Die Münchner Brauerei Paulaner hat im Streit um das Design ihrer Spezi-Flasche einen weiteren Erfolg erzielt. Das LG München I untersagte die Gestaltung eines Konkurrenzprodukts und stärkte damit den Schutz farblicher Markenkennzeichen. Nun hat Berentzen Berufung eingelegt. Es geht damit in die nächste Runde.

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Im Markenstreit zwischen den Getränkeherstellern Paulaner und Berentzen hat das Landgericht (LG) München I entschieden, dass die Etikettengestaltung eines Cola-Mix-Produkts von Berentzen gegen die Farbmarke von Paulaner verstößt. Die Ähnlichkeit zur Spezi-Flasche sei so groß, dass beim Publikum ein Eindruck der Herkunftsidentität entstehen könne. Berentzen darf das beanstandete Design künftig nicht mehr verwenden, andernfalls drohen hohe Ordnungsgelder. Zudem wurde die Vernichtung der Flaschen angeordnet und ein Schadenersatzanspruch festgestellt (LG München I, Urteil vom 05.08.2025, Az. 33 O 14496/24).

Paulaner vs. Berentzen

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand das äußere Erscheinungsbild der Cola-Orangen-Mischung, die Berentzen unter dem Namen „Mio Mio Cola+Orange“ vertreibt. Die Flasche ist mit bunten Formen und Farbverläufen versehen, die bei der Konkurrenz aus München auf wenig Verständnis stießen. Paulaner sah darin eine zu große Nähe zur eigenen Spezi-Gestaltung, die sich seit Jahren durch eine charakteristische Farbkombination mit geschwungenem Muster auszeichnet.

Die in den Farben Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila bestehende Wellenform hat sich Paulaner schützen lassen. Das Unternehmen ist Inhaber einer unter anderem in Klasse 32 eingetragene Unionsmarke. Die Farbgestaltung der firmeneigenen Spezi sei so bekannt, dass sie im Supermarktregal einen Wiedererkennungseffekt auslöse. Die farbliche Gestaltung der Mio-Mio-Flaschen seien, so der Paulaner-Vorwurf, mit dem bloßen Auge nahezu nicht zu unterscheiden. Auch wenn diese nicht identisch seien, so könnte die Farbgestaltung von Verbrauchern als Herkunftsnachweis verstanden werden.

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Berentzen sah die Vorwürfe völlig anders. Das Unternehmen betonte, dass die gewählte Gestaltung nichts mit Paulaner zu tun habe. Die Inspiration für das Etikett sei aus dem privaten Umfeld des Marketingchefs entstanden. Die Rede war von einer auffälligen Tapete, die in seiner früheren Wohnung hing. Auch wurde darauf verwiesen, dass bunte Gestaltungen bei Cola-Mischgetränken keine Seltenheit seien. Farbvielfalt sei vielmehr typisch für diese Warengruppe.

Paulaner Spezi

Bereits im Jahr zuvor hatte Paulaner mit einer ähnlichen Klage gegen einen anderen Hersteller Erfolg. Damals ging es um die sogenannte „Brauerlimo“ der saarländischen Brauerei Karlsberg. Auch in diesem Verfahren wurde die Farbgestaltung als Herkunftshinweis gewertet, welche nicht ohne Zustimmung Paulaners genutzt werden dürfe. Karlsberg nahm das Produkt daraufhin vollständig vom Markt.

Mio-Mio-Design zu nah an Spezi

Im Verfahren gegen Berentzen spielte die Frage eine zentrale Rolle, wie das Etikett aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers wirke. Dabei musste das LG nicht klären, ob die beiden Produkte tatsächlich verwechselt werden, sondern ob der Eindruck entstehen könne, dass sie aus dem gleichen Haus stammten oder wirtschaftlich verbunden seien Dieser sogenannte Herkunftseindruck ist im Markenrecht von großer Bedeutung.

Das LG München I kam nun zu dem Ergebnis, dass die Kombination aus Farben und grafischen Elementen auf der Mio-Mio-Flasche zu nah an die geschützte Gestaltung der Spezi heranreiche. Zwar seien Unterschiede vorhanden, etwa in der Form der grafischen Muster, doch reichten diese nicht aus, um den Eindruck einer Verbindung zu vermeiden. Farben würden in der Werbung häufig gezielt eingesetzt, um Assoziationen zu erzeugen. Im konkreten Fall sah das Gericht die Schwelle zur Markenverletzung überschritten.

Der Verweis von Berentzen auf die Tapete als kreative Grundlage blieb daher ohne Erfolg. Für die Beurteilung sei nicht entscheidend, woher die Idee für ein Design stamme, sondern wie es auf den Markt wirke. Auch die Tatsache, dass farbige Etiketten bei Erfrischungsgetränken üblich seien, könne den Vorwurf nicht entkräften, wenn ein konkretes Design zu stark an eine geschützte Gestaltung angelehnt sei.

Als Folge des Urteils wurde Berentzen untersagt, das aktuelle Etikett weiterhin zu verwenden. Sollte das Unternehmen dagegen verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Darüber hinaus erkannte das LG einen Anspruch auf Schadenersatz an. Die genaue Höhe muss in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden. Zudem müssten nun grundsätzlich alle bereits produzierten Flaschen vernichtet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung bestätigt die Paulaner-Auffassung, wonach das Design der Spezi-Flasche ein wichtiges Merkmal der Markenidentität sei. Ziel war es daher auch von Beginn an, die Farbmarke aktiv zu verteidigen und nicht, finanzielle Ansprüche durchzusetzen.

Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen geht es nun jedoch zunächst in die zweite Runde. Berentzen hat Berufung eingelegt. Nun muss das OLG München ran.

Der Fall zeigt, dass Designmerkmale wie Farben und grafische Muster im Wettbewerb eine entscheidende Rolle spielen können. Besonders bei etablierten Produkten sind sie oft das wichtigste Erkennungszeichen. Wer sich hier gegen Nachahmungen nicht wehrt, riskiert, dass seine Marke an Strahlkraft verliert, verwässert und so langfristig an Schutz verliert. Deshalb ist eine konsequente Verteidigung durch rechtliche Schritte unerlässlich.

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tsp