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Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Bundesweite Beratung

Ärger mit der Schufa? Wir helfen!

Nicht alle Einträge in der Schufa sind gerechtfertigt. Einige davon sind veraltet oder schlichtweg falsch. Unsere versierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Schufa-Einträge zu überprüfen, gegebenenfalls löschen zu lassen und somit eine Verbesserung Ihres Schufa-Scores zu erzielen. Lassen Sie sich von WBS.LEGAL bei Problemen mit der Schufa beraten.

Auf einen Blick

  • Negative Schufa-Einträge können gravierende Folgen für Verbraucher haben. Nicht nur bei Darlehen, auch bei Miet- und Mobilfunkverträge kommt es oft zu Problemen.
  • Fehlerhafte Schufa-Einträge sind leider keine Seltenheit. Dagegen können Sie allerdings rechtlich vorgehen!
  • Unsere erfahrenen Anwälte bieten rechtliche Unterstützung, um den Schufa-Score zu verbessern. Wir haben bereits tausende Mandanten in diesem Bereich vertreten.
  • Melden Sie sich für ein kostenfreies Erstgespräch unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

So können wir Ihnen helfen

Negativen Schufa Eintrag löschen lassen

Es liegt ein negativer Schufa-Eintrag über Sie vor und Sie möchten diesen gerne löschen lassen? Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten hilft Ihnen gerne weiter und geht rechtlich gegen den Eintrag vor.

Handyvertrag: Unerlaubte Datenweitergabe an die Schufa

Mehrere Mobilfunkanbieter haben ohne Erlaubnis Daten an die SCHUFA weitergegeben. Prüfen Sie jetzt kostenlos mit unserem Kooperationspartner Legalbird ob Sie einen Anspruch auf bis zu 5.000€ Schadensersatz haben.

Zeitersparnis
Mithilfe unseres erfahrenen Rechtsteams erhalten Sie schnell und einfach die Hilfe, um gegen die Schufa vorgehen zu können

Spezialisierte Expertise
Sie suchen Rat im Datenschutzrecht? Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie kompetent, dank unserer jahrelangen Erfahrung.

Individuelle Beratung
Wir helfen Ihnen Ihre individuellen Rechte zu verstehen und prüfen jeden Fall einzeln.

Ärger mit der Schufa: Sie sind nicht alleine!

  • Im Jahr 2021 hatten 8,9 Prozent aller Personen in Deutschland mindestens ein Negativmerkmal in ihrer Schufa.
  • Viele Einträge sind ungerechtfertigt, veraltet oder gar unerlaubt
  • Das Team von WBS.LEGAL vertritt tausende Mandanten bei Problemen mit der Schufa
  • Nutzen Sie unser Kontaktformular, wie wir Ihnen helfen können.

In aller Kürze

Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei. Das ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Zahlungserfahrungen von Unternehmen aufzunehmen, zu speichern und an andere Unternehmen weiterzugeben. Die Unternehmen müssen dabei allesamt der Schutzgemeinschaft angehören. 

Durch einen Schufa-Eintrag werden die Unternehmen der Schutzgemeinschaft zum Beispiel darüber unterrichtet, ob Sie Kaufpreisforderungen ordnungsgemäß beglichen oder einen Kredit zuverlässig abbezahlt haben. 

Anhand dieser Daten zu Ihrem Zahlungsverhalten ermittelt die Schufa einen Bonitätsscore, der misst, wie wahrscheinlich bei Ihnen ein Zahlungsausfall ist, wenn Sie künftig Verträge abschließen. 

Schufa-Einträge können positiv, negativ oder neutral sein. Zu einem positiven Schufa-Eintrag kommt es zum Beispiel, wenn vermerkt wird, dass Sie einen Kredit kürzlich zuverlässig und vollständig abbezahlt haben. 

Ein negativer Schufa-Eintrag kann vielfältige Nachteile für Verbraucher haben. So kann es durchaus sein, dass die Hausbank einem keinen Kredit mehr gewährt oder keine EC-Karte bzw. Kreditkarte ausstellen will. In der Regel kann man keine Artikel mehr auf Rechnung bestellen und kann nur unter erschwerten Bedingungen einen neuen Handyvertrag abschließen. 

– Gelöscht werden kann ein Schufa-Eintrag zum Beispiel, wenn ein Unternehmen der Schufa der Auskunftei falsche Informationen übermittelt hat. Bestes Beispiel dafür ist, dass ein Schufa-Eintrag wegen einer offenen Forderung erfolgt, die bereits beglichen wurde. Der Betroffene hat dann einen Anspruch auf Löschung des Eintrags. 

Achtung: Der Löschungsanspruch ist nicht bei der Schufa durchzusetzen, sondern bei dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat. 

– Zu einem falschen Schufa-Eintrag kann es auch aufgrund einer Personenverwechslung kommen. Auch dann ist ein Löschungsanspruch natürlich begründet. Dieser ist allerdings direkt gegenüber der Schufa durchzusetzen. So können die falschen Einträge schnellstmöglich korrigiert werden. 

– Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Schufa-Einträge aus sonstigen Gründen unberechtigt sind, etwa weil bei offenen Forderungen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen gar nicht vorliegen. Auch kann es sein, dass die den Schufa-Eintrag begründende Forderung bereits beglichen oder verjährt ist. 

– Auch veraltete unberechtigte Einträge können entfernt werden, wenn die vorgesehene Löschfrist nicht eingehalten wurde und diese daher zu Unrecht immer noch vorhanden sind.