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Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung nach der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt hohe Anforderungen an die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein. Sie muss in klarer und einfacher Sprache formuliert sein, und es muss klar sein, wofür die Einwilligung gegeben wird. Darüber hinaus müssen betroffene Personen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Freiwilligkeit: Eine Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Das bedeutet, dass die betroffene Person die Wahl hat, ob sie ihre Einwilligung erteilt oder nicht. Eine Einwilligung kann nicht erzwungen werden.
  • Spezifität: Eine Einwilligung muss spezifisch sein und sich auf einen bestimmten Zweck beziehen. Die betroffene Person muss wissen, wofür sie ihre Einwilligung gibt.
  • Informiertheit: Eine Einwilligung muss auf informierter Basis erfolgen. Die betroffene Person muss über alle relevanten Informationen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert sein.
  • Unmissverständlichkeit: Eine Einwilligung muss unmissverständlich sein. Es muss klar sein, dass die betroffene Person ihre Einwilligung gibt und welche Konsequenzen dies hat.
  • Widerrufbarkeit: Eine Einwilligung muss widerrufbar sein. Die betroffene Person muss jederzeit ihre Einwilligung widerrufen können, ohne dass dies nachteilige Auswirkungen auf sie hat.
  • Dokumentation: Unternehmen müssen nachweisen können, dass eine Einwilligung wirksam erteilt wurde. Dies erfordert in der Regel eine Dokumentation der Einwilligung.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung erfüllen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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