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Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden?

Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen.
  • Die personenbezogenen Daten wurden im Zusammenhang mit einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft erhoben.

Die Löschung der personenbezogenen Daten muss unverzüglich und auf geeignete Weise erfolgen, beispielsweise durch Vernichtung der Daten oder Anonymisierung. Es ist wichtig, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sicherstellen, dass personenbezogene Daten, die nicht mehr benötigt werden, regelmäßig gelöscht werden, um die Datenschutz-Grundsätze der Speicherbegrenzung und der Datensparsamkeit einzuhalten.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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