Zwei Karten für das Heimspiel im Volksparkstadion, kurz bei Kleinanzeigen eingestellt, und wenige Wochen später liegt Post von Lentze Stopper Rechtsanwälte im Briefkasten. Im Auftrag des HSV verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung, eine Vertragsstrafe und Anwaltskosten. Viele Fans fragen sich nun, ob sie zahlen müssen, obwohl sie die Karten nur zum Originalpreis abgeben wollten.

Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte mahnt seit Monaten Fans und andere Privatpersonen ab, die Eintrittskarten für Spiele des Hamburger SV über Online-Marktplätze angeboten oder weiterverkauft haben sollen. Auftraggeberin ist die HSV Fußball AG & Co. KGaA. Sie stützt sich auf ihre Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB), die jeder Käufer beim Ticketerwerb akzeptiert. Berichte über solche Schreiben gibt es mindestens seit Januar 2026, und Anfang Oktober 2026 meldeten Anwälte erneut einen Fall. In einem bekannt gewordenen Fall forderte die Kanzlei insgesamt 650 Euro. Wir erklären, worauf der HSV seine Forderungen stützt, wo die Schwachstellen liegen und wie Sie richtig reagieren.

Ein Angebot bei Kleinanzeigen genügt dem HSV für eine Abmahnung

Die Abläufe ähneln sich in den bekannten Fällen stark. Ein Fan kann ein Spiel nicht besuchen und stellt seine Karten auf eine Plattform wie Kleinanzeigen, eBay oder eine Zweitmarktplattform. Häufig verlangt er dafür nicht mehr als den aufgedruckten Preis. Danach meldet sich nicht der Verein selbst, sondern die beauftragte Kanzlei. Sie wirft dem Ticketinhaber vor, gegen die ATGB verstoßen zu haben.

Bemerkenswert ist dabei, wie weit der Verein den Verstoß fasst. Nach Darstellung der Kanzleien, die Betroffene vertreten, genügt schon das bloße Anbieten der Karten. Ein tatsächlicher Verkauf ist also keine Voraussetzung. Selbst wer die Anzeige schnell wieder löscht oder dessen Tickets der HSV bereits gesperrt hat, erhält unter Umständen trotzdem ein Schreiben.

Die Forderungen folgen meist demselben Muster. Zunächst verlangt die Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Darin soll sich der Fan verpflichten, künftig keine HSV-Tickets mehr über das Internet anzubieten. Außerdem fordert sie eine Vertragsstrafe nach den Ticketbedingungen sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Teilweise kommt ein Auskunftsverlangen hinzu, etwa zum Käufer der Karten. Wie sich die 650 Euro aus dem bekannten Fall zusammensetzen, geht aus den öffentlichen Berichten allerdings nicht hervor.

Lentze Stopper vertritt in Ticketfragen zahlreiche weitere Veranstalter. Berichte über ähnliche Abmahnungen gibt es etwa für den DFB, Bayer 04 Leverkusen, den 1. FC Köln, den SC Freiburg und RB Leipzig. Mit jedem Heimspiel der laufenden Saison können deshalb neue Fälle hinzukommen.

Learning 1: Die Ticketbedingungen des HSV verbieten mehr, als viele Fans glauben

Rechtlich geht es um einen Vertrag. Wer beim HSV ein Ticket kauft, schließt einen Vertrag mit der HSV Fußball AG & Co. KGaA, und die ATGB werden dessen Bestandteil. In der uns vorliegenden Fassung mit Stand April 2025 setzt die Übertragung eines Tickets die Zustimmung des Vereins voraus. Diese Zustimmung verweigert der HSV ausdrücklich in mehreren Fällen.

Unzulässig ist zum einen ein Weiterverkauf über einem bestimmten Höchstpreis. Der Angebotspreis darf den Originalpreis zuzüglich einer Pauschale von zwei Euro um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen. Zum anderen verbieten die ATGB jedes öffentliche Angebot, etwa im Internet, über Auktionen oder auf Kleinanzeigen-Portalen. Ausgenommen ist lediglich die vereinseigene HSV-Ticketbörse. Hinzu kommen Verbote für den gewerblichen Wiederverkauf und für die Weitergabe an Gästefans oder Personen mit Stadionverbot.

Für Fans ist vor allem ein Punkt wichtig. Das Verbot öffentlicher Angebote gilt unabhängig vom Preis. Wer seine Karten bei Kleinanzeigen zum Selbstkostenpreis einstellt, verstößt nach dem Wortlaut der ATGB also trotzdem gegen die Bedingungen. Erlaubt bleibt hingegen die private Weitergabe an Freunde oder Bekannte zum zulässigen Preis. Auf Verlangen muss der Ticketinhaber dem Verein dann allerdings Name und Anschrift des neuen Inhabers nennen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Beschränkungen grundsätzlich gebilligt. In einem Verfahren des HSV gegen gewerbliche Ticketagenturen sahen die Richter keine Bedenken gegen eine Klausel, die den Erwerb auf private Zwecke beschränkt. Der Verein verfolge damit legitime Interessen, nämlich die Sicherheit im Stadion und ein sozial verträgliches Preisgefüge (BGH, Urt. v. 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06). Gleichzeitig betonte der BGH, dass der Verein seine Vertragsbedingungen gegenüber Dritten nur begrenzt durchsetzen kann.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte deshalb zuerst klären, welche Fassung der ATGB beim eigenen Kauf galt. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Verein sie wirksam in den Vertrag einbezogen hat. Genau hier setzen wir in der Verteidigung unserer Mandanten an, denn nicht jede Klausel hält einer Kontrolle nach § 307 BGB stand.

Learning 2: Die Vertragsstrafe ist kein Festbetrag

Die ATGB sehen für schuldhafte Verstöße eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500 Euro vor. Diese Obergrenze klingt zunächst bedrohlich. Allerdings schreibt die Klausel selbst vor, wie der Verein die Strafe im Einzelfall bemessen muss. Maßgeblich sind die Zahl und Schwere der Verstöße, der Grad des Verschuldens und die Zahl der angebotenen Tickets. Ebenso zählen ein erzielter Erlös, eine Wiederholungstat und die Bemühungen, den Schaden wiedergutzumachen.

Für einen Fan, der zwei Karten einmalig zum Originalpreis angeboten hat, fällt diese Abwägung deshalb deutlich anders aus als für einen Händler mit Dutzenden Tickets. Eine Vertragsstrafe setzt zudem ein Verschulden voraus. Gerichte prüfen außerdem, ob die Strafe angemessen ist und ob eine Klausel den Kunden unangemessen benachteiligt. Für den gewerblichen Ticketverkauf greifen zusätzlich wettbewerbsrechtliche Fragen, die bei privaten Fans in der Regel keine Rolle spielen.

Daneben kann der HSV nach seinen Bedingungen einen Mehrerlös herausverlangen und Tickets sperren. Er darf sogar weitere bereits gekaufte Karten stornieren und den Kaufpreis erstatten. Diese Folgen treffen gerade Dauerkarteninhaber empfindlich. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, was der Verein tatsächlich verlangt und was er nur androht.

Wer eine Forderung erhalten hat, sollte die genannte Summe deshalb nicht ungeprüft überweisen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren, vor allem bei einem einmaligen privaten Angebot ohne Gewinn. In anderen Fällen ist die Forderung insgesamt zweifelhaft.

Learning 3: Der HSV muss den Verstoß beweisen

Dass der Verein nicht jede Forderung durchsetzen kann, zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Dort hatte der HSV einen Vater und seinen Sohn verklagt. Er warf ihnen vor, Karten über die Plattform Viagogo angeboten zu haben. Der Verein verlangte Unterlassung, Vertragsstrafen von je 1.000 Euro und die Abmahnkosten. Die Kammer wies diese Anträge ab, weil der HSV nicht beweisen konnte, dass die Beklagten die Karten selbst eingestellt hatten.

Erfolg hatte der Verein nur mit einem nachrangig gestellten Auskunftsantrag. Die Beklagten mussten Name und Anschrift der Personen nennen, an die sie die Tickets weitergegeben hatten. Die entsprechende Auskunftsklausel hielt das Gericht auch mit Blick auf die DSGVO für wirksam. Nach Ansicht der Kammer überwiege das Interesse des Vereins an der Sicherheit im Stadion. Die Kosten des Verfahrens trug trotzdem der HSV (LG Hamburg, Urt. v. 14.10.2022 – Az. 312 O 106/20).

Für Betroffene ist das Urteil aufschlussreich, auch wenn es ein Einzelfall bleibt. Der Verein muss den konkreten Verstoß darlegen und beweisen. Ein Ticket, das auf einer Plattform auftaucht, beweist noch nicht, wer es dort angeboten hat. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung, dass Fans auf Auskunftsverlangen nicht einfach schweigen sollten.

Was Sie nach einer Abmahnung von Lentze Stopper tun sollten

Zunächst gilt, die Abmahnung ernst zu nehmen und die gesetzte Frist im Blick zu behalten. Wer gar nicht reagiert, riskiert eine Klage oder eine einstweilige Verfügung. Das macht die Sache in aller Regel teurer. Ebenso wenig empfiehlt es sich, die beigefügte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben.

Die vorformulierten Erklärungen sind nach Berichten von Betroffenen oft weit gefasst und zeitlich unbegrenzt. Wer sie unterschreibt, bindet sich unter Umständen ein Leben lang. Ein späterer Verstoß, etwa bei einem anderen Spiel, kann dann eine weitere Vertragsstrafe auslösen. Häufig ist es daher sinnvoller, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese beschränkt sich auf den konkreten Vorwurf und enthält kein Schuldanerkenntnis.

Außerdem sollten Sie alle Unterlagen sichern. Dazu gehören die Kaufbestätigung, die Anzeige mit Preis und Datum sowie der Schriftverkehr mit Interessenten. Diese Belege zeigen später, ob Sie privat und ohne Gewinn gehandelt haben. Vermeiden Sie hingegen eigene Stellungnahmen gegenüber der Kanzlei, bevor Sie Ihre Lage geklärt haben. Auch gut gemeinte Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden.

Für die Zukunft gilt ein einfacher Rat. Wer ein HSV-Ticket nicht nutzen kann, sollte es ausschließlich über die offizielle Ticketbörse des Vereins abgeben oder privat im Bekanntenkreis zum Originalpreis weiterreichen. So lässt sich eine neue Abmahnung vermeiden.

Unterstützung bei Ticket-Abmahnungen von Lentze Stopper und anderen Kanzleien

Die Abmahnungen im Auftrag des HSV zeigen, wie schnell ein gut gemeinter Verkauf unter Fans zu einer Forderung führen kann. Wir vertreten Privatpersonen, die von Vereinen, Verbänden oder Veranstaltern wegen eines Ticketangebots abgemahnt wurden. Dabei prüfen wir, ob die Ticketbedingungen wirksam sind und ob der Vorwurf sich beweisen lässt. Ebenso prüfen wir, ob die geforderte Vertragsstrafe angemessen ist. Bei Bedarf formulieren wir eine modifizierte Unterlassungserklärung und verhandeln mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung. Melden Sie sich bei uns, idealerweise bevor die gesetzte Frist abläuft.

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