Abmahnung wegen Musik auf Instagram? Wir prüfen Ihr Schreiben kostenlos
Ein Reel, ein bekannter Song, und wenige Wochen später liegt eine Abmahnung im Briefkasten. Das passiert gerade vielen, die Musik über Instagram in ihre Beiträge eingebunden haben. Der Grund ist meist derselbe. Die Musikbibliothek von Instagram deckt nur private Nutzung ab, geschäftliche Profile sind davon ausgenommen.
Wichtig ist jetzt, dass Sie zügig reagieren und nichts ungeprüft unterschreiben. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob die Forderungen berechtigt sind und wie Sie am besten vorgehen.
Auf einen Blick:
- Ihr Profil ist der Knackpunkt: Die Musikbibliothek von Instagram deckt nur private Nutzung ab. Sobald Sie geschäftlich unterwegs sind, fehlt Ihnen die Lizenz für den Song.
- Gefordert werden meist vier Dringe: Eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz, die Anwaltskosten der Gegenseite und Auskunft über die Nutzung.
- Die Frist ist kurz, aber kein Grund zur Panik: Oft bleiben nur wenige Tage. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und damit deutlich höhere Kosten.
- Unterschreiben Sie nichts vorschnell: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst und bindet Sie über Jahrzehnte. Bei jedem weiteren Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.
- Die Höhe der Forderung ist oft verhandelbar: Schadensersatz und Anwaltskosten sind häufig zu hoch angesetzt. Manchmal fehlt sogar der Nachweis, dass der Absender die Rechte hält.
- Sie haben mehr Optionen als zahlen oder ignorieren: Eine geprüfte und angepasste Erklärung schützt Sie, ohne dass Sie sich unnötig weit binden.
Jetzt gegen Ihre Abmahnung vorgehen
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Sie entscheiden
Wir sagen Ihnen, wie Ihr Fall steht und was er kosten würde. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen.
Wir übernehmen
Nach Ihrer Beauftragung prüfen wir die Forderung, führen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite und halten die Fristen ein.
So reagieren Sie richtig
Die meisten Fehler passieren in den ersten Tagen nach dem Öffnen des Briefs. Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, sie zu vermeiden.
Das sollten Sie jetzt tun
- Frist notieren. Suchen Sie das Datum im Schreiben und tragen Sie es sich ein. Alles Weitere richtet sich danach.
- Alles sichern. Machen Sie Screenshots von dem Beitrag, von der Musikangabe und vom Schreiben selbst. Diese Nachweise brauchen wir für die Prüfung.
- Prüfen lassen, bevor Sie antworten. Erst wenn klar ist, was berechtigt ist, sollten Sie reagieren.
- Ruhig bleiben. Eine Abmahnung ist noch kein Urteil. In den meisten Fällen gibt es Spielraum bei Erklärung und Höhe.
Das sollten Sie vermeiden
- Das Schreiben ignorieren. Die Forderung verschwindet nicht. Stattdessen kann eine einstweilige Verfügung folgen, und die Kosten steigen deutlich.
- Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Sie ist meist zu weit gefasst und bindet Sie über Jahrzehnte.
- Ungeprüft zahlen. Eine Zahlung kann als Anerkennung der gesamten Forderung gewertet werden, auch wenn Teile davon zu hoch angesetzt sind.
- Selbst mit der Gegenseite verhandeln. Was Sie am Telefon oder per Mail erklären, kann später gegen Sie verwendet werden. Überlassen Sie den Schriftverkehr besser einem Anwalt.
Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung – 100 % unverbindlich
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Warum Sie eine Abmahnung für ein Reel bekommen
Instagram bietet in seiner Musikbibliothek Tausende bekannte Songs an. Was dort fehlt, ist der entscheidende Hinweis. Diese Lizenz gilt nur für private Nutzung. Sobald Ihr Profil geschäftlich wirkt, dürfen Sie die Titel aus der normalen Bibliothek nicht mehr verwenden. Für Unternehmensprofile stellt Meta einen eigenen, deutlich kleineren Katalog mit lizenzfreier Musik bereit.
Bei einem Song sind außerdem mehrere Rechte im Spiel. Die Komponisten und Textdichter haben Rechte an der Melodie und am Text, die Plattenfirma hat Rechte an der konkreten Aufnahme. Wer einen Titel ohne Erlaubnis in ein Reel einbaut und veröffentlicht, macht ihn öffentlich zugänglich. Das ist nach § 19a UrhG dem Rechteinhaber vorbehalten. Deshalb kann er Unterlassung und Schadensersatz verlangen, geregelt in § 97 UrhG.
Beispiel
Ein Friseursalon postet ein Reel mit einem aktuellen Charthit im Hintergrund. Der Song stammt aus der Instagram-Bibliothek, das Profil ist als Unternehmensprofil geführt und verlinkt die Website. Wenige Wochen später kommt ein Schreiben der Plattenfirma. Für den Salon ist die Nutzung geschäftlich, auch wenn im Video nichts verkauft wird.
Wichtig für die Einordnung
Entscheidend ist nicht, ob Sie mit dem Beitrag Geld verdient haben. Entscheidend ist, ob die Nutzung Ihrem geschäftlichen Auftritt dient. Betroffen sind deshalb vor allem Unternehmen, Selbstständige, Shops, Praxen, Gastronomie, Creator mit Werbekooperationen und teilweise auch Vereine. Auch ein privat aussehendes Profil kann als geschäftlich gelten, wenn Sie dort regelmäßig Ihre Leistungen zeigen.
Wer solche Abmahnungen verschickt
Auf dem Briefkopf steht selten der Name des Künstlers. Meist unterschreibt eine Kanzlei, und dahinter steht ein Rechteinhaber, der den Anspruch geltend macht. Vier Konstellationen kommen aktuell am häufigsten vor.
Plattenfirmen und Musiklabels
Ihnen gehören die Rechte an der Aufnahme, im Gesetz das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG. Bei Reels stehen sie am häufigsten hinter der Forderung, weil genau ihre Aufnahme in Ihrem Video steckt. Typisch sind die B1 Recordings GmbH aus Berlin, ein Joint Venture mit Sony Music, die Kontor Records GmbH aus Hamburg und die Soundcheck Media FZCO aus Dubai, die unter dem Namen volume100 auftritt. Geschrieben wird fast immer über eine Kanzlei oder eine Rechteagentur, nicht vom Label selbst.
Beauftragte Kanzleien
Die Rechteinhaber lassen die Schreiben von spezialisierten Kanzleien verschicken. Neben Unterlassung und Schadensersatz fordern diese ihre eigenen Anwaltskosten von dir, dazu oft Auskunft über Aufrufzahlen, Nutzungsdauer und Herkunft des Songs nach § 101 UrhG. Die Schreiben sind stark standardisiert, was Ansatzpunkte für die Verteidigung schafft. Aktuell aktiv sind vor allem IPPC Law aus Berlin für die B1 Recordings GmbH, NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin, Frommer Legal aus München und Hild & Kollegen aus Augsburg für die Soundcheck Media FZCO.
Musikverlage
Sie vertreten die Rechte der Komponisten und Textdichter. Ihre Forderungen betreffen das Werk selbst, also Melodie und Text, unabhängig von der verwendeten Aufnahme. Dazu kommt das Recht, Musik überhaupt mit Bewegtbild zu verbinden, das sogenannte Synchronisationsrecht. Deshalb können Sie für denselben Song mehrfach Post bekommen, einmal vom Label und einmal vom Verlag. Für Verlage wie ROBA Music, Universal Music Publishing oder Sony Music Publishing schreibt unter anderem die Mathé Law Firm aus Hamburg. NIMROD tritt für den Musikverlag Schrödter, Wünsch und Kollegen GmbH aus Berlin auf.
Rechteagenturen und Dienstleister
Hier steht keine Kanzlei im Absender, sondern ein Unternehmen, das Musikrechte für Social Media verwertet oder Verstöße dokumentiert. Die SoundGuardian GmbH aus Frankfurt am Main verschickt eigene Schreiben, meist als nachträgliche Lizenzzahlung statt als klassische Abmahnung, unter anderem für Titel aus dem Kontor-Repertoire. Die Stington & Partner Legal GmbH aus der Schweiz sichert Verstöße als forensischer Dienstleister. Ihr Schreiben bekommen Sie nicht, ihre Kosten aber schon. In den uns bekannten Fällen stehen 250 Euro für die Beweissicherung als eigener Posten in der Abmahnung.
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Was in dem Schreiben steht und was jede Forderung für Sie bedeutet
Eine Abmahnung besteht fast immer aus denselben Bausteinen. Diese vier sollten Sie kennen, bevor Sie antworten.
Wie geht es weiter, wenn Sie WBS.LEGAL kontaktieren?
Der Weg zu uns ist kurz. Sie füllen unser Kontaktformular aus und schildern uns dabei die wichtigsten Informationen zu Ihrem Fall. Danach erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen unsere Fachanwälte die weiteren Schritte, führen die Kommunikation fristgerecht und legen fest, welche Strategie in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung im Urheberrecht und auf viele vergleichbare Fälle zurück.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram erhalten haben, melden Sie sich also gern. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Wir kümmern uns darum, dass Sie schnell und bestmöglich aus der Sache herauskommen, und Sie vermeiden die teuren Folgen, die ein Vorgehen auf eigene Faust nach sich ziehen kann.
Schutz vor hohen Kosten
Die Forderungen sind fast immer zu hoch angesetzt. Wir prüfen, was davon berechtigt ist.
Erfahrene Anwälte
Bereits über 80.000 Mandate erfolgreich bearbeitet.
Schnelle Hilfe
Rückruf in der Regel noch am selben Tag, auch am Wochenende.