Der EGMR hat zugunsten von Google eine entscheidende Klarstellung vorgenommen. Er erklärte die immensen russischen Geld- und Zwangsstrafen, die Google zur Löschung politischer Inhalte und zur Wiederherstellung des Senders Tsargrad-TV zwingen sollten, für eindeutig rechtswidrig. Dieses Urteil unterstreicht, dass solche unverhältnismäßigen Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht haltbar sind und verdeutlicht, dass auch im digitalen Raum die Grundrechte gewahrt bleiben müssen.

Irre Russland-Strafe für Google: 200 Billionen Mal mehr, als es Geld gibt

Google hat im Streit mit Russland einen Sieg errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die extrem hohen russischen Geldbußen und Zwangsgelder, mit denen Google zur Löschung politischer YouTube-Inhalte und zur erneuten Freischaltung des Senders Tsargrad TV gezwungen werden sollte, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Der EGMR sah keinen legitimen Grund für diese Eingriffe und stufte die Sanktionen als unverhältnismäßig ein (EGMR, Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 37027/22).

Russische Bußgelder und Löschanordnungen

Der Konflikt nahm seinen Anfang im Dezember 2020. In diesem Monat erhielt die russische Medienaufsicht Roskomnadsor neue Befugnisse, um gegen Internetplattformen vorzugehen, die ihre Löschanordnungen nicht befolgten. Auf dieser Grundlage forderte die russische Medienaufsicht Google mehrfach auf, Videos und Kanäle zu entfernen, die die Corona-Politik, mögliche Verfassungsänderungen oder den Krieg gegen die Ukraine kritisierten. Auch der Kanal des später im Februar 2024 verstorbenen Kreml-Kritikers Alexei Nawalny war betroffen. Google entfernte einzelne Inhalte innerhalb Russlands, weigerte sich jedoch, die politischen Beiträge weltweit zu löschen.

Ein Moskauer Gericht verhängte daraufhin Ende Dezember 2021 ein erstes umsatzbezogenes Bußgeld von gut sieben Milliarden Rubel. Umgerechnet entsprach dies rund 87 Millionen Euro. Grundlage der Berechnung war ein Gruppenumsatz, in den auch Konzerntöchter einbezogen wurden, die gar nicht beteiligt waren. Im Juli 2022 folgte eine zweite Strafe. Dieses Mal betrug sie gut 21 Milliarden Rubel, was ungefähr 360 Millionen Euro entsprach. Wieder wurden Gewinne anderer Alphabet-Gesellschaften berücksichtigt. Zusammen beliefen sich die sog. „Turnover-Fines“ damit auf etwa 447 Millionen Euro. Zusätzlich kassierte Google 11 Millionen Rubel für die Weigerung, einzelne Videos von der Plattform zu entfernen.

Zwei Sextillionen Strafe

Parallel zu den Löschanordnungen gab es einen weiteren Schauplatz. Nach der Verhängung von US- und EU-Sanktionen gegen den Oligarchen Konstantin Malofeev sperrte Google im Juli 2020 die YouTube- und Gmail-Konten von Tsargrad-TV, einem pro-russischen Sender. Ein russisches Wirtschaftsgericht erklärte sich dennoch für zuständig und verpflichtete Google im April 2021 zur Freischaltung. Für jeden Tag der Weigerung setzte das Gericht ein Zwangsgeld von 100.000 Rubel fest, das sich jede Woche verdoppeln sollte. Die Sanktion wurde zwar vorübergehend auf eine Milliarde Rubel gedeckelt, doch nach neun Monaten griff wieder ein unbegrenzter Verdoppelungsmechanismus. International sorgte die theoretische Zahl von zwei Sextillionen Rubel für Aufsehen, weil Journalisten hochrechneten, welche Summe bei jahrelanger Verdopplung im Oktober 2024 zustande gekommen wäre.

Google legte gegen alle Entscheidungen Rechtsmittel ein. Russische Instanzen bestätigten jedoch die Strafen in summarischen Verfahren. Die Urteile enthielten nur wenige Begründungen, und in der Folge wurden sogar Vermögenswerte einer russischen Google-Tochter ohne vorherige Anhörung eingezogen. Unter dem Druck der rasch steigenden Forderungen stellte Google mehrere Dienste in Russland ein und meldete im März 2022 die Insolvenz seiner örtlichen Tochtergesellschaft an. Im Mai 2022 leitete der Konzern das Verfahren in Straßburg ein.

Bewertung durch den EGMR

Der Gerichtshof in Straßburg befasste sich zunächst mit den Geldbußen für nicht gelöschte Inhalte. Er stellte fest, dass sich die Sanktionen ohne Einzelfallprüfung pauschal gegen politische Äußerungen richteten. Eine Gefahr für die nationale Sicherheit sei in den Entscheidungen der russischen Gerichte nicht nachvollziehbar dargelegt worden. Der EGMR betonte, dass das Internet ein zentraler Raum öffentlicher Debatten sei. Exzessiv hohe Geldbußen könnten jede Plattform davon abhalten, kritische Stimmen zuzulassen. Damit entstehe ein erhebliches Einschüchterungspotenzial. Der EGMR sah deshalb einen Eingriff in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser Eingriff sei nicht erforderlich gewesen und daher rechtswidrig.

Im zweiten Komplex beurteilte der EGMR die Pflicht zur Wiederherstellung des Tsargrad-Kontos. Dabei stellte das Gericht klar, dass die Meinungsfreiheit nicht nur das Recht umfasse, sich zu äußern, sondern auch das Recht, sich einer erzwungenen Äußerung zu enthalten. Google dürfe nicht gezwungen werden, Inhalte eines sanktionierten Senders zu hosten. Die Verdopplungsstrafe sei zudem so konstruiert gewesen, dass sie in kurzer Zeit ruinöse Höhen erreichen konnte. Auch hier erkannte der EGMR einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung.

Schließlich prüfte der EGMR das Verfahren selbst. Russische Gerichte hatten ihre Zuständigkeit mit einer neuen nationalen Vorschrift begründet, nach der Streitigkeiten über sanktionierte Akteure in Russland zu führen seien. Diese Begründung erschien dem EGMR jedoch wenig überzeugend, weil sie ignoriere, dass Google und Tsargrad-TV eine ausländische Gerichtsstandsvereinbarung getroffen hatten. Die Richter sahen deshalb einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht nach Art. 6 EGMR. Ferner vermissten sie eine nachvollziehbare Erläuterung, warum bei der Bemessung der Umsatzstrafen auch nicht beteiligte Alphabet-Unternehmen berücksichtigt wurden. Die Beschlagnahme von Vermögenswerten ohne vorherige Anhörung verletze ebenfalls das Recht auf ein faires Verfahren.

Das Urteil gilt, obwohl Russland seit dem 16. September 2022 nicht mehr Mitglied des Europarats ist. Der EGMR bleibt für Taten zuständig, die vor oder bis sechs Monate nach dem Austritt liegen. Alle Geldbußen und die Zwangsgelder gegen Google fallen in diesen Zeitraum. Praktisch kann Russland die Entscheidung ignorieren, doch der Beschluss hat klare Folgen. Er stärkt Google und andere Plattformen bei der Abwehr russischer Vollstreckungsersuchen im Ausland.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren die russischen Forderungen rechtlich nicht eingetrieben. Russland hatte zwar begonnen, google-eigene Immobilien zu pfänden. Die großen Geldsummen blieben jedoch virtuelle Rechenwerte. Doch bereits die bloße Androhung existenzbedrohender Summen reiche aus, um das geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung zu beeinträchtigen. Damit erteilte der EGMR unverhältnismäßigen Zwangsgeldern eine klare Absage.

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tsp