Gefälschte Produkte und Copycats kosten Markeninhaber auf Amazon, eBay & Co. jedes Jahr Umsatz, Bewertungen und Vertrauen. Hier erfährst du, welche Rechte du hast, ob Amazon haftet und wie du Fälschungen Schritt für Schritt löschen lässt.

Gefälschte Produkte und Copycats sind auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Otto längst ein Massenproblem, das Markeninhaber Umsatz, Bewertungen und das Vertrauen ihrer Kunden kostet. Dabei reicht oft schon deine Marke im Produkttitel oder auf einem Produktfoto, um deine Rechte zu verletzen. Die gute Nachricht: Du kannst dich wirksam wehren, über die Meldeportale der Plattformen, mit einer Abmahnung oder notfalls vor Gericht. In diesem Beitrag erfährst du, welche Ansprüche du hast, wann Amazon für Fälschungen haftet und wie du rechtsverletzende Angebote Schritt für Schritt löschen lässt, ohne dabei selbst durch eine Fehlmeldung ein Risiko einzugehen.

Produktpiraterie auf Amazon: Ein Massenproblem in Zahlen

Fälschungen sind kein Randphänomen, und der Online-Handel ist ihr wichtigster Vertriebsweg. Laut OECD und EUIPO wurden 2021 weltweit gefälschte Waren im Wert von 467 Milliarden US-Dollar gehandelt. Das sind 2,3 % aller Weltimporte. In die EU gelangten Fälschungen im Wert von rund 99 Milliarden Euro, also 4,7 % aller EU-Importe (OECD, Mapping Global Trade in Fakes 2025).

Am stärksten betroffen sind Bekleidung, Schuhe und Elektronik. Die meisten Fälschungen stammen weiterhin aus China und Hongkong. Fälscher nutzen dabei gezielt die Infrastruktur der Online-Marktplätze, die Ware kommt meist per Post.

Auch Amazon selbst bestätigt das Ausmaß. Laut eigenen Angaben hat der Konzern 2025 weltweit über 15 Millionen gefälschte Produkte vernichtet. Seine Counterfeit Crimes Unit hat seit 2020 über 32.000 Täter in 14 Ländern verfolgt, über 290 von ihnen erhielten Haftstrafen von im Schnitt 29 Monaten (Amazon Trustworthy Shopping Experience Report 2026).

Amazon gibt außerdem an, über 99,9 % der verdächtigen Listings zu blockieren, bevor ein Markeninhaber sie meldet. Klingt, als müsstest du nichts tun? Das Gegenteil ist der Fall: Was trotzdem online geht, ist gezielt getarnt, etwa mit leicht verfremdeten Logos oder mit der Marke im Bild statt im Text. Solche Angebote fallen oft nur dir als Markeninhaber auf. Und nur du kannst sie wirksam melden.

Formen der Markenrechtsverletzung auf Amazon

Eine Markenrechtsverletzung liegt nicht erst bei der klassischen Fälschung vor. Schon deine Marke im Produkttitel, in den Bullet Points oder auf einem Produktfoto kann genügen. Maßstab ist § 14 Abs. 2 MarkenG, bei Unionsmarken Art. 9 Abs. 2 UMV: Verboten ist jede Benutzung deiner Marke im geschäftlichen Verkehr ohne deine Zustimmung.

ErscheinungsformTypisches Beispiel auf AmazonRechtliche Einordnung
Klassische FälschungNachgemachte Ware mit Original-LogoDoppelidentität (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MarkenG), zugleich strafbar nach § 143 MarkenG
Listing-HijackingFälscher hängt sich mit eigener Ware an deine Original-ASIN anAngebot unter fremder Marke, i. d. R. Nr. 1; der Kunde erhält eine Fälschung statt des Originals
Marke im ProdukttitelNo-Name-Kopfhörer mit „AirPods“ im TitelNr. 1 oder Nr. 2 (Verwechslungsgefahr)
Marke in Beschreibung, Bullet Points oder BildernLogo auf dem Produktfoto, Marke im Fließtextwie oben; gilt auch für Verpackung und Etiketten
Marke als (Backend-)SuchbegriffFremdprodukt erscheint bei der Suche nach deiner MarkeTrittbrettfahren; nach BGH (ORTLIEB) kann sogar Amazon die Marke durch seine interne Suche benutzen
Abgewandelte ZeichenLeicht veränderter Name oder LogoNr. 2, wenn Verwechslungsgefahr besteht
Ausnutzen einer bekannten Marke„Dupe“, „im Stil von“, „Alternative zu X“Nr. 3 (Rufausbeutung) oder UWG, je nach Einzelfall

Wichtig: Nicht jedes Angebot deiner Ware ist eine Verletzung.

  • Erschöpfung: Originalware, die im EWR mit deiner Zustimmung in Verkehr gebracht wurde, darf weiterverkauft werden (§ 24 Abs. 1 MarkenG). Eine Meldung gegen solche Händler ist unberechtigt und kann dir selbst schaden.
  • Ausnahme: Du kannst dich trotzdem wehren, wenn du berechtigte Gründe hast, etwa weil die Ware nachträglich verändert oder verschlechtert wurde (§ 24 Abs. 2 MarkenG). Ob das zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.
  • Copycats: Wer dein Produkt unter eigener Marke nachbaut, verletzt meist keine Marke. Gegen solche Copycats helfen Design-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht (mehr dazu unten).

Das geht dir durch Fälschungen verloren

Je nach Branche verlieren Originalhersteller laut EUIPO rund 5 bis 10 % ihres Umsatzes an Fälschungen. Dazu kommen Verluste, die in keiner Statistik auftauchen: Preisdruck, die verlorene Buy Box, schlechte Bewertungen für Fake-Ware unter deinem Namen und wachsendes Misstrauen deiner Kunden.

BrancheUmsatzverlust durch FälschungenVerlust in der EU pro Jahr
Spielzeug8,7 %ca. 1 Mrd. EUR
Smartphones8,3 %ca. 4,2 Mrd. EUR
Bekleidung und Schuhe5,2 %ca. 12 Mrd. EUR
Kosmetik4,8 %ca. 3 Mrd. EUR

Quellen: EUIPO, Januar 2024 (Daten 2018 bis 2021); Smartphones: EUIPO Status Report 2019. Deutschland ist am stärksten von Spielzeugfälschungen betroffen: 334 Millionen Euro, ein Drittel der EU-weiten Verluste.

Was du dir zurückholen kannst

💶 Schadensersatz

Nach § 14 Abs. 6 MarkenG, wenn der Fälscher vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Berechnet wird er nach deinem konkreten Schaden einschließlich entgangenen Gewinns, nach dem Gewinn des Verletzers oder nach einer angemessenen Lizenzgebühr.

🔍 Auskunft

Über Herkunft und Vertriebsweg der Fälschungen (§ 19 MarkenG). Erst damit lässt sich der Schaden beziffern.

🗑️ Vernichtung und Rückruf

Der Fälscher muss die Fälschungen vernichten und aus den Vertriebswegen zurückrufen (§ 18 MarkenG).

Unsere Erfahrung zeigt: Bei Verkäufern aus Drittstaaten, vor allem aus China oder Hongkong, ist Schadensersatz schwer durchzusetzen. Deshalb ist es meist wichtiger, die Angebote schnell löschen zu lassen, als einen langen Prozess zu führen.

Haftet Amazon für gefälschte Produkte?

Die kurze Antwort: Ja, ab dem Moment, in dem Amazon von der Verletzung weiß und nicht handelt – und unter Umständen schon vorher.

Grundsätzlich haftet Amazon nicht wie ein Verkäufer. Als Hosting-Dienst genießt die Plattform ein Haftungsprivileg (Art. 6 Abs. 1 Digital Services Act, DSA). Dieses Privileg entfällt aber, sobald Amazon konkret Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat und das Angebot nicht zügig sperrt oder entfernt. Eine allgemeine Pflicht, alle Angebote von sich aus zu prüfen, hat Amazon nicht (Art. 8 DSA). Deshalb kommt es auf deine Meldung an.

Was die Gerichte sagen

  • EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2022, C-148/21 und C-184/21 (Louboutin/Amazon): Amazon kann eine fremde Marke selbst benutzen, wenn ein normal informierter Nutzer den Eindruck gewinnt, Amazon verkaufe die Ware im eigenen Namen. Entscheidend ist, dass Amazon eigene und fremde Angebote einheitlich darstellt. Die abschließende Bewertung liegt bei den nationalen Gerichten. Mehr dazu in unserem Beitrag Louboutin vs. Amazon: Onlinehändler verliert vor Gericht.
  • EuGH, Urteil vom 2. April 2020, C-567/18 (Coty Germany): Wer als Marktplatz Waren für Händler nur einlagert, ohne von der Verletzung zu wissen, benutzt die Marke nicht selbst.

Was der DSA für dich ändert

Der DSA ersetzt weder Markengesetz noch Urheberrechtsgesetz. Er bringt dir auch keinen neuen Anspruch gegen den Fälscher. Er regelt aber verbindlich, wie Plattformen mit Meldungen umgehen müssen: zügig, sorgfältig, willkürfrei und objektiv (Art. 16 DSA). Eine ordnungsgemäße Meldung begründet die Kenntnis der Plattform, wenn die Verletzung ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennbar ist (Art. 16 Abs. 3 DSA). Verletzt die Plattform ihre DSA-Pflichten, ist im Einzelfall auch ein Schadensersatzanspruch gegen sie denkbar (Art. 54 DSA).

Wichtig: Dass Amazon sein Haftungsprivileg verliert, bedeutet nicht automatisch, dass Amazon dir Schadensersatz zahlt. Zunächst geht es um Unterlassung, also darum, dass das Angebot verschwindet. Dein wichtigster Hebel ist darum eine saubere, gut begründete Meldung.

So lässt du gefälschte Produkte löschen: Schritt für Schritt

Der schnellste Weg führt über die Meldeportale der Plattformen. Voraussetzung ist fast immer eine eingetragene oder zumindest angemeldete Marke. Gibt es kein Portal, bleibt das klassische Notice-and-Takedown-Verfahren per Formular oder Anwaltsschreiben.

Weg 1: Amazon Brand Registry

Die Amazon Brand Registry ist kostenlos und auch nutzbar, wenn du selbst nicht auf Amazon verkaufst. Dafür brauchst du:

  • eine eingetragene oder angemeldete Marke bei einem Markenamt eines Landes mit Amazon-Store, z. B. beim DPMA oder EUIPO
  • eine Wortmarke, Wort-Bildmarke oder Bildmarke
  • deinen Markennamen oder dein Logo dauerhaft auf Produkt oder Verpackung

Die Anmeldung nimmst du als Markeninhaber selbst vor. Deinen Anwalt kannst du danach als zusätzlichen Nutzer (Agent) hinzufügen.

  1. Schutzrecht sichern: Melde deine Marke beim DPMA oder EUIPO an.
    Marke jetzt mit WBS.LEGAL anmelden
  2. Brand-Registry-Konto anlegen: Registriere dich unter brandregistry.amazon.com und füge deine Marke hinzu. Halte Registernummer, Logo-Bilder und Produktkategorien bereit.
  3. Verifizierung abschließen: Amazon prüft, ob du tatsächlich Inhaber der Marke bist.
  4. Beweise sichern: Mache Screenshots mit Datum, ASIN und Verkäufername. Bei Zweifeln hilft ein Testkauf.
  5. Verletzung melden: Über „Report a Violation“ gibst du Art des Schutzrechts, Registernummer, betroffene ASINs, Begründung und Belege an.
  6. Status verfolgen: Im Submission-History-Dashboard siehst du, wie Amazon entschieden hat. Bei einer Ablehnung kannst du die Meldung nachbessern oder Beschwerde nach Art. 20 DSA einlegen.

Ohne Brand Registry: Auch ohne eingetragene Marke kannst du das öffentliche Formular unter amazon.de/report/infringement nutzen, etwa wenn deine Produktfotos kopiert wurden.

Weg 2: eBay VeRO

Bei eBay läuft das ähnlich: Du registrierst dich im VeRO-Programm und kannst einen bevollmächtigten Vertreter hinzufügen. eBay entfernt gemeldete Angebote ohne materielle Prüfung der Rechtslage (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2015, I-15 U 140/14). Das macht das Verfahren schnell, aber auch riskant, wenn du zu Unrecht meldest.

Weg 3: Klassisches Notice-and-Takedown

Für Plattformen ohne eigenes Portal, etwa Otto oder Alibaba, oder wenn ein Portal nicht reagiert, schickst du eine Meldung per E-Mail oder Webformular. Nach Art. 16 Abs. 2 DSA muss sie enthalten:

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum das Angebot rechtswidrig ist
  • die genaue Fundstelle, etwa die URL
  • deinen Namen und deine E-Mail-Adresse
  • die Erklärung, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind

Begründe die Meldung so konkret, dass die Verletzung auf den ersten Blick erkennbar ist. Nur dann gilt die Plattform als informiert. Weil jede Plattform eigene Formulare und Anforderungen hat, ist dieser Weg aufwendig.

Weg 4: Gegen den Verkäufer selbst vorgehen

Du kannst den Fälscher auch direkt abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Dazu kommen Ansprüche auf Auskunft (§ 19 MarkenG) und Vernichtung (§ 18 MarkenG), notfalls per einstweiliger Verfügung. Um den Verkäufer zu identifizieren, helfen die Angaben, die Marktplätze nach Art. 30 Abs. 7 DSA anzeigen müssen. Sitzt er in einem Drittstaat, ist die Löschung auf der Plattform meist der wirksamere Weg.

Gefälschte Produkte entdeckt? Lass deinen Fall prüfen

Schildere uns kurz, was du gefunden hast. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Markenrecht melden sich zeitnah bei dir und sagen dir, welcher Weg in deinem Fall der schnellste ist.

Herausforderungen: Wann sich ein Anwalt lohnt

Melden ist einfach, richtig melden nicht. Wer falsch meldet, riskiert eigene Haftung, Sperren im Meldeportal und den Ausschluss von Amazon Project Zero.

Das droht bei einer Fehlmeldung

  • Die Plattform bearbeitet deine Meldungen nach vorheriger Warnung nicht mehr, wenn du häufig offensichtlich unbegründet meldest. (Art. 23. Abs. 2 DSA)
  • Du verlierst den Zugang zu Project Zero, wenn deine Genauigkeit unter 99 % fällt. (Amazon Project Zero)
  • Eine unberechtigte Meldung kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers sein. Folge: Unterlassung und Kosten. (OLG Düsseldorf, I-15 U 140/14; heute § 4 Nr. 4 UWG)
  • Du schuldest Schadensersatz, gegenüber Mitbewerbern schon bei Fahrlässigkeit. (§ 9 Abs. 1 UWG; § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung)

Typische Fehler von Markeninhabern

  • Originalware aus dem EWR wird als Fälschung gemeldet, obwohl Erschöpfung eingetreten ist (§ 24 MarkenG).
  • Erlaubte Angaben wie „passend für“ werden gemeldet (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG).
  • Die Marke ist gar nicht für die gemeldeten Waren eingetragen. Nur bekannte Marken sind auch gegenüber unähnlichen Waren geschützt.

Fälschen ist strafbar

Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich ein identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen benutzt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 143 MarkenG). Wer gewerbsmäßig oder als Bande handelt, dem drohen drei Monate bis fünf Jahre. Schon der Versuch ist strafbar. Für Unionsmarken gilt dasselbe (§ 144 MarkenG). Werden Käufer über die Echtheit getäuscht, kommt zusätzlich Betrug in Betracht (§ 263 StGB). Da es sich grundsätzlich um ein Antragsdelikt handelt, entscheidest du als Markeninhaber mit, ob der Fälscher strafrechtlich verfolgt wird.

Ein Anwalt lohnt sich, wenn …

  • unklar ist, ob überhaupt eine Verletzung vorliegt, etwa bei Parallelimporten, „passend für“-Angaben oder Dupes
  • viele Angebote auf mehreren Plattformen gleichzeitig betroffen sind
  • Amazon oder eBay deine Meldungen ablehnen oder nicht reagieren
  • der Verkäufer nicht nur gelöscht, sondern abgemahnt, verklagt oder angezeigt werden soll
  • du Project Zero anstrebst und dauerhaft eine hohe Trefferquote brauchst
  • neben der Marke auch Design, Fotos oder Texte kopiert wurden
  • du Fehlmeldungen und damit eigene Haftung oder eine Sperre vermeiden willst

Und die Kosten? Ist die Abmahnung berechtigt, trägt grundsätzlich der Verletzer die Anwaltskosten.

Copycats: Wenn nicht die Marke, sondern das Produkt kopiert wird

Copycats nutzen oft gar nicht deine Marke. Sie kopieren Form, Fotos oder Technik und verkaufen das Ergebnis unter eigenem Namen. Dann helfen andere Schutzrechte. Besonders schnell wirkt das Urheberrecht: Deine Produktfotos sind fast immer geschützt.

RechtsgebietWas es schütztTypischer Fall auf AmazonAnspruchsgrundlage
DesignrechtÄußere Gestaltung: Form, Farbe, OberflächeCopycat baut dein Produkt nahezu identisch nach und verkauft es unter eigener Marke§§ 38, 42 DesignG (Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Einfuhr)
UnionsdesignWie oben, EU-weit; eingetragen bis zu 25 Jahre, nicht eingetragen drei Jahre ab erster Offenbarung in der EUKurzlebige Trendprodukte ohne EintragungUnionsdesignverordnung
UrheberrechtFotos, Texte, Grafiken, VideosFälscher übernimmt deine Produktfotos oder A+-Inhalte§ 72 UrhG (Lichtbilder auch ohne künstlerischen Anspruch), § 97 UrhG
WettbewerbsrechtSchutz vor unlauterer NachahmungCopycat ohne eingetragenes Design, Kunden halten es für das Original§ 4 Nr. 3 UWG (ergänzender Leistungsschutz)
PatentrechtTechnische ErfindungenNachbau einer patentierten Funktion oder Technik§ 139 PatG; für kleinere Erfindungen auch Gebrauchsmuster

Das Wettbewerbsrecht greift bei Herkunftstäuschung, bei Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung deines Produkts oder wenn der Nachahmer seine Kenntnisse unredlich erlangt hat. Ohne Marke, Design, Urheber- oder Patentschutz ist das Kopieren eines Produkts dagegen oft erlaubt. Deshalb lohnt es sich, Schutzrechte frühzeitig anzumelden.

🛒 Erfahrung mit Plattformen

Wir kennen die Meldeportale von Amazon, eBay und weiteren Marktplätzen aus der täglichen Praxis – auch ihre automatisierten Systeme und typischen Ablehnungsgründe.

✅ Geprüfte Meldungen

Wir prüfen jedes Angebot rechtlich, bevor wir es melden. So schützen wir dich vor Fehlmeldungen, Portalsperren und eigener Haftung.

🤝 Alles aus einer Hand

Markenanmeldung, Löschung, Abmahnung und Prozess, dazu Design-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

📈 Messbare Ergebnisse

Plattformübergreifend über 95 % erfolgreiche Löschungen in unserem Fall eines Supplementherstellers.

Ob Fälschung oder Copycat: Wir verbinden schnelle Löschung, Prävention und rechtliche Durchsetzung. Am Anfang steht oft die Markenanmeldung, denn ohne eingetragene oder angemeldete Marke bleibt dir die Amazon Brand Registry verschlossen. Wir melden deine Marke beim DPMA oder EUIPO an und kümmern uns anschließend um die Meldung rechtsverletzender Angebote über Brand Registry, eBay VeRO und die Meldewege weiterer Plattformen. Auf eBay haben wir für Mandanten bereits erfolgreich Bildsperren erwirkt, die neue Fälschungsangebote mit deinen Produktfotos vorbeugend verhindern. Gegen Plagiate und Copycats gehen wir mit allen Mitteln vor, die das Recht bietet: mit dem Markenrecht, dem Designrecht und dem Wettbewerbsrecht bei unlauteren Nachahmungen. Und wer deine Produktfotos oder Texte kopiert, begeht eine Urheberrechtsverletzung, die wir ebenfalls verfolgen. Auf Wunsch mahnen wir den Verkäufer ab, setzen Unterlassung und Auskunft durch und unterstützen dich bei einer Strafanzeige.

Case Study: So konnten wir einem Supplementhersteller helfen

1 Die Ausgangslage

Ein EU-weit tätiger Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln fand Hunderte gefälschte Angebote seiner Produkte, verteilt über verschiedene Plattformen.

2 Unser Vorgehen

Wir haben die Angebote plattformübergreifend über die jeweiligen Meldeportale gemeldet. Zusätzlich haben wir vorbeugend Bildsperren gefordert, damit neue Fälschungen mit den Produktfotos unserer Mandantin gar nicht erst online gehen.

3 Die Herausforderung

Amazon und eBay arbeiten häufig mit automatisierten Systemen. Komplizierte Fälle, etwa bei der Abgrenzung zwischen Original und Fälschung, führten zunächst zu abgelehnten Meldungen. Wir haben diese Fälle nachbegründet und erneut eingereicht.

4 Das Ergebnis

Eine hohe dreistellige Zahl gefälschter Angebote wurde gelöscht. Plattformübergreifend waren über 95 % unserer Meldungen erfolgreich.

Du brauchst auch Hilfe? Dann melde dich jetzt bei uns!

Häufig gestellte Fragen

Am schnellsten über die Amazon Brand Registry mit der Funktion „Report a Violation“. Ohne Brand-Registry-Konto kannst du das öffentliche Formular unter amazon.de/report/infringement nutzen.
Für die Brand Registry reicht eine angemeldete Marke. Um Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, brauchst du ein Schutzrecht. Deine eigenen Produktfotos sind unter Umständen auch ohne Marke geschützt.
Ja. Nach § 143 MarkenG drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu fünf Jahre. Für Unionsmarken gilt § 144 MarkenG.
Ist die Abmahnung berechtigt, trägt grundsätzlich der Verletzer die Anwaltskosten.