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Wann wird künftig eine Einwilligung für eine Datenverarbeitung benötigt?

Eine Einwilligung ist eine der möglichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese ist dann erforderlich, wenn keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorliegt.

Dabei muss eine Einwilligung freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich sein. Sie muss in klarer und einfacher Sprache formuliert sein, und es muss klar sein, wofür die Einwilligung gegeben wird. Darüber hinaus müssen betroffene Personen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Die DSGVO stellt jedoch hohe Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung. Insbesondere müssen Unternehmen sicherstellen, dass die betroffene Person tatsächlich freiwillig ihre Einwilligung gegeben hat. Eine Einwilligung kann daher nicht als einzige Grundlage für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen dienen.

Insgesamt ist die Einholung einer Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes und sollte von Unternehmen sorgfältig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt sind.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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