Zu viel Gewerbemiete gezahlt? Hol dir dein Geld zurück!
Der BGH hat entschieden, dass Indexklauseln in Gewerbemietverträgen auch der AGB-Kontrolle standhalten müssen. Ist die Klausel unwirksam, kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Wir prüfen kostenlos, ob das bei dir der Fall ist.
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Warum deine Mieterhöhung angreifbar ist
Du mietest Gewerberäume und deine Miete steigt regelmäßig, ohne dass du je darüber verhandelt hast? Dann steht in deinem Vertrag wahrscheinlich eine Indexklausel. Sie koppelt die Miete an die allgemeine Preisentwicklung, sodass sie automatisch mitwächst. Im Vertrag findest du den Absatz meist unter Mietanpassung oder Wertsicherung.
Solche Klauseln sind nicht automatisch erlaubt. Der BGH hat am 11. März 2026 entschieden, dass sie fair und verständlich formuliert sein müssen (XII ZR 51/25). Das bedeutet, du musst erkennen können, wann deine Miete steigt und um wie viel, und die Klausel darf dich nicht einseitig benachteiligen.
Entscheidend ist die Rechtsfolge. Hält die Klausel diesen Anforderungen nicht stand, ist sie von Anfang an unwirksam und nicht erst ab einem Urteil. Dein Vermieter hat die Erhöhungen dann ohne rechtliche Grundlage bekommen und muss sie zurückzahlen. Wir prüfen kostenlos, ob deine Klausel hält.


So erkennst du die Klausel in deinem Vertrag
Hol deinen Mietvertrag raus und such nach einem Absatz mit der Überschrift Mietanpassung, Wertsicherung oder Indexklausel. Er steht meist direkt bei den Regelungen zur Miete. Links siehst du, wie so eine Klausel typischerweise aussieht
Achte auf drei Formulierungen. Wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt? Steigt sie automatisch? Und soll die Erhöhung zusätzlich erst nach einer schriftlichen Aufforderung deines Vermieters wirksam werden
Genau daran ist die Klausel im BGH-Fall gescheitert. Sie ließ die Miete automatisch steigen und machte die Erhöhung gleichzeitig von einer Aufforderung abhängig. Für die Mieterin war damit nicht erkennbar, ab wann sie wie viel zahlen muss. Dazu kam ein Ausgangswert aus dem Mai 2017, obwohl das Mietverhältnis erst zwei Jahre später begann.
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Du erfährst, was in deinem Fall möglich ist. Ob du beauftragst, entscheidest du danach.
„Der BGH hat Gewerbemietern hier eine echte Chance eröffnet. Zwei Punkte fallen in der Praxis besonders oft auf. Manche Klauseln rechnen mit einem Indexstand aus einer Zeit, in der der Mietvertrag noch gar nicht lief. Und viele Klauseln widersprechen sich selbst, weil die Miete automatisch steigen soll und der Vermieter sie zusätzlich anfordern muss. Beides hat im entschiedenen Fall zur Unwirksamkeit geführt. Wer eine Indexklausel im Vertrag hat, sollte sie deshalb prüfen lassen, bevor die Ansprüche für das älteste Jahr verjähren.“




