Der BMJV-Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um: Digitale Designformen sollen leichter angemeldet werden können und Designinhaber besser vor Piraterie geschützt werden. Allerdings können sich Hersteller ab 2032 nicht mehr aufs Designrecht berufen, wenn es um die Herstellung von Ersatzteilen für Reparaturen geht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 14. November 2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der das Designgesetz modernisieren und das Schutzrecht attraktiver gestalten soll. Um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten, werden neue Designformen ausdrücklich anerkannt und unter anderem die Anmeldung animierter Designs erleichtert. Der Gesetzentwurf setzt die europäische Richtlinie 2024/2823 über den rechtlichen Schutz von Designs 1:1 in deutsches Recht um. Darüber hinaus sollen mit dem Ziel des Bürokratierückbaus Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) modernisiert und vereinfacht werden.
Neue Designformen, besserer Schutz
Nach derzeitigem Recht sind rein digitale Gestaltungen bereits jetzt vom Designschutz erfasst. Mit dem Gesetzentwurf soll ausdrücklich klargestellt werden, dass sich für den Designschutz relevante Merkmale gerade aus der Bewegung des Designs ergeben können: zum Beispiel die Art, wie ein Text ins Bild gleitet ist oder wie sich ein Logo dreht. Durch neue Vorgaben soll die Anmeldung solcher Designs nun auch als Video möglich sein.
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Vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke sollen ausdrücklich verboten werden, um Verstöße besser handhaben zu können. Zudem soll bereits die Durchfuhr designverletzender Produkte durch EU-Gebiete verboten werden. Designinhaber können dann bereits im Durchfuhrstaat gegen die Piraterieware vorgehen.
Um auf den Designschutz und die bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen, sollen Inhaber von Designs künftig ihre Designs kennzeichnen können. Das © für Copyright ist schon lange bekannt. Nun soll es für Designs das Ⓓ geben.
Auch künftig soll es keine Rechtsverletzung darstellen, wenn Designs zur Kommentierung, Kritik oder Parodie genutzt werden. Diese Regel gibt es auch im Urheberrecht. Sie dient dazu, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Designs und der Förderung des öffentlichen Diskurses zu schaffen.
Reparaturklausel und Bürokratierückbau
Die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende EU-Richtlinie sieht außerdem eine sogenannte Reparaturklausel vor, die den Ersatzteilmarkt europaweit ab 2032 liberalisieren soll. Damit können zukünftig europaweit formgebundene Ersatzteile zum Zwecke der Reparatur (zum Beispiel für Kotflügel von Autos) auch von anderen Herstellern als demjenigen des Originals erworben werden – ohne dass der Originalhersteller dies unter Berufung auf sein Designrecht verhindern kann. Das deutsche Designgesetz kennt eine solche Regelung schon seit 2020, sodass im Zuge dieser Reform die Übergangsfrist angepasst wird. Davon dürften auch deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.
Schließlich sollen Verfahren im Design- und Markenrecht gestrichen werden, die nicht genutzt wurden (z.B. die Möglichkeit zur teilweisen Aufrechterhaltung eines Designs). Das Bundespatentgericht soll außerdem die Möglichkeit erhalten, Beschwerdeverfahren selbst durch Beschluss einzustellen. Bisher ist dafür eine Zurückverweisung an das DPMA notwendig.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Designrechts
Wenn Sie selbst Designs schützen möchten oder bereits feststellen, dass Ihre Gestaltung nachgeahmt wird, sollten Sie die aktuellen rechtlichen Entwicklungen genau im Blick behalten. Die anstehende Reform zeigt, wie dynamisch sich das Designrecht verändert – und wie wichtig es ist, frühzeitig die richtigen Schritte zu gehen.
Als Kanzlei WBS.LEGAL unterstützen wir Designer, Unternehmen und Agenturen seit vielen Jahren dabei, ihre kreativen Leistungen rechtssicher zu schützen und effektiv gegen Designpiraterie vorzugehen. Wir prüfen für Sie bestehende Schutzrechte, begleiten Sie bei der Anmeldung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Wenn Sie Fragen zum Designrecht haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, melden Sie sich jederzeit gern bei uns. Wir verfügen über umfassende Expertise in diesem Bereich und stehen Ihnen sowohl präventiv als auch in akuten Konfliktsituationen zuverlässig zur Seite.
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