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Verpackungsverordnung (PPWR)

Wettbewerbsrecht

EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Pflichten für Unternehmen rechtssicher umsetzen


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Was ist die PPWR?
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Was ist die Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR – Verordnung (EU) 2025/40) ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und gilt seit diesem Zeitpunkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Sie betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen entwerfen, herstellen, befüllen, importieren, vertreiben oder im Online-Handel versenden.

Die Verordnung führt neue Pflichten in den Bereichen Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, das Verbot von Mogelpackungen sowie die erweiterte Herstellerverantwortung ein.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Anders als bei früheren EU-Richtlinien gibt es bei der PPWR keine Übergangsfrist, die einzelne Mitgliedstaaten strecken könnten. Die zentralen Pflichten greifen ab dem 12. August 2026 unmittelbar – wer bis dahin seine Rolle in der Lieferkette und seine Prozesse nicht geklärt hat, riskiert Beanstandungen durch Marktüberwachungsbehörden und Wettbewerber.

Besonders für Unternehmen mit Auslandsversand verschärft sich die Lage: Ab Geltungsbeginn ist pro Zielland ein Bevollmächtigter für Registrierung und Lizenzierung erforderlich. Wer frühzeitig plant, vermeidet nicht nur Sanktionsrisiken, sondern auch teure Last-Minute-Lösungen kurz vor dem Stichtag.

12.08.2026 Geltungsbeginn: Stoffbeschränkungen, Konformitätsbewertung, Kennzeichnungspflichten, neue Registrierungsregeln
12.08.2027 Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) vollständig anwendbar
01.01.2030 Mindestanforderungen an Recyclingfähigkeit, Leerraum- und Mindestrezyklatquoten

Typische Herausforderungen bei der Umsetzung der PPWR

Je nach Rolle, stehen Unternehmen vor unterschiedlichen Problemen, wenn es an die Umsetzung einer PPWR. Typische Herausforderungen betreffen:

Unklarheit über die eigene Rolle

Viele Unternehmen wissen nicht genau, ob sie Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Hersteller im Sinne der PPWR sind – und welche Pflichten daraus jeweils folgen.

Neue Kennzeichnungs- und Designpflichten

Recyclingfähigkeit, Materialkennzeichnung und Konformitätserklärung sind für die meisten Unternehmen völliges Neuland.

Registrierung im Ausland

Beim Versand in andere Mitgliedstaaten wird pro Zielland ein Bevollmächtigter für Registrierung und Lizenzierung benötigt.

Risiko von Bußgeldern

Fehler bei der Umsetzung können zu empfindlichen Sanktionen bis hin zu einem Vertriebsverbot führen.

Die verschiedenen Rollen – was betrifft dein Unternehmen wirklich

Die PPWR unterscheidet klar zwischen mehreren Rollen in der Verpackungslieferkette. Erst wenn dein Unternehmen seine Rolle korrekt bestimmt hat, lässt sich sagen, welche Pflichten tatsächlich greifen.

01
Erzeuger
Entwickelt oder lässt Verpackungen unter eigener Marke herstellen – trifft Design-, Konzeptions- und Kennzeichnungspflichten.
02
Importeur
Bringt Verpackungen aus einem Drittland in die EU – unterliegt denselben Pflichten wie der Erzeuger.
03
Vertreiber
Gibt Verpackungen weiter, ohne Erzeuger oder Importeur zu sein – muss Konformität prüfen und dokumentieren.
04
Hersteller (EPR)
Stellt Verpackungen erstmals im Markt bereit – verantwortlich für Registrierung und Lizenzierung in jedem Zielland.
Praxistipp: Gerade Lebensmittelhersteller vertreiben ihre Produkte häufig unter mehreren Eigenmarken, an Handelspartner im EU-Ausland oder im Wege der Auftragsfertigung für Dritte. Dadurch können Erzeuger- und Herstellereigenschaft auseinanderfallen oder sich sogar überschneiden. Prüfe frühzeitig, welche Rolle dein Unternehmen für welche Produktlinie tatsächlich einnimmt – bevor Pflichten zur Kennzeichnung, Registrierung oder Lizenzierung übersehen werden oder du Verantwortung für Verpackungen übernimmst, die dich gar nicht betrifft.

Wir übernehmen für dein Unternehmen die rechtliche Einordnung und Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung und sorgen für eine strukturierte, gesetzeskonforme Aufstellung. Unsere Unterstützung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

Erhältst du eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verstöße gegen die PPWR – etwa wegen fehlender Kennzeichnung, fehlender Konformitätserklärung oder eines fehlenden Bevollmächtigten – prüfen wir die Berechtigung der Abmahnung und vertreten dich konsequent gegenüber Wettbewerbern und Verbänden. So vermeidest du unnötige Kosten und sicherst deine Rechtsposition.
Wir prüfen strukturiert, ob dein Unternehmen alle Pflichten der PPWR erfüllt – von Kennzeichnung über Recyclingfähigkeit bis zur Konformitätsbewertung. Du erhältst eine klare Einschätzung deines Status quo sowie konkrete Hinweise, wo Nachholbedarf besteht.
Für den grenzüberschreitenden Vertrieb übernehmen wir für dich die Rolle des Bevollmächtigten in den jeweiligen Zielländern – inklusive Registrierung bei den zuständigen Behörden, Kommunikation mit Marktüberwachungsstellen und laufender Pflege der erforderlichen Nachweise.
Wir helfen dir, strukturierte Prozesse für die Abfrage von Materialinformationen bei deinen Lieferanten aufzubauen und die gestaffelten Kennzeichnungspflichten – auch digitale Kennzeichnungen – rechtssicher umzusetzen.
Wir stellen dir praxiserprobte Vorlagen zur Verfügung – etwa für Konformitätserklärungen, Lieferanten-Onboarding-Fragebögen oder Vollmachten für deinen Bevollmächtigten – und passen diese individuell an dein Unternehmen an.
Die PPWR führt viele Pflichten gestaffelt ein. Wir begleiten dich kontinuierlich, informieren dich über neue Fristen und passen deine Compliance-Maßnahmen rechtzeitig an – damit du dauerhaft rechtssicher aufgestellt bleibst.

So läuft die Umsetzung ab

Kostenfreies Erstgespräch
Wir klären dein aktuelles Setup, deine Absatzmärkte und finden heraus, welche Anforderungen für dein Unternehmen bestehen.

Individuelle Rollen- und Pflichtenanalyse
Wir erarbeiten eine passende Struktur für die PPWR-Umsetzung – rechtssicher und auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten.

Umsetzung & laufende Betreuung
Wir begleiten die vollständige Umsetzung und die laufende Betreuung deiner Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten.

PPWR Verpackungsverordnung Beratung
Rechtssicherheit mit WBS.Legal

Warum Unternehmen auf unsere Unterstützung vertrauen

Erfahrung im Wettbewerbs- und Verpackungsrecht
Fundierte Expertise in der Abwehr von Abmahnungen und der Beratung zu neuen EU-Vorgaben wie der PPWR – von der Kennzeichnungspflicht bis zur Bevollmächtigten-Bestellung.
Praxisnahe Lösungen für Unternehmen
Wir kennen die internen Herausforderungen in Unternehmen und entwickeln Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch im Alltag – etwa entlang der Lieferkette – umsetzbar sind.
Klare Prozesse statt Unsicherheit
Strukturierte Abläufe für Compliance-Checks, Registrierung und Dokumentation – verständlich, effizient und rechtssicher umgesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Ja, in den meisten Fällen bleibt die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) bestehen. Eine Befreiung kommt nur in engen Ausnahmefällen infrage, etwa wenn du ausschließlich neutrale Standardverpackungen von einem deutschen Lieferanten beziehst, der die Lizenzierung übernimmt. Sobald du eigene Markenverpackungen nutzt oder grenzüberschreitend lieferst, bleibt die Registrierungspflicht bestehen – die PPWR tritt hier zusätzlich zum deutschen Verpackungsgesetz, nicht an dessen Stelle.
Nein. Zwar gilt die PPWR seit dem 12. August 2026 unmittelbar, viele materielle Anforderungen werden aber gestaffelt eingeführt: Hersteller müssen zentrale Vorgaben bis zum 31. Dezember 2027 umsetzen, für Online-Marktplätze endet die Übergangsfrist bereits Ende Oktober 2027. EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten folgen ab 2028, weitere Verschärfungen wie Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen ab 2030.
Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sieht die PPWR punktuelle Erleichterungen vor – etwa kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verpackungslieferant als Hersteller gelten. Eine generelle Befreiung von allen PPWR-Pflichten ist das aber nicht: Auch kleine Unternehmen müssen ihre Rolle in der Lieferkette klären und die für sie geltenden Anforderungen erfüllen.
Die PPWR verpflichtet dazu, unnötigen Leerraum in Verpackungen zu vermeiden – das betrifft insbesondere Versandverpackungen im Onlinehandel. Unternehmen sollen ihre Verpackungsgrößen an den tatsächlichen Produktbedarf anpassen und dies dokumentieren können. Fehlt eine solche Leerraum-Berechnung, drohen sowohl Bußgelder als auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Du schilderst uns kurz deine Situation – etwa deine Rolle in der Lieferkette, betroffene Produkte oder eine erhaltene Abmahnung. Wir geben dir eine erste rechtliche Einschätzung und zeigen dir auf, welche konkreten nächsten Schritte sinnvoll sind. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich, weitere Beratung und Umsetzung erfolgen transparent nach Aufwand oder Pauschale, je nach Umfang deines Anliegens.