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Korruptionsstrafrecht

Strafrecht

Anwalt für Korruptionsstrafrecht


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Wenn geschäftliche Entscheidungen strafrechtlich hinterfragt werden

Vorwürfe im Korruptionsstrafrecht treffen Betroffene oft unerwartet und haben schnell weitreichende Konsequenzen. Ob es um angebliche Vorteilsgewährung, Bestechung oder unzulässige Absprachen geht: Häufig stehen geschäftliche Entscheidungen im Fokus, die im beruflichen Alltag getroffen wurden.

Gleichzeitig sind die rechtlichen Grenzen in diesem Bereich für viele schwer greifbar. Was noch zulässig ist – und was bereits strafrechtlich relevant sein kann – lässt sich oft erst im Detail beurteilen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit zu gewinnen und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Position zu schützen und Risiken zu begrenzen.

Mit welcher konkreten Situation sind Sie konfrontiert?

Sie werden plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts – insbesondere in folgenden Fällen:

Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Vorwürfe der Bestechlichkeit gefährden das Vertrauensverhältnis zu Geschäftspartnern und Kunden massiv. Wir analysieren die zugrunde liegenden Verträge und Zahlungsströme im Detail, um unberechtigte Anschuldigungen zurückzuweisen und wirtschaftliche Zusammenhänge klarzustellen. Durch eine strategische Verteidigung schützen wir Ihren guten Ruf und sorgen dafür, dass geschäftliche Entscheidungen nicht nachträglich kriminalisiert werden.

Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung

Die Grenze zwischen einer erlaubten Aufmerksamkeit und einer strafbaren Vorteilsgewährung ist im Geschäftsalltag oft schmaler, als man denkt. Wir helfen Ihnen, diese rechtlichen Grauzonen sicher zu navigieren und entlastende Argumente für Ihre Handlungen aufzuzeigen. Mit juristischer Präzision wehren wir den Vorwurf der „Käuflichkeit“ ab, damit eine gut gemeinte Geste nicht zum strafrechtlichen Stolperstein für Ihre Karriere wird.

Ermittlungen gegen Geschäftsführer oder Führungskräfte

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Führungsebene ermittelt, geht es um mehr als nur eine Geldstrafe – es geht um Ihre persönliche Freiheit und berufliche Zulassung. Wir agieren in dieser hochsensiblen Phase als Ihr erfahrener Beistand und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Diskretion ist dabei unser oberstes Gebot, um eine öffentliche Brandmarkung zu verhindern und das Verfahren idealerweise bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.

Vorwürfe im Zusammenhang mit Ausschreibungen oder Vergabeverfahren

Schon der vage Verdacht von Absprachen oder Einflussnahmen im Vergabeverfahren kann zur Listung im Korruptionsregister und zum wirtschaftlichen Aus für Ihr Unternehmen führen. Wir greifen frühzeitig in das Verfahren ein, um die Vorwürfe juristisch zu entkräften und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dabei bewahren wir den Blick für das Wesentliche: den Schutz Ihrer geschäftlichen Interessen und die Vermeidung langwieriger, imageschädigender Prozesse.

Compliance-Verstöße in Unternehmen

Unzureichende interne Kontrollsysteme können dazu führen, dass Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter direkt auf das gesamte Unternehmen zurückfällt. Neben empfindlichen Bußgeldern droht oft der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Wir unterstützen Sie bei der lückenlosen Aufarbeitung der Vorwürfe und der Implementierung rechtssicherer Compliance-Strukturen. Unser Ziel ist es, die Haftung der Organe zu minimieren und Ihr Unternehmen durch eine transparente Verteidigungsstrategie nachhaltig zu rehabilitieren.

Unsere Leistungen im Korruptionsstrafrecht

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, übernehmen wir die rechtliche Einordnung und die nächsten Schritte für Sie – klar strukturiert und auf Ihre Situation abgestimmt.

Vorwürfe wie Bestechung oder Bestechlichkeit gefährden Ihre berufliche Existenz. Wir übernehmen Ihre konsequente Verteidigung, um langwierige Verfahren und belastende Hauptverhandlungen nach Möglichkeit abzuwenden.
Wir unterstützen Sie präventiv und im Ernstfall. Wir beraten Geschäftsführer und Führungskräfte umfassend zu Haftungsfragen, um strafrechtliche Konsequenzen für Sie persönlich und Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Bei Verdachtsmomenten im Unternehmen bringen wir Licht ins Dunkel. Wir begleiten interne Untersuchungen rechtssicher, werten Beweise aus und sorgen dafür, dass die Aufarbeitung Ihre Verteidigungsposition stärkt.
Wir agieren als Ihr Schutzschild gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Durch eine professionell gesteuerte Kommunikation verhindern wir unbedachte Aussagen und wahren Ihre Rechte in jeder Phase des Ermittlungsverfahrens.

Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Sachverhalts- & Prozessanalyse

Wir sichten den Sachverhalt und Ihre unternehmensinternen Prozesse im Detail. So verstehen wir genau, wie es zu den Vorwürfen kommen konnte und wo die kritischen Schnittstellen liegen.

2.

Prüfung strafrechtlicher Risiken

Wir bewerten die Ermittlungsansätze juristisch präzise. Dabei identifizieren wir spezifische Haftungsrisiken und prüfen, wie belastbar die Korruptionsvorwürfe gegen Sie oder Ihr Unternehmen tatsächlich sind.

3.

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Auf Basis der Analyse entwickeln wir Ihre individuelle Verteidigungsstrategie. Wir steuern den Informationsfluss zu den Behörden und setzen uns aktiv für eine diskrete und rechtssichere Beendigung des Verfahrens ein.

Was jetzt wichtig ist

Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung

Beachten Sie Fristen und reagieren Sie nicht vorschnell

Treffen Sie keine Entscheidungen unter Druck

Strafrechtliche Unterstützung
Strafrecht mit Weitblick

Warum Mandanten auf unsere Unterstützung vertrauen

Compliance- & Struktur-Expertise
Durch unsere langjährige Erfahrung im Unternehmensrecht und dem Aufbau rechtssicherer Compliance-Systeme schützen wir Ihren Betrieb proaktiv vor regulatorischen Verstößen.
Fachanwältliche Expertise & Vernetzung
Langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht und ehemalige Vorstandstätigkeit in der Strafverteidigervereinigung NRW.
Erfahrung in Großverfahren
Wir beherrschen die Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren und behalten selbst bei umfangreichen Ermittlungsstrukturen und internen Untersuchungen stets die strategische Kontrolle.

Häufig gestellte Fragen

In vielen Fällen besteht keine Pflicht, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ob und wie Sie reagieren sollten, hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie dies vorab rechtlich prüfen.
Ohne anwaltliche Beratung: nein. Auch gut gemeinte Angaben können später gegen Sie verwendet werden. Eine abgestimmte Verteidigungsstrategie ist hier entscheidend.
Eine Hausdurchsuchung erfolgt in der Regel überraschend. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und keine unüberlegten Aussagen zu machen. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, der Sie in dieser Situation unterstützt.
Ja, unter Umständen. Wenn Sie Aufsichtspflichten verletzen und dadurch Korruptionsstraftaten im Unternehmen ermöglicht werden, drohen Ihnen persönlich hohe Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wir unterstützen Sie dabei, durch rechtssichere Compliance-Strukturen diese Haftungsrisiken zu minimieren.
In der Regel erhalten Sie kurzfristig eine erste Einschätzung. Gerade in dringenden Fällen reagieren wir schnell, damit keine wichtigen Fristen versäumt werden.
Eine Bestechung liegt vor, wenn einem Amtsträger oder einem Beauftragten eines Unternehmens ein Vorteil für eine pflichtwidrige Handlung angeboten oder gewährt wird. Dabei muss kein Bargeld fließen – auch Sachzuwendungen, Einladungen oder Rabatte können bereits den Tatbestand erfüllen.