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Schmähkritik

Definition, Abgrenzung und rechtliche Konsequenzen

Schmähkritik – dieser Begriff wird häufig verwendet, wenn es darum geht, in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Diskursen gegen Personen oder Gruppen zu hetzen. Doch was genau ist Schmähkritik, und wann wird sie strafbar? In diesem Artikel erfahren Sie, was unter Schmähkritik zu verstehen ist, wie sie sich von Meinungsfreiheit und sachlicher Kritik unterscheidet und welche rechtlichen Konsequenzen eine solche Äußerung nach sich ziehen kann.

Auf einen Blick

  • Schmähkritik ist eine besonders herabwürdigende Form der Meinungsäußerung, die keine sachliche Auseinandersetzung verfolgt, sondern ausschließlich der Diffamierung dient. 
  • Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG schützt nicht alles – besonders dann nicht, wenn eine Äußerung gegen Persönlichkeitsrechte verstößt.
  • Schmähkritik kann strafbar sein, wenn sie bestimmte rechtliche Schwellen überschreitet, z. B. bei Verleumdung oder Beleidigung.
  • Rechtliche Schritte sind möglich: Betroffene können Unterlassung fordern, Schadensersatz verlangen oder sogar Strafanzeige stellen.
  • In sozialen Medien verbreitet sich Schmähkritik rasch und kann großen Schaden anrichten. Hier bestehen besondere rechtliche Herausforderungen.

Was ist Schmähkritik?

Schmähkritik bezeichnet eine Form der Meinungsäußerung, die mit der Absicht erfolgt, eine andere Person oder Gruppe in einer besonders herabwürdigenden Weise zu diffamieren. Der Zweck dieser Äußerungen ist nicht, konstruktiv zu kritisieren, sondern den Ruf der betroffenen Person zu schädigen.

Abgrenzung zur normalen Kritik & Satire

Im Unterschied zur sachlichen Kritik oder Satire, die den Dialog und die Auseinandersetzung fördert, zielt Schmähkritik auf eine pauschale, oft unbegründete Verunglimpfung ab. Schmähkritik fehlt der sachliche Bezug, und sie konzentriert sich ausschließlich auf die Herabwürdigung. Satire hingegen verfolgt häufig einen gesellschaftlichen oder politischen Zweck und ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt – auch wenn sie scharf oder provokant ist.

Ab wann wird eine Äußerung als Schmähkritik eingestuft?

Eine Äußerung wird dann als Schmähkritik eingestuft, wenn sie ausschließlich der Diffamierung und nicht der sachlichen Auseinandersetzung dient. Ein einfaches Beispiel wäre die pauschale Bezeichnung einer Person als „Lügner“ ohne Beweis oder Kontext. Wenn eine solche Äußerung keine sachlichen Argumente liefert, sondern nur den Zweck verfolgt, die Person herabzuwürdigen, ist sie als Schmähkritik zu werten.

Schmähkritik vs. Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit als hohes Gut (Art. 5 GG)

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht in Deutschland, das jedoch nicht grenzenlos ist. Während es grundsätzlich erlaubt ist, eine Meinung frei zu äußern, gibt es rechtliche Schranken, die verhindern, dass diese Freiheit auf Kosten der Rechte Dritter geht. Schmähkritik überschreitet häufig diese Schranken und kollidiert mit dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person.

Wann darf Kritik geäußert werden?

Kritik ist dann zulässig, wenn sie auf sachlichen, nachvollziehbaren Argumenten basiert und nicht der reinen Beleidigung oder Diffamierung dient. Auch wenn eine Äußerung scharf oder kontrovers ist, darf sie nicht den Zweck haben, die Ehre einer Person ohne Grund zu schädigen.

Urteile & Beispiele

Ein bekanntes Beispiel für Schmähkritik ist das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann, das 2016 für Aufsehen sorgte. In diesem Fall ging es um die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit im Bereich der Satire und der Schmähkritik gehen darf. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Gedicht zwar unter die Meinungsfreiheit fällt, aber auch in diesem Kontext bestimmte Grenzen existieren, insbesondere wenn es um die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter geht.

Ist Schmähkritik strafbar?

Welche Gesetze greifen?

Schmähkritik kann strafbar sein, wenn sie gegen die Persönlichkeitsrechte einer Person verstößt. Relevante Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) sind insbesondere:

  • § 185 StGB – Beleidigung
  • § 186 StGB – Üble Nachrede
  • § 187 StGB – Verleumdung

Diese Paragrafen greifen, wenn eine falsche oder ehrverletzende Äußerung verbreitet wird, die das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit erheblich schädigt.

Welche Strafen drohen?

Je nach Schwere der Tat und der Art der Äußerung können Strafen in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug betragen.

Was tun bei Schmähkritik?

Betroffene von Schmähkritik haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen:

  • Unterlassungsanspruch: Zunächst sollte eine Unterlassungserklärung gefordert werden, um weitere diffamierende Äußerungen zu stoppen.
  • Abmahnung & Schadensersatz: Bei wiederholten Verstößen kann eine Abmahnung erfolgen, die auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ermöglicht.
  • Gerichtliche Schritte: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, stehen gerichtliche Maßnahmen zur Verfügung.
  • Strafanzeige: In besonders schweren Fällen kann auch der Weg einer Strafanzeige beschritten werden.

Schmähkritik in sozialen Medien – Was kann man tun?

Die Verbreitung von Schmähkritik in sozialen Medien stellt aufgrund der hohen Reichweite und Anonymität eine besonders problematische Herausforderung dar. Inhalte verbreiten sich schnell, und Täter agieren häufig unter einem Pseudonym, was die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erschwert.

Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten

Betroffene können in sozialen Netzwerken genauso wie im echten Leben gegen Schmähkritik vorgehen. Möglichkeiten sind:

  • Löschung von Inhalten: Betroffene können die Betreiber der Plattform zur schnellen Löschung rufschädigender Inhalte auffordern.
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen: Eine Abmahnung kann dazu führen, dass die unrechtmäßigen Inhalte nicht erneut veröffentlicht werden.
  • Strafrechtliche Schritte: In schweren Fällen kann auch strafrechtlich gegen die Verbreitung von Schmähkritik vorgegangen werden.

Wenn Sie Opfer von Schmähkritik geworden sind, stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen und rechtswidrige Äußerungen aus der Welt zu schaffen.

Schnelle Löschung rufschädigender Inhalte

Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen

Strafrechtliche Schritte einleiten

Präventive Beratung & Verteidigung

Kostenlose Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Einschätzung Ihres Falls. Wir prüfen, ob und wie Sie gegen Schmähkritik vorgehen können.

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Häufig gestellte Fragen


Schmähkritik ist eine besonders herabwürdigende Form der Meinungsäußerung, die keine sachliche Auseinandersetzung verfolgt.
Schmähkritik überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit und verletzt häufig Persönlichkeitsrechte.
Ja, wenn sie gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, kann sie strafbar sein.
Betroffene können Unterlassung verlangen, Schadensersatz fordern und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einleiten.
Ja, auch in sozialen Netzwerken können rechtliche Schritte unternommen werden, um gegen Schmähkritik vorzugehen.