Abmahnung wegen INBUS erhalten?

Markenrecht

Abmahnung wegen INBUS erhalten?

Die INBUS IP GmbH lässt Onlinehändler wegen des Begriffs „INBUS“ abmahnen, meist über die Kanzlei ADVANT Beiten. Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung berechtigt ist und welche Forderungen du tatsächlich erfüllen musst.


  • Prüfung deiner Abmahnung kostenlos
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Team WBS.LEGAL Markenrecht
Rückruf meist noch
am selben Tag

Auf einen Blick:

  • Vorwurf: Die Marke INBUS ist eingetragen. Dir kann vorgeworfen werden, den Begriff für Werkzeuge oder Schrauben in deinem Angebot verwendet zu haben.
  • Auftraggeber: Die INBUS IP GmbH als Inhaberin der Marke, meist vertreten durch die Kanzlei ADVANT Beiten.
  • Forderungen: Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, Auskunft zu Herkunft und Verkäufen, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten.
  • Frist und Risiko: Notiere die gesetzte Frist sofort. Verstreicht sie, kann es teuer werden, deshalb solltest du zügig reagieren.
  • Nicht blind unterschreiben: Die Unterlassungserklärung bindet dich dauerhaft und ist oft weiter gefasst als nötig.
  • Forderung oft zu hoch: Ob „INBUS“ noch als Marke gilt oder als Bezeichnung für das Werkzeug verstanden wird, ist eine Einzelfrage. Auch Höhe und Berechnung der Kosten prüfen wir.
  • Kostenlose Prüfung: Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung angreifbar ist. Fall jetzt kostenfrei prüfen lassen. Jetzt Schreiben kostenlos prüfen lassen!

Jetzt gegen Abmahnung vorgehen

  1. Formular ausfüllen: Trag deine Daten in das folgende Formular ein. Das Absenden ist unverbindlich und noch keine Beauftragung.
  2. Persönliche Beratung: Ein Experte aus unserem Team meldet sich in der Regel noch am selben Tag bei dir, oft auch am Wochenende.
  3. In Ruhe entscheiden: Nach dem kostenlosen Gespräch entscheidest du frei, ob du uns beauftragst. Wir arbeiten mit fairen Pauschalen und voller Kostentransparenz.

Du hast Post wegen INBUS?

Du hast eine Abmahnung erhalten, in der dir die INBUS IP GmbH vorwirft, die Marke „INBUS“ verletzt zu haben? Dann solltest du ruhig, aber zügig handeln.

Ob der Begriff bei dir als Marke oder nur beschreibend verwendet wurde, ist eine Einzelfrage. Genau das klären wir in der Prüfung.

Für wen mahnt INBUS ab?

Hinter den Abmahnungen steht die INBUS IP GmbH als Inhaberin der Wortmarke „INBUS“. Die Marke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und betrifft unter anderem Kleineisenwaren wie Schrauben und Muttern.

Die Schreiben verschickt meist die Kanzlei ADVANT Beiten im Auftrag der Inhaberin. Prüfe in deinem Fall, ob der Absender nachvollziehbar belegt ist.

Wir haben bereits eine ausführliche Seite zu diesem Fall veröffentlicht. Dort findest du weitere Hintergründe: INBUS IP GmbH mahnt Händler ab.

Was wird dir konkret vorgeworfen?

Die INBUS IP GmbH sieht in der Verwendung des Begriffs „INBUS“ eine Verwechslungsgefahr mit ihrer Marke. Vorgeworfen wird meist, dass Werkzeuge wie Innensechskantschlüssel als „INBUS“ oder „IMBUS“ statt nur als Innensechskantschlüssel beworben wurden.

Ein Beispiel: Du verkaufst Schlüsselsätze in deinem Onlineshop und nennst sie im Titel „INBUS Schlüssel-Set“. Viele Betroffene meinen, ein Begriff, den jeder für ein Werkzeug kennt, dürfe frei verwendet werden. Die Inhaberin sieht darin dagegen eine Nutzung ihrer Marke.

Wie sieht ein Schreiben aus und was wird gefordert?

Die Abmahnung enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Du sollst sie unterschreiben und fristgerecht zurücksenden. Daneben werden die Kosten der Kanzlei verlangt.

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Was fordert die INBUS IP GmbH von dir?

Typischerweise werden folgende Punkte verlangt:

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Herkunft, Vertriebswege und Verkaufszahlen
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten

In einem dokumentierten Fall verlangte die Kanzlei Anwaltskosten von rund 2.002 Euro brutto. Grundlage war ein Gegenstandswert von 50.000 Euro. Der Gegenstandswert ist die Rechengrundlage für die Anwaltsgebühren. Verletzt du die Unterlassungserklärung später, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Warum die Forderung meistens zu hoch ist

Pauschale Forderungen lassen sich in einzelne Punkte zerlegen und prüfen. Bei Markenabmahnungen lohnt sich vor allem ein genauer Blick auf die folgenden Punkte.

Marke oder Gattungsbegriff?

Ob „INBUS“ noch als Marke schützt oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für das Werkzeug verstanden wird, prüfen wir für dich. Dafür kann auch ein Löschungsantrag gegen die Marke in Betracht kommen.

Markenmäßig oder beschreibend?

Wer den Begriff beschreibend für ein Werkzeug verwendet, steht anders da als jemand, der ihn als Namen seiner Ware nutzt. Wir sehen uns deine Angebote genau an.

Kosten und Unterlassung prüfen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten prüfen wir einzeln. Eine Unterlassungserklärung lässt sich in Einzelfällen anpassen, bevor du sie unterschreibst.

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Häufige Frage zu INBUS-Abmahnungen

Reicht es, das Angebot einfach zu ändern?

Nicht immer. Bevor du etwas änderst, sichere das bisherige Angebot per Screenshot und lösche nichts vorschnell. Auch wenn du das Angebot anpasst, solltest du prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt war und was du unterschreiben sollst.

Nimm am besten keinen direkten Kontakt mit der Kanzlei auf, bevor du die Abmahnung geprüft hast.

Unterstützung bei Abmahnungen wegen INBUS IP
Abmahnung? Wir prüfen.

Wie wir dir helfen

✓
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung angreifbar ist und welche Forderungen berechtigt sind.
✓
Getrennte Prüfung der Ansprüche
Wir prüfen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten einzeln, damit du weißt, was tatsächlich verlangt werden kann.
✓
Persönliche Begleitung
Ein Experte aus unserem Markenrechtsteam begleitet dich durch den Fall.

Ein Ergebnis versprechen wir dir nicht. Wir sagen dir aber vor jedem Schritt, was er kostet und was er bringt.

Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Schreiben hochladen

Lade die Abmahnung ins Formular hoch und notiere die Frist, die dort steht.

2.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sagen dir ehrlich, ob die Abmahnung angreifbar ist und wie du jetzt vorgehst.

3.

Wir übernehmen

Entscheidest du dich für uns, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Kanzlei und vertreten deine Interessen.

Langjährige Erfahrung im Markenrecht

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die täglich Abmahnungen bearbeiten

Wir kennen die Argumente der abmahnenden Kanzleien

Häufig gestellte Fragen


Nicht ungeprüft. Die Erklärung bindet dich dauerhaft und kann mit einer Vertragsstrafe verbunden sein. Wir prüfen vorher, was sie genau verlangt.

Sichere vorher einen Nachweis, etwa einen Screenshot, und lösche nichts vorschnell. Ob die Änderung reicht, prüfen wir im Einzelfall.

Die Marke ist eingetragen. Ob sie im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für das Werkzeug verstanden wird, ist umstritten und eine Einzelfrage. Dafür prüfen wir deinen Fall.

Das hängt von deinem Tarif ab. Wir prüfen mit dir, ob deine Versicherung die Kosten übernimmt.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Ein Experte aus unserem Markenrechtsteam meldet sich bei dir und bespricht deine Abmahnung.

Nein. Nach dem kostenlosen Gespräch entscheidest du frei, ob du uns beauftragst.

Ja. Das Formular steht dir jederzeit zur Verfügung.

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