Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Abmahnung von B1 Recordings GmbH erhalten?

Urheberrecht

Abmahnung von B1 Recordings erhalten? Wir helfen!

Abmahnung der B1 Recordings GmbH über die Kanzlei IPPC LAW wegen Musik in deinem Reel? Keine Panik. Die Forderungen sind fast immer zu hoch angesetzt. Wir prüfen kostenlos, wie weit sich deine Summe drücken lässt.


  • Prüfung deiner Abmahnung kostenlos
  • 30 Jahre Erfahrung im Urheberrecht
  • Hervorragend 4.8
  • 3500+ Bewertungen Google
Team WBS.LEGAL Urheberrecht
Rückruf meist noch
am selben Tag

Auf einen Blick:

  • Der Vorwurf: Du sollst auf deinem geschäftlichen Instagram- oder TikTok-Account einen Song genutzt haben, an dem die B1 Recordings GmbH die Rechte hält, ohne die nötige Lizenz.
  • Der Absender: Das Schreiben kommt von der Berliner Kanzlei IPPC LAW und Rechtsanwalt Daniel Sebastian. B1 Recordings ist der Rechteinhaber, IPPC LAW mahnt in dessen Auftrag ab.
  • Betroffen sind meist virale Songs wie „Pedro“ oder „Push Up“, gefordert werden Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Anwaltskosten der Gegenseite.
  • Die Fristen sind kurz. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und damit ein teures Gerichtsverfahren.
  • Unterschreibe die beigelegte Unterlassungserklärung nicht im Original. Sie bindet dich 30 Jahre lang.
  • Der geforderte Schadensersatz ist in vielen Fällen deutlich zu hoch angesetzt und verhandelbar.
  • Wir prüfen dein Schreiben kostenlos und sagen dir, wie du die Forderungen verringern kannst. Jetzt Schreiben kostenlos prüfen lassen!

Jetzt gegen Abmahnung vorgehen

  1. Formular ausfüllen: Trage deine Daten in das folgende Formular ein. Das Absenden ist völlig unverbindlich und stellt keine Beauftragung dar.
  2. Persönliche Beratung: Ein Experte aus unserem Team meldet sich in der Regel noch am selben Tag bei dir – auch am Wochenende. Im Gespräch klären wir, wie wir dir konkret helfen können.
  3. In Ruhe entscheiden: Nach der kostenlosen Beratung kannst du ganz in Ruhe entscheiden, ob du uns beauftragen möchtest. Bei uns gibt es faire Pauschalhonorare – keine versteckten Kosten und volle Kostentransparenz.

„Dass ein kleines Café mit 600 Followern für ein Reel mit ein paar hundert Aufrufen plötzlich vierstellig zahlen soll, steht in keinem Verhältnis. Wir lassen dich mit dieser Abmahnwelle nicht allein. Mein Team und ich greifen die Berechnung der Gegenseite gezielt an und haben schon in vielen Fällen gezeigt, dass sich diese Summen massiv reduzieren lassen.“

Thomas Burgemeister Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medien- & Urheberrecht

Der Vorwurf. Musik von B1 Recordings in deinem Reel

In dem Schreiben von IPPC LAW wird dir vorgeworfen, ein Video veröffentlicht zu haben, in dem eine Tonaufnahme der B1 Recordings GmbH ohne die erforderliche Lizenz läuft. Meist geht es um ein Instagram-Reel, eine Story oder ein TikTok.

Die Falle heißt privat gegen geschäftlich

Instagram und TikTok bieten riesige Musikbibliotheken an. Ein Klick, und der Song liegt unter deinem Video. Rechtlich steckt darin ein Haken. Die Plattformen haben mit den Labels in der Regel nur Lizenzen für die rein private Nutzung vereinbart.

Sobald du einen Business-Account führst oder deinen Account geschäftlich nutzt, greift diese Lizenz nicht mehr. Das gilt auch dann, wenn du gar nichts direkt verkaufst. Es reicht, dass du dein Café, deine Praxis, dein Studio oder deine Dienstleistung sichtbar machst.

Ein typisches Beispiel. Ein Friseursalon postet ein Reel mit einem Vorher-Nachher-Schnitt, im Hintergrund läuft „Pedro“ aus der Instagram-Bibliothek. Das Video hat 800 Aufrufe. Ein Jahr später kommt Post von IPPC LAW mit einer vierstelligen Forderung. Genau diese Fälle bearbeiten wir gerade reihenweise.

Was IPPC LAW dir konkret vorwirft

  • Fehlende Lizenz. Für die gewerbliche Nutzung hättest du eine eigene Lizenz direkt beim Rechteinhaber erwerben müssen.
  • Öffentliche Zugänglichmachung. Mit dem Upload hast du die Aufnahme weltweit abrufbar gemacht. Das ist ein Eingriff in die Rechte des Labels.
  • Unterlassung und Schadensersatz. Du sollst das Video löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft über die Nutzung erteilen und zahlen.

Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, weil die App die Musik schließlich selbst vorschlägt. Für die Gegenseite spielt das keine Rolle. Sie sieht darin eine klare Urheberrechtsverletzung.

Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung – 100 % unverbindlich
✓ Erfahrene Verteidigung aus über 60.000 Fällen
✓ Schnelle Hilfe – Rückruf meist noch am selben Tag

So sieht eine Abmahnung von B1 Recordings aus

Die Schreiben von IPPC LAW folgen fast immer demselben Muster. Damit du weißt, was auf dich zukommt, haben wir ein typisches Schreiben nachgebaut und erklärt, was hinter den einzelnen Bausteinen steckt. Alle Namen und Zahlen sind Beispiele.

Was hinter den einzelnen Punkten steckt

Behauptete ExklusivrechteDas Label behauptet, allein über den Song zu bestimmen
UnterlassungserklärungEin lebenslang bindender Vertrag mit Vertragsstrafe bei jedem Folgefehler
AuskunftsanspruchDeine Angaben zu Dauer, Reichweite und Umsätzen dienen dazu, den Schaden nach oben zu rechnen
SchadensersatzBerechnet über die Lizenzanalogie, also eine fiktive Lizenzgebühr
AnwaltskostenErgeben sich aus dem angesetzten Gegenstandswert
Kurze FristErzeugt Druck und soll eine schnelle Unterschrift provozieren

Die konkreten Beträge und Fristen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Entscheidend ist. Fast jeder dieser Bausteine ist angreifbar, und genau daraus entsteht der Verhandlungsspielraum.

Abmahnung der IPPC LAW fuer B1 Recordings, Betreff und Vorwurf Abmahnung der IPPC LAW, Ermittlungsdaten und Berechnung des Schadensersatzes Abmahnung der IPPC LAW, Fristen, Vergleichsangebot und Unterlassungserklaerung
Seite 1 von 3

Wische durch das Beispielschreiben

Anonymisiertes Beispiel aus einem unserer Mandate.

Warum die geforderte Summe fast immer zu hoch ist

Der Blick auf die Endsumme sorgt bei den meisten Betroffenen für einen Schock. Gefordert werden regelmäßig Beträge im mittleren vierstelligen Bereich, für einzelne Songs auch über 5.000 Euro Schadensersatz. Bei genauerem Hinsehen steht dahinter eine Rechnung, die mit deinem Fall wenig zu tun hat.

Die fiktive Lizenz: IPPC LAW berechnet den Schadensersatz über die sogenannte Lizenzanalogie. Gefragt wird, was du hättest zahlen müssen, wenn du den Song ordentlich lizenziert hättest. Angesetzt werden dabei Summen, wie sie für große Werbekampagnen aufgerufen werden. Ob du eine Millionenkampagne gefahren oder ein Reel mit 800 Aufrufen gepostet hast, fällt in dieser Rechnung häufig unter den Tisch.

Woran die Kalkulation regelmäßig hakt

  • Reichweite wird ignoriert: Ein lokaler Betrieb mit wenigen hundert Followern wird behandelt wie ein Konzern mit bundesweiter Kampagne.
  • Doppelte Bewertung: Nutzungsdauer und Aufrufzahlen werden teilweise gleichzeitig wertsteigernd eingerechnet. Das bläht den Streitwert künstlich auf.
  • Späte Abmahnung: Zwischen dem automatisierten Fund deines Videos und dem Schreiben vergehen oft viele Monate. Jeder Monat verlängert die behauptete Lizenzdauer und treibt die Forderung nach oben.
  • Fehlende Vergleichszahlen: Belege dafür, dass für vergleichbare Mini-Nutzungen jemals solche Summen am Markt gezahlt wurden, bleibt die Gegenseite meist schuldig.
  • Hoher Gegenstandswert: Die Anwaltskosten hängen direkt am angesetzten Gegenstandswert. Fällt er, sinken die Gebühren automatisch mit.

Was das für dich heißt. Dem Grunde nach ist die Abmahnung oft berechtigt, weil die Nutzung tatsächlich lizenzpflichtig war. Das sagt aber nichts über die Höhe. Genau hier liegt der Hebel. In vielen Fällen lässt sich die Gesamtforderung deutlich senken, je nach Konstellation um einen erheblichen Teil. Wie weit das in deinem Fall geht, hängt von Song, Account, Reichweite und Nutzungsdauer ab. Ein Ergebnis können wir dir vorab nicht versprechen, eine ehrliche Einschätzung schon.

Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung – 100 % unverbindlich
✓ Erfahrene Verteidigung aus über 60.000 Fällen
✓ Schnelle Hilfe – Rückruf meist noch am selben Tag

Wer ist B1 Recordings und wer ist IPPC LAW?

Auf dem Briefkopf stehen zwei Namen, und die meisten Betroffenen kennen keinen von beiden.

B1 Recordings GmbH: Das ist das Musiklabel und damit der Rechteinhaber. Das Label hält nach eigenen Angaben die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den betroffenen Tonaufnahmen. Es mahnt nicht selbst ab, sondern beauftragt eine Kanzlei damit.

IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Die Berliner Kanzlei um Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt die Schreiben. Sie ist auf Urheberrecht spezialisiert und seit vielen Jahren im Abmahngeschäft aktiv, früher vor allem beim Filesharing, inzwischen vor allem bei Social Media. Neben B1 Recordings vertritt sie weitere Rechteinhaber der Musikbranche.

Wie die Fälle gefunden werden: Die Gegenseite arbeitet mit automatisierter Software, die Plattformen nach bestimmten Tonaufnahmen durchsucht. Deshalb trifft es oft sehr virale Songs, die in tausenden Clips auftauchen, und deshalb kommen die Schreiben in Wellen. Dass ausgerechnet dein Account erwischt wurde, ist selten Zufall, sondern das Ergebnis eines Suchlaufs.

Was das für deine Verteidigung bedeutet: IPPC LAW geht standardisiert vor. Die Schreiben, die Berechnung und die beigefügte Unterlassungserklärung ähneln sich stark. Wer dieses Muster kennt, weiß, an welchen Stellen es sich lohnt, genauer hinzusehen. Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen Daniel Sebastian und kennen die Argumentationslinien der Gegenseite.

Unsere Strategie: So gehen wir gegen die Forderung vor

Eine Forderung von B1 Recordings heißt nicht, dass du die genannte Summe akzeptieren musst. Wir haben eine klare Verteidigungslinie, um deine Kosten zu drücken und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  • Rechtekette prüfen. Wir fragen zuerst, ob B1 Recordings die exklusiven Rechte an der Aufnahme überhaupt nachweisen kann. An einer Produktion sind oft mehrere Parteien beteiligt. Fehlt der Nachweis, wackelt die Grundlage der gesamten Forderung.
  • Schadenshöhe angreifen. Wir akzeptieren die fiktive Lizenz der Gegenseite nicht. Wir argumentieren mit deiner tatsächlichen Reichweite und setzen realistische Werte dagegen.
  • Verzögerung rügen. Sind zwischen Fund und Abmahnung Monate vergangen, halten wir der Gegenseite entgegen, dass sie die Forderung dadurch selbst in die Höhe getrieben hat.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung. Die beigefügte Vorlage unterschreibst du nicht. Wir formulieren eine Erklärung, die den Unterlassungsanspruch erfüllt, dich aber nicht lebenslang in eine Vertragsstrafenfalle schickt.
  • Weitere Abmahnungen abfangen. Hast du denselben Song in mehreren Videos oder auf mehreren Kanälen genutzt, drohen Folgeschreiben. Wir prüfen, ob eine vorbeugende Erklärung sinnvoll ist.
  • Kommunikation übernehmen. Ab der Beauftragung läuft der Schriftwechsel über uns. Du musst kein Wort mehr mit der Gegenseite wechseln.

Warum du das nicht allein machen solltest

Die Gegenseite arbeitet mit standardisierten Schreiben und sehr kurzen Fristen. Wer allein antwortet, unterschreibt entweder zu früh oder sagt am Telefon etwas, das später als Schuldeingeständnis gewertet wird. Beides verschlechtert deine Position dauerhaft.

Dazu kommt eine einfache Rechnung. Das Honorar für die eigene Verteidigung liegt in vielen Fällen deutlich unter dem Betrag, den sich durch die Verhandlung einsparen lässt. Was in deinem Fall realistisch ist, sagen wir dir vorab in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor du dich entscheidest.

Anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung von B1 Recordings
Abmahnung? Wir prüfen.
✓
Über 60.000 Mandate Erfahrung
Seit über 30 Jahren verteidigen wir Abgemahnte gegen Rechteinhaber und ihre Kanzleien.
✓
Wir kennen die Gegenseite
Gegen IPPC LAW und Daniel Sebastian vertreten wir seit Jahren Mandanten, erst beim Filesharing, jetzt bei Social Media.
✓
Kostenlose Prüfung deines Schreibens
Wir sagen dir ehrlich, wie stark die Gegenseite in deinem Fall wirklich steht. Rückruf meist noch am selben Tag.
✓
Faire Pauschalhonorare
Du weißt vorher, was unsere Vertretung kostet. Keine versteckten Gebühren.
✓
Abrechnung mit deiner Rechtsschutzversicherung
Wenn du eine hast, rechnen wir direkt mit ihr ab. Du musst dich darum nicht kümmern.

Ein Ergebnis versprechen wir dir nicht. Wir sagen dir aber vor jedem Schritt, was er kostet und was er bringt.

Ablauf der Zusammenarbeit

1.

Schreiben hochladen

Du schickst uns die Abmahnung von IPPC LAW über das Formular. Screenshots der Aufrufzahlen und eine gekaufte Lizenz für den Song legst du direkt mit dazu.

2.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei dir. Du erfährst, welche Forderungen angreifbar sind und was wir dir für dein weiteres Vorgehen raten.

3.

Wir übernehmen

Du entscheidest, ob wir dich vertreten. Ab dann läuft die komplette Kommunikation mit IPPC LAW über uns. Wir wahren die Fristen, geben die modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln die Summe.

Seit über 30 Jahren im Urheber- und Medienrecht

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die täglich Abmahnungen bearbeiten

Wir kennen die Argumente der abmahnenden Kanzleien

Checkliste: Was du jetzt tun und lassen solltest

Das solltest du jetzt tun

✓
Reichweite dokumentieren
Screenshots von Aufrufen, Likes und Datum sichern. Diese Zahlen sind unser stärkstes Argument gegen eine überhöhte Lizenzberechnung.
✓
Beitrag offline nehmen
Archiviere das Video, statt es sofort endgültig zu löschen. Damit stoppst du die Nutzung und behältst trotzdem Beweise.
✓
Frist notieren
Schau nach, bis wann Unterlassungserklärung und Zahlung gefordert werden. Diese Fristen sind oft sehr kurz.
✓
Andere Kanäle prüfen
Läuft derselbe Song noch in weiteren Videos auf Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube? Dann drohen Folgeschreiben.
✓
Schreiben prüfen lassen
Lade die Abmahnung bei uns hoch. Wir sagen dir kostenlos, wie wir deine Kosten senken können.

Das solltest du auf keinen Fall tun

✕
Nicht ignorieren
Läuft die Frist ab, kann IPPC LAW eine einstweilige Verfügung beantragen. Dann kommen schnell weitere vierstellige Kosten dazu.
✕
Die Vorlage nicht unterschreiben
Die beigelegte Unterlassungserklärung ist meist viel zu weit gefasst und bindet dich über Jahre an hohe Vertragsstrafen.
✕
Nicht voreilig zahlen
Eine Zahlung wird als Anerkenntnis gewertet. Und die geforderte Summe ist fast immer zu hoch angesetzt.
✕
Nicht selbst bei IPPC LAW anrufen
Jedes Wort kann später gegen dich verwendet werden. Auch eine gut gemeinte Erklärung am Telefon kann als Schuldeingeständnis gelten.

Häufig gestellte Fragen

Das ist die Aufforderung, die Nutzung einer geschützten Tonaufnahme zu unterlassen. B1 Recordings ist das Label und damit der Rechteinhaber, abgemahnt wird über die Berliner Kanzlei IPPC LAW. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzung, Schadensersatz und die Anwaltskosten der Gegenseite.
Ja. Ignorierst du das Schreiben, kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen. Dann wird es deutlich teurer. Reagieren heißt aber nicht zahlen oder unterschreiben, sondern erst prüfen lassen.
Für private Accounts meist ja. Für gewerbliche Accounts nicht. Für die Verbindung von Musik und Video brauchst du ein eigenes Synchronisationsrecht direkt vom Rechteinhaber.
Oft ja. Es reicht in der Regel, dass dein Profil erkennbar auch dein Angebot bewirbt. Ein einzelnes Werbe-Reel auf einem sonst privaten Account kann genügen. Wie geschäftlich dein Auftritt wirklich ist, prüfen wir im Einzelfall, denn genau daran hängt die Lizenzfrage.
Du bindest dich 30 Jahre an eine feste Vertragsstrafe. Taucht später noch ein altes Video mit demselben Song auf, wird die Strafe sofort fällig. Deshalb solltest du nur eine modifizierte Fassung abgeben.
In vielen Fällen ja. Die Berechnung über eine fiktive Jahreslizenz ist der angreifbarste Punkt der Abmahnung, gerade bei kurzer Laufzeit und geringer Reichweite.
Melde dich, bevor du etwas unterschreibst. Jedes weitere Video kann nach einer Unterlassungserklärung eine eigene Vertragsstrafe auslösen.
Das hängt von deinem Tarif ab. Urheberrechtliche Abmahnungen sind nicht in jedem Vertrag gedeckt. Schick uns deine Police mit, wir klären das für dich.
Nichts. Wir sehen uns dein Schreiben an und sagen dir, wie wir die Lage einschätzen, bevor du dich entscheidest.

Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung – 100 % unverbindlich
✓ Erfahrene Verteidigung aus über 60.000 Fällen
✓ Schnelle Hilfe – Rückruf meist noch am selben Tag