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Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Sofortrente: Die Versicherung behält dein Geld. Wir holen es zurück.

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie bei einer Sofortrente ihre Einmalzahlung häufig nicht vollständig zurückerhalten. Ein aktuelles Urteil des LG Hagen eröffnet Betroffenen nun die Möglichkeit, ihren Vertrag rückabwickeln zu lassen. Wir prüfen kostenlos, ob das auch in deinem Fall möglich ist.


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  • Kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung
  • Auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich
  • Kosten meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen

  • Hervorragend 4.8
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Sofortrente: Das Problem mit der Einmalzahlung

Du hast einmalig einen großen Betrag eingezahlt – oft 50.000 € oder mehr – und bekommst dafür eine monatliche Rente. Klingt sicher – ist aber oft reine Geldverschwendung.

Damit Du Deinen gezahlten Einmalbetrag über die Rentenzahlungen vollständig zurückbekommst, müsstest Du statistisch ein außergewöhnliches, in der Regel kaum realistisch hohes Alter erreichen, häufig weit über 90 Jahre. Die Versicherung weiß das, gesagt hat sie es Dir nicht.

Das LG Hagen hat entschieden, dass eine Rückabwicklung möglich sein kann, wenn Versicherte nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Nachteile aufgeklärt wurden. Auch noch Jahre nach Vertragsabschluss.

So einfach geht’s

1. Formular ausfüllen

Trag die wichtigsten Eckdaten zu deinem Sofortrentenvertrag ein – das dauert nur wenige Minuten. Kein Papierkram, kein Aufwand.

2. Kostenlose Prüfung

Deine Angaben werden direkt an unseren Kooperationspartner Dr. Stefan Janssen weitergeleitet. Er ist auf die Prüfung von Sofortrenten spezialisiert und bewertet, ob in deinem Fall realistische Chancen auf eine Rückabwicklung bestehen. Die Prüfung ist für dich kostenlos und unverbindlich.

3. Rückmeldung

Wenn dein Fall aussichtsreich ist, kontaktiert dich Dr. Janssen persönlich. Er erklärt das weitere Vorgehen, die Erfolgsaussichten und die Kosten – bevor du irgendetwas unterschreibst. Aber schonmal vorab: Die Kosten können in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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Jetzt Sofortrentenvertrag prüfen!

Zunächst benötigen wir ein paar Infos zu deinem Sofortrentenvertrag:

Welchen Betrag hast du einmalig einbezahlt?

„Das Urteil des LG Hagen ist ein echter Wendepunkt für Sofortrenten-Geschädigte. Wer nicht darüber aufgeklärt wurde, dass er seinen eingezahlten Betrag statistisch nie zurückbekommt, hat sehr gute Chancen auf Rückabwicklung – und das völlig unabhängig davon, wie lange der Vertrag schon läuft. Deshalb: Prüft euren Fall. Kostenlos und unverbindlich.“

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

In aller Kürze

Du zahlst eine hohe Summe (oft mindestens 50.000 €) ein und erhältst dafür eine monatliche Rente. Was sicher klingt, ist kalkulatorisch oft reine Geldverschwendung. Die Versicherungen nutzen interne, geheime Sterbetafeln mit massiven Sicherheitsabschlägen zu ihren Gunsten. Um deine Einzahlung überhaupt wieder rauszuholen, müsstest du oft weit über 90 Jahre alt werden. Ein Berater macht im Gespräch meist einen großen Bogen um diese Unwirtschaftlichkeit. Oft wäre es sogar besser, sich die Rente einfach selbst vom Bankguthaben auszuzahlen.Zudem droht ein hohes Risiko im Todesfall: Ohne eine Hinterbliebenenklausel behält die Versicherung bei einem frühen Ableben das restliche Geld, und die Erben gehen leer aus. Der Joker nach dem Tod: Auch nach dem Ableben der versicherten Person lohnt sich eine Prüfung. Schadensersatzansprüche sind vererbbar. Wenn eine Differenz zwischen der Einmalzahlung und den bisherigen Rentenzahlungen besteht, kann dieses Geld über den sogenannten Vertragsaufhebungsjoker zurückgefordert werden.
Das von Dr. Janssen vor dem Landgericht Hagen am 15. Januar 2025 (Az. 10 O 119/24) erstrittene Urteil bestätigt erstmals: Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Sofortrente ist ausschließlich die amtliche Sterbetafel des Statistischen Bundesamts maßgeblich – nicht die internen, geheimen Tabellen der Versicherungen. Das bedeutet: Legt man diese realistischen amtlichen Sterbetafeln anstatt der geheimen und mit Sicherheitsabschlägen versehenen Tafeln der Versicherungen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde, zeigt sich sehr schnell, dass viele Versicherungsnehmer benachteiligt werden. Wer dann nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sein Vertrag statistisch unwirtschaftlich ist, hat Anspruch auf Rückabwicklung. Die beklagte Versicherung hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt.
Im Fokus stehen unter anderem Verträge, die über die Hausbank vermittelt wurden. Banken haben in der Vergangenheit das Versicherungsgeschäft für sich entdeckt und treten oft als Vermittler für die Versicherungsgesellschaften auf. Aufgrund der sehr engen Kundenbindung und Kundenkenntnisse – anders als z.B. bei einer eher anonymen Direktbank – ist es diesen Banken möglich, potenzielle Kunden direkt anzusprechen und von dem Versicherungsprodukt zu überzeugen, häufig bei einem Besuch des Kunden in der Bank in einer eigentlich ganz anderen Angelegenheit. Das wirtschaftliche Risiko kann dabei dann unerwähnt geblieben sein.
In der Regel nicht. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn du selbst Kenntnis von der Unwirtschaftlichkeit deines Vertrags hattest. Da dir die Versicherung diese Information vorenthalten hat, läuft die Verjährung praktisch erst ab dem Moment, in dem du davon erfährst. Das bedeutet: Auch sehr alte Verträge sind häufig noch angreifbar.
Wer 75.000 € eingezahlt und bisher 30.000 € an Rente erhalten hat, kann 45.000 € zuzüglich eines eventuellen zusätzlichen Schadensersatzes zurückfordern. Den Versicherungsnehmern kann nämlich z.B. auch ein entgangener Gewinn als weiterer Schadensersatzanspruch zustehen. Schließlich stand ihm das investierte Kapital während der gesamten Vertragslaufzeit nicht mehr zur freien Verfügung. Hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen aufgrund der Falschberatung, hätte er das Geld anderweitig anlegen und Erträge erzielen oder anderweitig wirtschaftlich nutzen können. Je nach Laufzeit und Kapitalbetrag kann sich hieraus eine erhebliche zusätzliche Summe ergeben.
Die Ersteinschätzung ist für dich komplett kostenlos und unverbindlich. Du gehst kein Risiko ein. Erst wenn du dich nach dem Gespräch mit Dr. Janssen entscheidest weiterzumachen, fallen Kosten an – und auch die werden in der Regel von deiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Nein, sie ist keine Voraussetzung. Aber: Sofortrentenverträge sind in der Regel rechtsschutzversichert, weil sie rechtlich keine Kapitalanlage darstellen. Falls du also eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese in den meisten Fällen die Anwaltskosten. Dr. Janssen klärt das gemeinsam mit dir.
Ja. Auch reine Vertragsreue, veränderte Lebensumstände oder gesundheitliche Gründe reichen in Verbindung mit der Unwirtschaftlichkeit des Vertrags aus. Du musst keinen speziellen Grund für die Rückabwicklung nachweisen – entscheidend ist allein die fehlerhafte Aufklärung über das wirtschaftliche Risiko.
WBS.LEGAL informiert über die rechtlichen Möglichkeiten und nimmt deine Angaben entgegen. Die rechtliche Bearbeitung deines Falls übernimmt anschließend unser Kooperationspartner Dr. Stefan R. Janssen. Er hat den Vertragsaufhebungsjoker entwickelt und das entscheidende Urteil des LG Hagen erstritten. Du wirst vor jeder weiteren Maßnahme vollständig über Vorgehen, Kosten und Erfolgsaussichten informiert.
Deine Angaben werden direkt an Dr. Janssen weitergeleitet. Er prüft die Eckdaten deines Vertrags und meldet sich anschließend bei dir mit einer ersten Einschätzung. Erst dann entscheidest du, ob und wie du weiter vorgehen möchtest.