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Insolvenzantrag stellen – So funktioniert es

Wenn die Schulden nicht mehr getilgt und offene Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, seht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz im Raum. Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, muss zunächst ein Insolvenzantrag gestellt werden: Schritt eins, um alle weiteren Prozesse in Gang zu setzen. Ein Insolvenzantrag kann durch den Gläubiger (wie das Finanzamt oder die Krankenkasse) oder durch die betreffende Person selbst gestellt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen, wenn ein Schuldner den Insolvenzantrag stellt. Natürlich steht Ihnen unser Expertenteam auch gerne persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Auf einen Blick

  • Bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann Privatinsolvenz beantragt werden.
  • Einen Insolvenzantrag kann jede nicht-selbstständige Person stellen, unabhängig von Einkommen und Anstellungsverhältnis.
  • Es ist zwingend erforderlich, die amtlichen Formulare auszufüllen und beim zuständigen Gericht einzureichen.
  • Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Schuldner bei diesem Prozess unterstützen.  

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Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag

Wer einen Insolvenzantrag stellen möchte, muss dies beim zuständigen Insolvenzgericht tun. Die Verantwortlichkeiten und Abläufe sind in § 3 der Insolvenzverordnung (InsO) geregelt. Bevor der Antrag eingereicht wird, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor.
  • Die betreffende Person sollte bereit sein, eine Privatinsolvenz zu durchlaufen und dadurch die Schulden zu verlieren.
  •  Außerdem muss eine Bescheinigung gemäß § 305 InsO vorliegen, die belegt, dass ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern misslungen ist. Dieser Versuch, die Schulden abzubauen, muss somit vor dem Insolvenzantrag erfolgt sein.

Darüber hinaus gibt es einige Unterlagen, die gemäß § 305 InsO zusammengestellt werden müssen, bevor man den Insolvenzantrag einreichen kann. Dazu zählen ein Schuldenbereinigungsplan, ein Antrag auf Beteiligung der Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis sowie eine Übersicht über das Vermögen und ein Überblick über alle Gläubiger und ihre Forderungen. Eine Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben komplettiert die Dokumente.

Wenn Sie vor dem Insolvenzantrag eine kompetente Beratung suchen oder Unterstützung benötigen, prüfen wir Ihren Fall gerne individuell. Melden Sie sich einfach bei uns für ein kostenfreies Erstgespräch.

Wer kann den Insolvenzantrag stellen?

Wie bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, dass ein Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt oder dass dies durch die Gläubiger geschieht. Geht es um Privatpersonen, ist das Beschäftigungsverhältnis zunächst nicht von Relevanz. Arbeitnehmer können einen Insolvenzantrag genauso stellen wie Studenten, Rentner oder Arbeitssuchende. Auch Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können Privatinsolvenz beantragen. All diese Personengruppen können einen Insolvenzantrag stellen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Selbstständigen gibt es statt Privatinsolvenz die sogenannte Regelinsolvenz.

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Wie meldet man eine Privatinsolvenz an?

Das Insolvenzrecht ist komplex und von Laien nur schwer zu durchschauen. Deshalb ist es ratsam, sich bereits vor Einreichen des Insolvenzantrags Unterstützung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu suchen. Sonst kann es passieren, dass Fehler im Antrag oder im weiteren Verfahren passieren, die sich später nur schwer beheben lassen.

Ist die Entscheidung gefallen, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen, müssen dafür die offiziellen Formulare verwendet werden. Diese werden beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. 

In diesen Dokumenten müssen neben persönlichen Daten Informationen zur beruflichen Situation, zu Familienmitgliedern, Unterhaltsansprüchen usw. angegeben werden. Auf dieser Grundlage können im Anschluss Berechnungen angestellt werden, wie viel des Einkommens gepfändet werden kann.

Sind die Informationen vollständig zusammengestellt, muss der Insolvenzantrag eigenhändig vom Antragssteller unterschrieben werden. Bei welchem Gericht der Antrag eingereicht wird, hängt vom eigenen Wohnsitz ab. In der Regel ist das Amtsgericht am Wohnort für den Antrag auf Privatinsolvenz zuständig. Wer hier unsicher ist, kann ebenfalls Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einholen, um potenzielle Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden.

In aller Kürze

Um einen Insolvenzantrag zu stellen, muss ein Schuldner amtliche Formulare mit allen Informationen zur Lebens- und Einkommenssituation ausfüllen und eine Übersicht der Gläubiger erstellen. Dieser Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
Einen Insolvenzantrag kann jede Privatperson stellen, die zahlungsunfähig ist, der Zahlungsunfähigkeit droht oder die überschuldet ist. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz der betreffenden Person stellen.
Wenn eine Person überschuldet ist oder Zahlungsunfähigkeit droht bzw. vorliegt, kann Privatinsolvenz beantragt werden. Vorher muss allerdings ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern zum Schuldenabbau gescheitert sein.

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