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Beleidigung im Internet – was Sie wissen müssen

Die Verbreitung von Beleidigungen im Internet nimmt stetig zu, insbesondere in sozialen Netzwerken, Foren und Messenger-Diensten. Solche Äußerungen können das Ansehen einer Person nachhaltig schädigen und sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen und möglichen Strafen im Klaren zu sein. Betroffene sowie Beschuldigte sollten wissen, welche Rechte sie haben und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Die Expertise von WBS.LEGAL im Bereich Medien- und Persönlichkeitsrecht basiert auf langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen – unterstützt durch Experten wie Prof. Christian Solmecke. Ziel dieser Seite ist es, einen kompakten Überblick zu bieten und konkrete Hilfestellungen zu geben, sei es bei der Erstattung einer Anzeige oder der Verteidigung gegen eine solche.

Auf einen Blick

  • Eine Beleidigung im Internet liegt vor, wenn eine Person durch herabwürdigende Äußerungen in digitalen Medien angegriffen wird. 
  • Solche Aussagen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geld- oder Freiheitsstrafen. 
  • Eine Anzeige kann sich lohnen, wenn die Beleidigung das Ansehen des Betroffenen erheblich schädigt oder wiederholt vorkommt. 
  • In solchen Fällen bietet WBS.LEGAL umfassende Unterstützung – sei es bei der Erstattung einer Anzeige oder der rechtlichen Verteidigung.

Was ist eine Beleidigung im Internet?

Rechtlich liegt eine Beleidigung vor, wenn durch eine Äußerung das Persönlichkeitsrecht einer Person herabgewürdigt wird, also die Kundgabe eigener Nichtachtung oder Missachtung. Dies umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Aussagen, die über digitale Kanäle verbreitet werden. Dabei wird der herabwürdigende Charakter der Aussage in den Vordergrund gestellt, ohne dass zwingend eine faktische Behauptung im Raum stehen muss. Es ist wichtig, zwischen einer Beleidigung und verwandten Delikten zu unterscheiden:

  • Üble Nachrede: Hierbei wird eine ehrverletzende Tatsache behauptet, ohne dass der Wahrheitsgehalt zwingend nachgewiesen werden muss.
  • Verleumdung: Es werden falsche Tatsachen verbreitet, die den Ruf einer Person schädigen.

Typische Beispiele für Beleidigungen im Internet sind herabwürdigende Kommentare in sozialen Netzwerken, beleidigende Posts in Foren oder direkte persönliche Angriffe in Messenger-Diensten.

Welche Strafen drohen für eine Beleidigung im Internet?

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Beleidigung im Internet können sehr unterschiedlich ausfallen. In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt, die in Tagessätzen bemessen wird. Dabei wird das persönliche und wirtschaftliche Umfeld des Täters berücksichtigt. Bei besonders schweren Fällen oder Wiederholungsdelikten kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Im Folgenden zeigt die Tabelle typische Strafmaße:

StrafmaßBeschreibung
GeldstrafeBemessen in Tagessätzen, abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.
FreiheitsstrafeIn besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstaten, üblicherweise bis zu einem Jahr.
Weitere Faktoren, wie die Intensität der beleidigenden Aussagen und deren Reichweite, fließen in die Strafzumessung ein.

Wann lohnt sich eine Anzeige wegen Beleidigung?

Eine Anzeige gegen beleidigende Äußerungen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn diese öffentlich verbreitet wurden und das Ansehen des Betroffenen erheblich schädigen. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Wiederholte Beleidigungen auftreten, die zu einer nachhaltigen Rufschädigung führen.
  • Öffentliche Bloßstellung erfolgt, wodurch das berufliche oder private Leben beeinträchtigt wird.
  • Mediale Aufmerksamkeit generiert wird, die den Vorfall zusätzlich verstärkt.

Eine Anzeige bietet die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie läuft eine Anzeige ab?

Der Ablauf einer Anzeige wegen Beleidigung gestaltet sich in mehreren Schritten. Zunächst ist eine sorgfältige Beweissicherung essenziell. Dazu gehören:

  • Screenshots der beleidigenden Beiträge
  • Archivierung von Chatverläufen
  • Sammlung von Zeugenaussagen

Anschließend wird die Anzeige bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht. In der Anzeige wird der Vorfall detailliert beschrieben und mit den gesicherten Beweisen untermauert. Die Ermittlungsbehörden prüfen daraufhin den Sachverhalt und vernehmen gegebenenfalls weitere Zeugen. Sollte der Fall vor Gericht landen, entscheidet eine umfassende Prüfung der Beweislage über den weiteren Verlauf.

Was tun, wenn Sie selbst wegen Beleidigung angezeigt werden?

Sollten Sie mit einer Anzeige wegen Beleidigung konfrontiert werden, ist es wichtig, folgende Schritte zu beachten:

  • Ruhe bewahren und keine vorschnellen Aussagen machen.
  • Den gesamten Kontext der Äußerung dokumentieren und alle relevanten Beweise sichern.
  • Unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um die Situation zu klären und Ihre Verteidigung vorzubereiten.
  • Eine sachliche und kooperative Haltung gegenüber den Ermittlungsbehörden einnehmen.

WBS.LEGAL bietet umfassende Unterstützung für Betroffene und Beschuldigte im Bereich Medien- und Persönlichkeitsrecht. Unsere Leistungen umfassen:

Für Opfer

  • Unterstützung bei der Erstattung einer Anzeige
  • Einleitung von Unterlassungsklagen
  • Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
  • Rechtliche Schritte zur Löschung beleidigender Inhalte

Für Beschuldigte

  • Prüfung der Beweislage und Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien
  • Verhandlungen zur Reduzierung von Strafen
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Einigungen

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz von WBS.LEGAL, unterstützt durch Experten wie Prof. Christian Solmecke. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen


Eine Beleidigung ist eine Äußerung, die das Persönlichkeitsrecht einer Person herabwürdigt. Dies umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Beiträge in digitalen Medien.
Eine Anzeige ist sinnvoll, wenn beleidigende Äußerungen öffentlich verbreitet werden und das Ansehen des Betroffenen nachhaltig schädigen – vor allem bei wiederholten oder besonders schweren Vorfällen.
Strafrechtlich können Geldstrafen in Form von Tagessätzen verhängt werden, in schwerwiegenden Fällen auch Freiheitsstrafen, wobei die genaue Höhe vom Einzelfall abhängt.

Eine fundierte Rechtsberatung ist unerlässlich. Es empfiehlt sich, den gesamten Sachverhalt sowie alle relevanten Beweise zu sichern und gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.