Abmahnung von B1 Recordings GmbH erhalten?
Abmahnung von B1 Recordings erhalten? Wir helfen!
Abmahnung der B1 Recordings GmbH über die Kanzlei IPPC LAW wegen Musik in deinem Reel? Keine Panik. Die Forderungen sind fast immer zu hoch angesetzt. Wir prüfen kostenlos, wie weit sich deine Summe drücken lässt.
- Prüfung deiner Abmahnung kostenlos
- 30 Jahre Erfahrung im Urheberrecht
am selben Tag
Auf einen Blick:
- Der Vorwurf: Du sollst auf deinem geschäftlichen Instagram- oder TikTok-Account einen Song genutzt haben, an dem die B1 Recordings GmbH die Rechte hält, ohne die nötige Lizenz.
- Der Absender: Das Schreiben kommt von der Berliner Kanzlei IPPC LAW und Rechtsanwalt Daniel Sebastian. B1 Recordings ist der Rechteinhaber, IPPC LAW mahnt in dessen Auftrag ab.
- Betroffen sind meist virale Songs wie „Pedro“ oder „Push Up“, gefordert werden Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Anwaltskosten der Gegenseite.
- Die Fristen sind kurz. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und damit ein teures Gerichtsverfahren.
- Unterschreibe die beigelegte Unterlassungserklärung nicht im Original. Sie bindet dich 30 Jahre lang.
- Der geforderte Schadensersatz ist in vielen Fällen deutlich zu hoch angesetzt und verhandelbar.
- Wir prüfen dein Schreiben kostenlos und sagen dir, wie du die Forderungen verringern kannst. Jetzt Schreiben kostenlos prüfen lassen!
Jetzt gegen Abmahnung vorgehen
- Formular ausfüllen: Trage deine Daten in das folgende Formular ein. Das Absenden ist völlig unverbindlich und stellt keine Beauftragung dar.
- Persönliche Beratung: Ein Experte aus unserem Team meldet sich in der Regel noch am selben Tag bei dir – auch am Wochenende. Im Gespräch klären wir, wie wir dir konkret helfen können.
- In Ruhe entscheiden: Nach der kostenlosen Beratung kannst du ganz in Ruhe entscheiden, ob du uns beauftragen möchtest. Bei uns gibt es faire Pauschalhonorare – keine versteckten Kosten und volle Kostentransparenz.
„Dass ein kleines Café mit 600 Followern für ein Reel mit ein paar hundert Aufrufen plötzlich vierstellig zahlen soll, steht in keinem Verhältnis. Wir lassen dich mit dieser Abmahnwelle nicht allein. Mein Team und ich greifen die Berechnung der Gegenseite gezielt an und haben schon in vielen Fällen gezeigt, dass sich diese Summen massiv reduzieren lassen.“
Der Vorwurf. Musik von B1 Recordings in deinem Reel
In dem Schreiben von IPPC LAW wird dir vorgeworfen, ein Video veröffentlicht zu haben, in dem eine Tonaufnahme der B1 Recordings GmbH ohne die erforderliche Lizenz läuft. Meist geht es um ein Instagram-Reel, eine Story oder ein TikTok.
Die Falle heißt privat gegen geschäftlich
Instagram und TikTok bieten riesige Musikbibliotheken an. Ein Klick, und der Song liegt unter deinem Video. Rechtlich steckt darin ein Haken. Die Plattformen haben mit den Labels in der Regel nur Lizenzen für die rein private Nutzung vereinbart.
Sobald du einen Business-Account führst oder deinen Account geschäftlich nutzt, greift diese Lizenz nicht mehr. Das gilt auch dann, wenn du gar nichts direkt verkaufst. Es reicht, dass du dein Café, deine Praxis, dein Studio oder deine Dienstleistung sichtbar machst.
Ein typisches Beispiel. Ein Friseursalon postet ein Reel mit einem Vorher-Nachher-Schnitt, im Hintergrund läuft „Pedro“ aus der Instagram-Bibliothek. Das Video hat 800 Aufrufe. Ein Jahr später kommt Post von IPPC LAW mit einer vierstelligen Forderung. Genau diese Fälle bearbeiten wir gerade reihenweise.
Was IPPC LAW dir konkret vorwirft
- Fehlende Lizenz. Für die gewerbliche Nutzung hättest du eine eigene Lizenz direkt beim Rechteinhaber erwerben müssen.
- Öffentliche Zugänglichmachung. Mit dem Upload hast du die Aufnahme weltweit abrufbar gemacht. Das ist ein Eingriff in die Rechte des Labels.
- Unterlassung und Schadensersatz. Du sollst das Video löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft über die Nutzung erteilen und zahlen.
Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, weil die App die Musik schließlich selbst vorschlägt. Für die Gegenseite spielt das keine Rolle. Sie sieht darin eine klare Urheberrechtsverletzung.
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So sieht eine Abmahnung von B1 Recordings aus
Die Schreiben von IPPC LAW folgen fast immer demselben Muster. Damit du weißt, was auf dich zukommt, haben wir ein typisches Schreiben nachgebaut und erklärt, was hinter den einzelnen Bausteinen steckt. Alle Namen und Zahlen sind Beispiele.
Was hinter den einzelnen Punkten steckt
| Behauptete Exklusivrechte | Das Label behauptet, allein über den Song zu bestimmen |
| Unterlassungserklärung | Ein lebenslang bindender Vertrag mit Vertragsstrafe bei jedem Folgefehler |
| Auskunftsanspruch | Deine Angaben zu Dauer, Reichweite und Umsätzen dienen dazu, den Schaden nach oben zu rechnen |
| Schadensersatz | Berechnet über die Lizenzanalogie, also eine fiktive Lizenzgebühr |
| Anwaltskosten | Ergeben sich aus dem angesetzten Gegenstandswert |
| Kurze Frist | Erzeugt Druck und soll eine schnelle Unterschrift provozieren |
Die konkreten Beträge und Fristen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Entscheidend ist. Fast jeder dieser Bausteine ist angreifbar, und genau daraus entsteht der Verhandlungsspielraum.
Wische durch das Beispielschreiben
Anonymisiertes Beispiel aus einem unserer Mandate.
Warum die geforderte Summe fast immer zu hoch ist
Der Blick auf die Endsumme sorgt bei den meisten Betroffenen für einen Schock. Gefordert werden regelmäßig Beträge im mittleren vierstelligen Bereich, für einzelne Songs auch über 5.000 Euro Schadensersatz. Bei genauerem Hinsehen steht dahinter eine Rechnung, die mit deinem Fall wenig zu tun hat.
Die fiktive Lizenz: IPPC LAW berechnet den Schadensersatz über die sogenannte Lizenzanalogie. Gefragt wird, was du hättest zahlen müssen, wenn du den Song ordentlich lizenziert hättest. Angesetzt werden dabei Summen, wie sie für große Werbekampagnen aufgerufen werden. Ob du eine Millionenkampagne gefahren oder ein Reel mit 800 Aufrufen gepostet hast, fällt in dieser Rechnung häufig unter den Tisch.
Woran die Kalkulation regelmäßig hakt
- Reichweite wird ignoriert: Ein lokaler Betrieb mit wenigen hundert Followern wird behandelt wie ein Konzern mit bundesweiter Kampagne.
- Doppelte Bewertung: Nutzungsdauer und Aufrufzahlen werden teilweise gleichzeitig wertsteigernd eingerechnet. Das bläht den Streitwert künstlich auf.
- Späte Abmahnung: Zwischen dem automatisierten Fund deines Videos und dem Schreiben vergehen oft viele Monate. Jeder Monat verlängert die behauptete Lizenzdauer und treibt die Forderung nach oben.
- Fehlende Vergleichszahlen: Belege dafür, dass für vergleichbare Mini-Nutzungen jemals solche Summen am Markt gezahlt wurden, bleibt die Gegenseite meist schuldig.
- Hoher Gegenstandswert: Die Anwaltskosten hängen direkt am angesetzten Gegenstandswert. Fällt er, sinken die Gebühren automatisch mit.
Was das für dich heißt. Dem Grunde nach ist die Abmahnung oft berechtigt, weil die Nutzung tatsächlich lizenzpflichtig war. Das sagt aber nichts über die Höhe. Genau hier liegt der Hebel. In vielen Fällen lässt sich die Gesamtforderung deutlich senken, je nach Konstellation um einen erheblichen Teil. Wie weit das in deinem Fall geht, hängt von Song, Account, Reichweite und Nutzungsdauer ab. Ein Ergebnis können wir dir vorab nicht versprechen, eine ehrliche Einschätzung schon.
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Wer ist B1 Recordings und wer ist IPPC LAW?
Auf dem Briefkopf stehen zwei Namen, und die meisten Betroffenen kennen keinen von beiden.
B1 Recordings GmbH: Das ist das Musiklabel und damit der Rechteinhaber. Das Label hält nach eigenen Angaben die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den betroffenen Tonaufnahmen. Es mahnt nicht selbst ab, sondern beauftragt eine Kanzlei damit.
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Die Berliner Kanzlei um Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt die Schreiben. Sie ist auf Urheberrecht spezialisiert und seit vielen Jahren im Abmahngeschäft aktiv, früher vor allem beim Filesharing, inzwischen vor allem bei Social Media. Neben B1 Recordings vertritt sie weitere Rechteinhaber der Musikbranche.
Wie die Fälle gefunden werden: Die Gegenseite arbeitet mit automatisierter Software, die Plattformen nach bestimmten Tonaufnahmen durchsucht. Deshalb trifft es oft sehr virale Songs, die in tausenden Clips auftauchen, und deshalb kommen die Schreiben in Wellen. Dass ausgerechnet dein Account erwischt wurde, ist selten Zufall, sondern das Ergebnis eines Suchlaufs.
Was das für deine Verteidigung bedeutet: IPPC LAW geht standardisiert vor. Die Schreiben, die Berechnung und die beigefügte Unterlassungserklärung ähneln sich stark. Wer dieses Muster kennt, weiß, an welchen Stellen es sich lohnt, genauer hinzusehen. Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen Daniel Sebastian und kennen die Argumentationslinien der Gegenseite.
Unsere Strategie: So gehen wir gegen die Forderung vor
Eine Forderung von B1 Recordings heißt nicht, dass du die genannte Summe akzeptieren musst. Wir haben eine klare Verteidigungslinie, um deine Kosten zu drücken und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- Rechtekette prüfen. Wir fragen zuerst, ob B1 Recordings die exklusiven Rechte an der Aufnahme überhaupt nachweisen kann. An einer Produktion sind oft mehrere Parteien beteiligt. Fehlt der Nachweis, wackelt die Grundlage der gesamten Forderung.
- Schadenshöhe angreifen. Wir akzeptieren die fiktive Lizenz der Gegenseite nicht. Wir argumentieren mit deiner tatsächlichen Reichweite und setzen realistische Werte dagegen.
- Verzögerung rügen. Sind zwischen Fund und Abmahnung Monate vergangen, halten wir der Gegenseite entgegen, dass sie die Forderung dadurch selbst in die Höhe getrieben hat.
- Modifizierte Unterlassungserklärung. Die beigefügte Vorlage unterschreibst du nicht. Wir formulieren eine Erklärung, die den Unterlassungsanspruch erfüllt, dich aber nicht lebenslang in eine Vertragsstrafenfalle schickt.
- Weitere Abmahnungen abfangen. Hast du denselben Song in mehreren Videos oder auf mehreren Kanälen genutzt, drohen Folgeschreiben. Wir prüfen, ob eine vorbeugende Erklärung sinnvoll ist.
- Kommunikation übernehmen. Ab der Beauftragung läuft der Schriftwechsel über uns. Du musst kein Wort mehr mit der Gegenseite wechseln.
Warum du das nicht allein machen solltest
Die Gegenseite arbeitet mit standardisierten Schreiben und sehr kurzen Fristen. Wer allein antwortet, unterschreibt entweder zu früh oder sagt am Telefon etwas, das später als Schuldeingeständnis gewertet wird. Beides verschlechtert deine Position dauerhaft.
Dazu kommt eine einfache Rechnung. Das Honorar für die eigene Verteidigung liegt in vielen Fällen deutlich unter dem Betrag, den sich durch die Verhandlung einsparen lässt. Was in deinem Fall realistisch ist, sagen wir dir vorab in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor du dich entscheidest.
Ablauf der Zusammenarbeit
Schreiben hochladen
Du schickst uns die Abmahnung von IPPC LAW über das Formular. Screenshots der Aufrufzahlen und eine gekaufte Lizenz für den Song legst du direkt mit dazu.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei dir. Du erfährst, welche Forderungen angreifbar sind und was wir dir für dein weiteres Vorgehen raten.
Wir übernehmen
Du entscheidest, ob wir dich vertreten. Ab dann läuft die komplette Kommunikation mit IPPC LAW über uns. Wir wahren die Fristen, geben die modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln die Summe.
Warum WBS.LEGAL

Seit über 30 Jahren im Urheber- und Medienrecht

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die täglich Abmahnungen bearbeiten
Wir kennen die Argumente der abmahnenden Kanzleien
Checkliste: Was du jetzt tun und lassen solltest
Das solltest du jetzt tun
Das solltest du auf keinen Fall tun
Häufig gestellte Fragen
Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!
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