Die Deutsche Post darf nicht mehr wie bisher für Einschreiben als sicheren Versandweg werben. Künftig muss die Post deutlich auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinweisen, wenn sie dafür wirbt, Geld oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. 

Die Deutsche Post darf Einschreiben nicht länger als sichere Versandmethode für Geld oder Wertsachen bewerben, ohne dabei klar auf die geltende Haftungsgrenze hinzuweisen. Dies ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die vor dem Landgericht (LG) Köln erfolgreich war. Die Post muss nun künftig deutlich darauf hinweisen, dass bei gewöhnlichen Einschreiben die Haftung auf 25 Euro begrenzt ist (LG Köln, Urteil vom 16.09.2025, Az. 81 O 26/25). Für Verbraucher bedeutet das Urteil mehr Transparenz.

Schaden nicht versichert

Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die per Einschreiben Ausweisdokumente versendet hatte. Die Sendung ging verloren, dadurch entstanden der Verbraucherin Folgekosten von rund 300 Euro. Erstatten wollte die Deutsche Post aber nur 50 Euro aus Kulanz. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherschützer nicht deutlich genug hingewiesen. 

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Da die deutsche Post offensiv dazu aufgefordert habe, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken, die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – aber erst in den AGB erwähnt wurde, also im Kleingedruckten, sei dies irreführend, weshalb die Post abgemahnt und in der Folge verklagt wurde.

Laut Post bezog sich das Verfahren auf eine Produktbeschreibung vom Herbst 2024, die „kurz danach“ ohnehin geändert worden sei. 

Werbung muss angepasst werden

Vor dem LG lenkte die Deutsche Post schnell ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Die Post erklärte auf dpa-Anfrage, dass das LG die Formulierung als sogenannte „Blickfangwerbung“ gewertet habe, weshalb die Klage berechtigt gewesen sei. Damit verpflichtete sich das Unternehmen, in Zukunft nicht mehr für seine Einschreiben als sicheren Versandweg für Geld oder Sachwerte zu werben, ohne deutlich auf die geltende Haftungsbegrenzung hinzuweisen. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen Aufpreis das Einschreiben Wert an. 

tsp