Das inzwischen 750 Millionen Mitglieder umfassende soziale Netzwerk Facebook hat es mit dem „Gefällt-mir”- bzw. dem  sogenannten “Like-Button“ vorgemacht. Nun folgt auch Google+ mit seinem Pendant, dem „+1-Button“. Innerhalb kürzester Zeit ist so ein Netzwerk von weltweit bereits über 20 Millionen Teilnehmern entstanden. Was sich in der Welt der sozialen Netzwerke jedoch gerade größter Beliebtheit erfreut, ist rechtlich nicht ganz unproblematisch.

Wie wir bereits über den Like-Button von Facebook berichtet haben, werden bei Betätigung der Funktion mitunter persönliche Daten des jeweiligen Nutzers unbemerkt an die Google-Server weitergeleitet. Unter Juristen ist umstritten, ob die Datenschutzerklärung desjenigen, der den Button auf seiner Website einbaut, hierauf abgestimmt werden muss. Für all diejenigen, die sich den Ärger einer Abmahnung ersparen wollen, hat die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ein Muster für eine Datenschutzerklärung entwickelt, das Abmahnungen möglichst vermeiden kann. Sofern ein Link auf die Kanzlei gesetzt wird, kann die Erklärung von jedermann frei verwendet werden:

Datenschutzerklärung

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Diese Datenschutzerklärung wurde von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt und ist auf https://www.wbs.legal zu finden.

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