Der „Ideas Powered for Business“-Fonds ist ein Finanzhilfeprogramm in Höhe von 20 Mio. EUR, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission und wird vom EUIPO umgesetzt, damit Unternehmen ihre Strategien im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums entwickeln und diese Rechte schützen können – auf regionaler, nationaler oder EU-Ebene.

Um den Schutz eines Unternehmenskennzeichens zu gewährleisten, entscheiden sich viele große Unternehmen für die Anmeldung einer Marke zur Eintragung in ein Markenregister – z.B. für Deutschland beim DPMA oder für die EU beim EUIPO. Diese Anmeldung ist jedoch nicht kostenlos, sodass vor allem kleine und mittlere Unternehmen oftmals vor einer Schutzrechtsanmeldung zurückschrecken. Das könnte sich allerdings dank eines Förderprogramms der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit dem EUIPO namens „Ideas Powered for Business SME Fund“ in 2021 nun ändern.

1. Das Förderprogramm

Bei dem „Ideas Powered for Business SME Fund” handelt es sich um ein Förderprogramm, dass zwei verschiedene alternative Dienstleistungen erfasst.

Im Rahmen der ersten Dienstleistung ist eine Erstattung von 75 % der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des Geistigen Eigentums (sog. IP Scan) möglich. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der IP Scan nur über die jeweils teilnehmenden nationalen Ämter angeboten wird. Es ist daher zwingend erforderlich, sich auf der Seite des EUIPO die entsprechende Liste mit teilnehmenden Staaten bzw. nationalen Ämtern genau anzusehen. So wird diese Dienstleistung derzeit bspw. nicht vom DPMA angeboten, sodass eine Inanspruchnahme dieser in Deutschland nicht möglich ist.

Die zweite Dienstleistung umfasst eine Erstattung von 50 % der Kosten für Marken- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Dabei ist eine Kostenerstattung von insgesamt bis zu max. 1500 EUR möglich.

2. Antragsteller

Berechtigt, einen Antrag auf eine Förderung zu stellen, sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU. Zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen findet sich auf der Website des EUIPO eine entsprechende Tabelle.

UnternehmenskategorieMitarbeiterzahlUmsatzoder Bilanz
Mittel< 250≤ 50 Mio. €≤ 43 Mio. €
Klein< 50≤ 10 Mio. €≤ 10 Mio. €
Mikro< 10≤ 2 Mio. €≤ 2 Mio. €

3. Zeitfenster der Beantragung

Es gibt bestimmte Zeitfenster, in denen eine Beantragung möglich ist. Ein Antrag kann vom 11. – 31. Januar 2021 und jeweils vom 1. – 31. des März, Mai, Juli und September 2021 gestellt werden. Zu beachten ist dabei, dass außerhalb dieser Zeitfenster gestellte Anträge seitens des EUIPO nicht berücksichtigt werden.

4. Die Beantragung

Die Beantragung erfolgt online über die Website des EUIPO.

Mithilfe einer Checkliste kann bestimmt werden, ob die erforderlichen Kriterien vorliegen und der Antragstellende gelangt nach Ausfüllen der Checkliste direkt zum entsprechenden Antragsformular.

Die Vorgehensweise und der Ablauf der Kostenerstattung wird auf der Website des EUIPO ebenfalls kleinschrittig dargelegt.

Zunächst muss das Online-Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zur Prüfung des KMU-Status und Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags eingereicht werden. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Antragsteller einen vom Amt unterzeichneten Finanzhilfebeschluss. Bei Ablehnung des Antrags werden dem Antragsteller die Gründe dafür mitgeteilt.

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Im zweiten Schritt muss dann die nationale oder europäische Marke oder Geschmacksmuster angemeldet und die Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Finanzhilfebeschlusses gezahlt werden.

Schließlich muss dann noch der Erstattungsantrag eingereicht werden. Dies erfolgt mit Hilfe des Links im Finanzhilfebeschluss. Bei gebilligter Einreichung erfolgt die Erstattung binnen eines Monats.

5. Fazit

Für kleine und mittlere Unternehmen kann dieses Förderprogramm eine gute Möglichkeit bieten, Marken und Geschmacksmuster ohne hohe Kosten anzumelden und so langfristig das Unternehmenskennzeichen schützen zu lassen.

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