Abmahnung von Porsche erhalten?

Markenrecht

Abmahnung von Porsche erhalten?

Die Porsche AG lässt Replika-Fahrzeuge, Nachbauten und Teile mit ihren Marken über spezialisierte Kanzleien wie Unit4 IP abmahnen. Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung berechtigt ist und welche Forderungen du tatsächlich erfüllen musst.


  • Prüfung deiner Abmahnung kostenlos
  • Erfahrene Anwälte für Markenrecht
  • Schnelle Hilfe bei Fristen
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Team WBS.LEGAL Markenrecht
Rückruf meist noch
am selben Tag

Auf einen Blick:

  • Vorwurf: Du hast Replika-Fahrzeuge, Nachbauten oder Teile mit Porsche-Marken angeboten, verkauft oder beworben.
  • Auftraggeber: Meist die Porsche AG selbst, vertreten durch Kanzleien wie Unit4 IP oder Lichtenstein Körner & Partner.
  • Forderungen: Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten. Auch Rückruf und Vernichtung der Ware können verlangt werden.
  • Frist und Risiko: Setzt die Abmahnung eine Frist, notiere sie sofort. Verstreicht sie, kann es teuer werden, deshalb solltest du zügig reagieren.
  • Nicht blind unterschreiben: Unterschreibe die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, denn sie bindet dich dauerhaft.
  • Forderung oft zu hoch: Nicht alle Ansprüche sind berechtigt. Vernichtung und Schadensersatz werden im Einzelfall geprüft.
  • Kostenlose Prüfung: Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung angreifbar ist. Fall jetzt kostenfrei prüfen lassen. Jetzt Schreiben kostenlos prüfen lassen!

Jetzt gegen Abmahnung vorgehen

  1. Formular ausfüllen: Trag deine Daten in das folgende Formular ein. Das Absenden ist unverbindlich und noch keine Beauftragung.
  2. Persönliche Beratung: Ein Experte aus unserem Team meldet sich in der Regel noch am selben Tag bei dir, oft auch am Wochenende.
  3. In Ruhe entscheiden: Nach dem kostenlosen Gespräch entscheidest du frei, ob du uns beauftragst. Wir arbeiten mit fairen Pauschalen und voller Kostentransparenz.

Du hast Post wegen Porsche-Marken?

Du hast eine Abmahnung im Namen der Porsche AG erhalten, weil du ein Replika, einen Nachbau oder Teile mit Porsche-Marken verkaufst oder beworben hast? Dann solltest du ruhig, aber zügig handeln.

Für wen mahnt Porsche ab?

Hinter den Abmahnungen steht meist die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG als Rechteinhaberin. Sie lässt ihre Forderungen über spezialisierte Kanzleien durchsetzen, zum Beispiel über die IP-Boutique Unit4 IP oder über Lichtenstein Körner & Partner mbB.

Prüfe in deinem Fall, für wen genau die Kanzlei handelt und ob der Absender nachvollziehbar belegt ist.

Was wird dir konkret vorgeworfen?

Die Porsche AG beruft sich auf ihre Marken, etwa „Porsche“, „911“, „SPYDER“ oder das Porsche-Wappen. Nach § 14 MarkenG darf nur der Markeninhaber entscheiden, wer sie geschäftlich nutzt. Für Unionsmarken gilt Entsprechendes nach Art. 9 der Unionsmarkenverordnung.

Ein Beispiel: Du bietest auf Kleinanzeigen Felgen eines Drittherstellers an und schreibst „passend für Porsche 911“ in die Anzeige. Viele Betroffene meinen, ein Hinweis wie „Replika“ schütze sie. Die Porsche AG sieht das anders, denn nach ihrer Ansicht schließt dieser Begriff eine Markenverletzung nicht aus.

Wie sieht ein Schreiben aus und was wird gefordert?

Die Abmahnung enthält meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die du unterschreiben sollst. Daneben werden die Forderungen im Schreiben klar benannt, oft mit kurzen Fristen.

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✓ Schnelle Hilfe – Rückruf meist noch am selben Tag

Was fordert die Porsche AG von dir?

Typischerweise werden folgende Punkte verlangt:

  • Unterlassung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Mengen, Preise, Werbung und Bezugswege
  • Rückruf und Vernichtung der gekennzeichneten Ware, die im Einzelfall geprüft werden
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten, in einem dokumentierten Fall 4.273,41 EUR

Verletzt du eine Unterlassungserklärung später, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Warum die Forderung meistens zu hoch ist

Pauschale Forderungen lassen sich oft in einzelne Punkte zerlegen und prüfen.

Vernichtung ist nicht automatisch

Vernichtung und Rückruf müssen im Einzelfall verhältnismäßig sein. Das OLG Frankfurt hat sie in einem Wiederholungsfall bestätigt, betont aber, dass sie nicht automatisch angeordnet wird.

Echte Ware kann anders liegen

Bei Originalware kann die Erschöpfung nach § 24 MarkenG greifen. Bei Fälschungen und Replikas greift sie nach den vorliegenden Quellen nicht.

Alte Beträge sind kein Maßstab

Beträge aus früheren Porsche-Abmahnungen sind kein heutiger Standard. Wir prüfen, ob die geltend gemachten Kosten und Ansprüche zu deinem Fall passen.

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Reicht es, die Anzeige zu löschen?

Nicht unbedingt. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Februar 2026 schließt das Entfernen der Kennzeichen einen Vernichtungsanspruch nicht automatisch aus. Entscheidend ist der Einzelfall, deshalb solltest du vor jeder Reaktion prüfen lassen, was genau verlangt wird.

Unterstützung bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung
Abmahnung? Wir prüfen.

Wie wir dir helfen

✓
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen kostenlos, ob deine Abmahnung angreifbar ist und welche Forderungen berechtigt sind.
✓
Getrennte Prüfung der Ansprüche
Wir prüfen unterlassung, Auskunft, Vernichtung und Kosten einzeln, damit du weißt, was tatsächlich verlangt werden kann.
✓
Persönliche Begleitung
Ein Experte aus unserem Markenrechtsteam begleitet dich durch den Fall.

Ein Ergebnis versprechen wir dir nicht. Wir sagen dir aber vor jedem Schritt, was er kostet und was er bringt.

Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Schreiben hochladen

Lade die Abmahnung ins Formular hoch und notiere die Frist, die dort steht.

2.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir sagen dir ehrlich, ob die Abmahnung angreifbar ist und wie du jetzt vorgehst.

3.

Wir übernehmen

Entscheidest du dich für uns, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Kanzlei und setzen deine Interessen durch.

Langjährige Erfahrung im Markenrecht

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die täglich Abmahnungen bearbeiten

Wir kennen die Argumente der abmahnenden Kanzleien

Häufig gestellte Fragen


Ein solcher Hinweis schließt eine Markenverletzung nach Ansicht der Porsche AG nicht aus. Ob er dich schützt, hängt vom Einzelfall ab, deshalb prüfen wir das für dich.

Nicht blind. Die Erklärung bindet dich dauerhaft und kann mit einer Vertragsstrafe verbunden sein. Wir prüfen vorher, was sie genau verlangt.

Rückruf und Vernichtung können verlangt werden. Ob sie durchgesetzt werden, prüfen wir im Einzelfall.

Das hängt von deinem Tarif ab. Wir prüfen mit dir, ob deine Versicherung die Kosten übernimmt.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Ein Experte aus unserem Team meldet sich bei dir, oft noch am selben Tag.

Nein. Nach dem kostenlosen Gespräch entscheidest du frei, ob du uns beauftragst.

Oft melden wir uns auch am Wochenende.

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