Vorsicht Abofalle! Wieder einmal werden viele Unternehmen von Schreiben heimgesucht, in denen es um einen Eintrag in das Branchenbuchverzeichnis geht. Derzeit versendet unter anderen die Global Media GmbH Branchenbuch-Formulare und versucht Unternehmer so im stressigen Alltag in eine Kostenfalle zu locken. Wer unachtsam das Formular ausfüllt oder korrigiert und zurücksendet, sieht sich schnell einer Forderung über 2000 Euro ausgesetzt. Unsere Experten sind Ihnen gerne behilflich und wehren diese Ansprüche für Sie ab!

Vorsicht!

Seit Jahren ist es vor allem ein nerviges und kostspieliges Ärgernis: die Branchenbuch-Abzocke. Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen die Hektik des unternehmerischen Alltags auszunutzen, um vermeintlich schnelles Geld zu verdienen. Besonders beliebt: Das Versenden von eben jenen Branchenbuch-Formularen, die den Eindruck erwecken, dass es sich lediglich um die Korrektur oder Ergänzung eines bereits bestehenden und veröffentlichten Branchenbucheintrages handelt. Vor einigen Monaten hatten wir von den Schreiben der Digi Medien GmbH berichtet. Nun macht ein Schreiben der Global Media GmbH die Runde. Diese werden zum Teil auch per E-Mail verschickt. Die verwendete Masche ist fast identisch.

Die Global Media GmbH

Wie auch bei der Digi Medien GmbH handelt es sich bei der Global Media GmbH LLC, 1621 Central Avenue, Cheyenne, WY 82001 um eine amerikanische Gesellschaft. Die Global Media GmbH ist seit dem Jahr 2020 im Handelsregister des amerikanischen Bundesstaats Wyoming eingetragen. Seit Jahresbeginn 2022 versendet sie nun unzählige Trickformulare an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende, um diese in eine perfide und kostenpflichtige Abofalle zu locken. Diese Masche hat sich bei Abzock-Unternehmen als sehr beliebt und offenbar äußerst lukrativ erwiesen, weshalb diese Masche leider immer mehr Nachahmer findet.

Haben auch Sie ein solches Schreiben erhalten? Unsere Experten verteidigen Sie gerne jederzeit gegen die Forderungen der Global Media GmbH. In Branchenbuch-Abofallen haben wir stets erreichen können, dass unsere Mandanten keine Zahlungen leisten mussten. Kontaktieren Sie uns gerne per Email an info@wbs.legal oder telefonisch unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit)

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Wir sind bekannt aus

Das Vorgehen der Global Media GmbH

Das Trickformular von Global Media GmbH enthält eine fette Überschrift „Branchenbuch“, darunter sind die Adresse und das Bundesland des jeweiligen Adressaten zu finden. In der „Betreffzeile“ wird das Schreiben bezeichnet als „Eintragungsofferte“. Mit der Wortwahl „Offerte“ verschleiert das Unternehmen, dass es sich tatsächlich um ein Angebot handelt. Darauffolgend werden Empfänger aufgefordert, die darunter stehenden Daten zu bestätigen bzw. gegebenenfalls auszufüllen oder zu ergänzen. Hier ist bereits Vorsicht geboten, denn die vorausgefüllten Daten enthalten oftmals einen oder gleich mehrere Fehler. So will man die Empfänger dazu verleitet, die Angaben zu korrigieren und wieder zurückzuschicken. Und das tun auch leider unzählige Betroffene. Die meisten Adressaten gehen schließlich davon aus, dass es sich bei dem Schreiben lediglich um jährlichen Datenabgleich handelt. Daher füllen die Unternehmen das Formular entsprechend arglos aus, versehen es mit ihrer Unterschrift und senden dieses dann an die Global Media GmbH zurück. Und dann schnappt die Abofalle zu!

Um das Auge des Lesers von dem Kleingedruckten auf der rechten Seite des Formulars abzulenken, arbeitet die Global Media GmbH hier bewusst mit Fettdruck. Doch gerade das Kleingedruckte hat es in sich. Dort steht geschrieben, dass die Eintragungsgebühr für den Businesseintrag pro Jahr netto 990 € beträgt und eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vereinbart wird – genauso wie schon im Falle der Digi Medien GmbH. So werden also rund 2000 Euro fällig. Besonders ärgerlich:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder E-Mail gekündigt wird. Aufgrund ihrer Eigenschaft als Unternehmer besteht auch kein wirksames Widerrufsrecht. 

Branchenbucheintrag auf branchenbuch24.net

Betroffene Firmen, die den Vertrag ausgefüllt zurückgesendet haben, werden in das Register „branchenbuch24.net“ eingetragen. Auch die Global Media GmbH hält also, wie auch die anderen Abofallenbetreiber, ein Internetverzeichnis vor. Die Einträge sind für die Unternehmen jedoch in den meisten Fällen völlig sinnlos – kein Kunde wird auf den konkreten Branchenbuchseiten nach Informationen zu dem Unternehmen suchen. Dies vor allem auch, weil die Seiten über die gängigen Suchmaschinen wie Google und Bing nicht auf den ersten Seiten gelistet werden.

Rechnungstellung durch die Global Media GmbH

Unmittelbar nach der Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungsstellung. Die Global Media GmbH LLC zieht damit den Betrag für das erste Vertragsjahr ein. Hierfür werden Inkassounternehmen, wie die „ProConcepta GmbH“ oder externe Anwälte eingeschaltet. Häufig erfahren die betroffenen Unternehmen erst in diesem Moment vom ganzen Ausmaß ihres Handelns und fallen aus allen Wolken.

Zahlen die betroffenen Unternehmen nicht, werden wiederum weitere Unternehmen mit der Forderungsbeitreibung beauftragt, so z.B. die „CTI Collecttreuhandinkasso GmbH“.  Hier werden normalerweise noch mehr Kosten aufgeschlagen, um damit zu erreichen, dass die entsprechende Zahlung geleistet wird und um noch mehr Druck auszuüben.

Sollten Betroffene auf das Inkasso-Schreiben antworten, erhalten sie in der Regel eine Antwort, die mit völlig haltlosen rechtlichen Ausführungen daherkommt. Manchmal wird auch ein Vergleichsangebot unterbreitet, worauf Betroffene keinesfalls eingehen sollten. Hier gibt es bessere Möglichkeiten, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen, als sich mit einem „geringeren“ Betrag zufrieden zu geben.

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Wie sollen Betroffenen reagieren?

Erhalten Unternehmer Rechnungen über den Abschluss von kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen, sollten die Schreiben nicht ignoriert werden. Wir empfehlen die vollumfängliche Prüfung der rechtlichen Situation, um eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit ähnlich gelagerten Fällen beschäftigt, in denen Unternehmer auf eine Branchenbuch-Abzocke hereingefallen sind. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2012 entschieden, dass in einem solchen Fall kein Zahlungsanspruch besteht. Entscheidendes Argument war die überraschende Preisklausel in den Vertragsbedingungen.

Prüfung des Einzelfalls notwendig

Letztlich hängt die Frage der Wirksamkeit eines Vertragsschlusses vor allem davon ab, wie genau das konkret an die Unternehmen versandte Formular gestaltet ist. Wie deutlich bzw. undeutlich wird auf die mehrmonatige Vertragsdauer und die Zahlungspflichtigkeit hingewiesen?

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine außergerichtliche Verteidigung gegen geltend gemachte Zahlungsansprüche erfolgsversprechend ist. Bislang konnten wir in Branchenbuch-Abzockfällen stets erreichen, dass Betroffene keine Zahlungen leisten müssen. Wir vermeiden für Sie gleichzeitig langwierige Gerichtsprozesse und drohende finanzielle Kostenrisiken, denn eine rechtliche Verteidigung muss auch wirtschaftlich Sinn machen.

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.