So erhalten Sie Ihre Corona-Unterstützung
“Novemberhilfen” 2020: So erhalten Sie Ihre Corona-Unterstützung
Mit der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020“ werden Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Antragstellung der Corona-Hilfen ist bereits möglich. Die Anträge müssen durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
Wir helfen Ihnen dabei!
- Füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus
- Wir melden uns bei Ihnen mit allen Informationen
- Wir prüfen und stellen den Antrag und Sie erhalten unkompliziert die Corona-Leistungen
Weitere Informationen
Die Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe) gelten für alle betroffenen Unternehmen und Soloselbständige im Corona-Lockdown. Hier haben wir weitere Informationen für Sie zusammengetragen.
Allerdings müssen die Anträge durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Soloselbständige sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, wenn der Förderhöchstsatz EUR 5.000 nicht übersteigt.
Über WILDE BEUGER SOLMECKE
Seit über dreißig Jahren berät die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Unternehmen, Akteure der Kreativwirtschaft und Privatpersonen in vielen Rechtsbereichen. So sind wir inzwischen auch auf das IT- und Internetrecht, den Datenschutz, E-Commerce, das Wettbewerbs-, Marken-, Arbeits- und Verkehrsrecht spezialisiert. Mit Sitz im Herzen von Köln agieren wir bundesweit.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen auch gerne bei der Antragstellung für Ihre Corona-Hilfen. Melden Sie sich einfach bei uns.