammig, brechen Sie lieber ab.
  • Keine Referenzen: Fehlen belastbare Erfahrungen oder unabhängige Bewertungen früherer Klienten? Ein ernstzunehmender Coach kann gute Referenzen vorweisen. Dauernd über ein Angebot zu lesen, selbst wenn alle Rezensionen „5 Sterne“ zeigen, ist misstrauisch zu beäugen. Oft steckt dahinter bezahlte Eigenwerbung oder gefälschte Bewertungen.
  • Unklare Vertragslage: Fordern Sie immer einen schriftlichen Vertrag und eine ausführliche Widerrufsbelehrung. Vorsicht bei „mündlichen Vereinbarungen“ oder unvollständigen AGB​. Achten Sie auf faire Preis-Leistungs-Verhältnisse: Ist der Preis höher als der Markt übliche Preis? Unserer Erfahrung nach stehen Coaching-Gebühren oft in keinem Verhältnis zum Gegenwert​. Fehlt die Transparenz (z.B. keine klaren Kündigungsregeln), ist das typisch für Knebelverträge.
  • Coach liefert Leistung nicht: Ein ganz klares Warnsignal ist, wenn der Coach die gebuchte Dienstleistung nicht erbringt. Zum Beispiel finden vereinbarte Einzelgespräche nicht statt, Lernmodule bleiben gesperrt oder zugesagte Ergebnisse bleiben aus, obwohl Sie bezahlt haben. In solchen Fällen reden wir nicht mehr von unglücklichen Umständen, sondern von massiver Täuschung bzw. Coaching-Abzocke.

Was tun bei verdächtigen Coaching-Verträgen?

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, der Sie stutzig macht, ist schnelles Handeln gefragt. Prüfen Sie zunächst Ihre Schritte:

  1. Widerruf prüfen: Bei Verträgen, die online, telefonisch oder in einem Seminar angeboten wurden, gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht​. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Begründung zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück. Haben Sie keine ordentliche Widerrufsbelehrung bekommen, verlängert sich diese Frist sogar um ein Jahr. Achten Sie aber auf mögliche Tricks: Oft versuchen Anbieter, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie Sie etwa dazu bringen, sich als „Unternehmer“ zu deklarieren (Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu). Lassen Sie sich dadurch nicht täuschen​. Auch alleiniger Zugang zu digitalen Inhalten (z.B. Online-Kursvideos) führt nicht unbedingt zum Verlust des Widerrufsrechts, vor allem wenn nebenbei noch andere Leistungen (Live-Seminare, Coaching) vereinbart wurden​.
  2. Fristlose Kündigung: Unabhängig vom Widerruf können Sie den Vertrag oft kündigen. Da Coaching rechtlich als „Dienst höherer Art“ gilt, dürfen Verbraucher in der Regel jederzeit fristlos kündigen​. Lesen Sie im Vertrag nach Sonderkündigungsregelungen. Reagieren Sie schnell: Kündigen Sie schriftlich (per E-Mail/Fax/Brief) unter Hinweis auf Nichterfüllung oder Täuschung. Melden Sie sich sofort, wenn Veranstaltungen abgesagt oder Leistungen unerfüllt blieben.
  3. Fernunterrichtsschutzgesetz: Online-Coachings fallen oft unter das Fernunterrichtsschutzgesetz. Dann braucht der Anbieter eine staatliche Erlaubnis (§ 12 FernUSG). Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag von vornherein unwirksam​. Gerichte erkennen solche Verträge regelmäßig nicht an (vgl. z.B. aktuelles OLG-Urteil zum Fernunterricht). Sie können daher Ihr Geld zurückfordern.
  4. Anfechtung wegen Täuschung: Wurden Sie arglistig getäuscht (z.B. mit falschen Referenzen, nicht eingehaltener Garantie), können Sie den Vertrag nach § 123 BGB anfechten. Dann wird der Vertrag ex tunc (von Anfang an) unwirksam. Wichtig: Sie müssen die Anfechtung innerhalb eines Jahres erklären, nachdem Sie von der Täuschung erfahren haben. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei.
  5. Beweissicherung: Sammeln Sie alle Unterlagen und Nachweise: Kontoauszüge, E-Mails, Chat-Protokolle, Werbematerial und Bildschirmfotos der Verkaufsseiten. Dokumentieren Sie alles, was der Anbieter Ihnen zugesagt hat oder was schiefgelaufen ist. Diese Beweise sind wichtig, um Ihre Forderung zu untermauern.
  6. WBS.LEGAL kontaktieren: Geben Sie nicht auf, nur weil Sie bereits bezahlt haben. Lassen Sie Ihren Vertrag und die Umstände von Experten prüfen​. WBS.LEGAL bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung: Nach Übermittlung Ihrer Informationen analysieren unsere Anwälte den Vertrag kostenlos und zeigen Ihnen mögliche Schritte auf​. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Geld zurückzufordern – sei es durch Widerruf, Kündigung, Anfechtung oder weitere rechtliche Schritte. Auch wenn der Fall knifflig ist, lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Als Faustregel gilt: Unterschreiben Sie nie blind. In Zukunft schützen Sie sich am besten, indem Sie Verträge genau lesen und niemals in Voller Vorkasse gehen​. Schließen Sie – wenn überhaupt – erst einmal ein Probeabo oder einen Kurzzeitvertrag ab und zahlen Sie nach Möglichkeit in Raten​. So bleibt das Risiko überschaubar.

Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene sind den Coaching-Betrügern nicht schutzlos ausgeliefert. Machen Sie Ihre Rechte geltend. Folgende Rechte haben Sie im Zusammenhang mit Coachings:

§ 355 BGB – Widerrufsrecht

Können Sie den Vertrag als Fernabsatzgeschäft (online, telefonisch, Seminar) einordnen, haben Sie meist ein 14-tägiges Rücktrittsrecht​. Innerhalb dieser Frist (ab Vertragsschluss) können Sie ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ist die Widerrufsbelehrung unvollständig erfolgt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate. Beim Widerruf müssen Sie keine Leistung erbringen, der Coach muss bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.

§ 123 BGB – Anfechtung

Wurden Sie beim Vertragsschluss bewusst getäuscht (etwa über Qualifikation des Coaches oder über Erfolgschancen), kann der Vertrag angefochten werden. Ein einseitiges Angebot auf einen bestimmten Vertragspunkt (Arglist) erlaubt es dem Getäuschten, den Vertrag rückabzuwickeln. Die Anfechtung gilt als erklärt, wenn Sie Ihr Täuschungserlebnis innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss dem Anbieter gegenüber geltend machen.

§ 138 BGB – Sittenwidrigkeit

Verträge, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, sind nichtig. Typische Beispiele sind überharte „Knebelverträge“ mit extrem einseitigen Kündigungsklauseln oder unkalkulierbaren Folgekosten. Befindet ein Gericht einen Vertrag oder einzelne Klauseln als sittenwidrig, entfällt die Rechtsgültigkeit.

§ 12 FernUSG – Fernunterricht

Für viele Online-Coachings gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz. Wer Lerninhalte verkauft, braucht eine Zulassung. Wird dies versäumt, ist der Vertrag unwirksam und der Anbieter muss alle Zahlungen erstatten​.

Weitere Ansprüche

Zusätzlich können bei Täuschung oder Nichterfüllung Schadensersatzansprüche (z.B. analog § 823 BGB) oder Gewährleistungsrechte (bei mangelhafter Leistung) bestehen. Auch auf dieser Ebene kann professionelle Beratung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

WBS.LEGAL ist Ihre Kanzlei für Internetrecht, E-Commerce und Verbraucherschutz. Wir haben langjährige Erfahrung mit Online-Abzocke und sind bundesweit tätig​. Unser Team prüft Ihren Coaching-Fall kostenlos: Füllen Sie das Kontaktformular aus, wir analysieren den Vertrag umgehend und beraten Sie zu Ihren Optionen​. 

  • Kostenfreie Ersteinschätzung: 
    Unser Erstcheck ist für Sie gratis. Die Experten bei WBS.LEGAL analysieren ohne Berechnung, ob Ihr Vertrag widerrufen, gekündigt oder angefochten werden kann​. 
  • Fachliche Expertise: 
    Als führende Medien- und Internetrechtskanzlei kennen wir die typischen Tricks unseriöser Coaches. Anwalt Prof. Solmecke und sein Team haben das Gebiet „Online-Coaching-Abzocke“ intensiv erschlossen und zahlreiche Erfolge erzielt.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: 
    WBS.LEGAL handelt für Sie schnell und zielstrebig. Wir schreiben den Anbieter an, führen ggf. Anfechtungs- oder Widerrufsschreiben durch und betreiben gerichtliche Forderungsdurchsetzung. 
  • Vertrauen: 
    Wir arbeiten transparent – Sie wissen immer, welche Kosten auf Sie zukommen. 

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Häufig gestellte Fragen


An den Versprechungen: Seriöse Angebote sind transparent und realistisch. Hinweiszeichen sind unrealistische Erfolgsgarantien, fehlende offizielle Referenzen und versteckte Kosten.
Typische Warnsignale sind etwa: extrem hohe Preise bei wenig Gegenleistung, unrealistische Erfolgsgarantien (z.B. „100 % Gewinnsteigerung“), schnelle Vertragsabschlüsse ohne Prüfung sowie der Verzicht auf schriftliche Vereinbarungen.
Ja – oft bestehen gute Chancen. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht (§355 BGB) bei Online-Verträgen, um innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten​.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos​. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir prüfen gemeinsam mit unserem Partner Dr. Ghendler Ruvinskij gratis. Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, dass wir aktiv werden sollen, schließen wir einen Vertrag ab.